Vom richtigen Umgang mit dem biblischen Gesetz
Christliche Ethik zwischen Gesetzlichkeit und Gesetzlosigkeit
I. "Bin ich nicht frei?"
Seit Jahrhunderten streiten sich Christen darüber, welche Rolle das Gesetz in ihrem Leben spielen sollte. Dabei stellen die Einen das Beharren auf bestimmte Regeln als „Gesetzlichkeit“ und Verrat der christlichen Freiheit dar, während sich die Anderen über die grobe Missachtung der göttlichen Gebote und die weltliche Gesinnung ihrer Mitmenschen empören und ihnen womöglich den „wahren Glauben“ absprechen. Wie steht es z.B. mit dem Genuss von Alkohol? Sollte man ein Verbot als zu gesetzlich einstufen oder die Erlaubnis als zu freizügig bewerten? Ähnliche Diskussionen gibt es rund um das Thema Homosexualität. Kann die Verurteilung eines solchen Lebensstils aus biblischer Perspektive gerechtfertigt werden oder muss man sie als zu moralisch und der heutigen Zeit unangemessen beurteilen?
Jede Gemeinde scheint dabei ihre eigenen Wege zu haben, mit diesem Spannungsfeld umzugehen. Neben solchen, die ihre Mitglieder durch einen strikten Regelkatalog (z.B. geistliche Disziplinen, Kleiderordnung oder Umgang mit Technik und Medien) in ihrem Alltag unterstützen wollen, gibt es andere, die keinerlei Richtlinien vorgeben. Letztendlich muss sich dort jeder Christ selbst mit diesem Themengebiet beschäftigen.
Die vielen ethischen Entscheidungen im Alltag werfen zwangsläufig die Frage nach dem „Wie?“ eines gottgefälligen Lebens auf. An diesem Punkt kommt die generelle Unsicherheit im Umgang mit dem biblischen Gesetz zum Vorschein. Welchen Stellenwert hat es im Leben eines Christen? Müssen sich Menschen, die zu Jesus gehören, noch an das alttestamentliche Gesetz halten? Wie steht es um die im Neuen Testament verkündete Freiheit in Christus? Diese Unklarheit ist allerdings kein modernes Phänomen. Schon die ersten Christen stießen auf die Schwierigkeit, das Verhältnis des Gesetzes zum befreienden Evangelium zu bestimmen. So ist es keineswegs verwunderlich, dass man schon im Neuen Testament sowohl Perikopen findet, die scheinbar die anhaltende Gültigkeit des Gesetzes proklamieren, als auch solche, die mit ihrer starken Betonung der Freiheit vom Gesetz vermeintlich genau das Gegenteil andeuten.1Beispieltexte zur anhaltenden Gültigkeit des Gesetzes: Mt 5:17–20; Lk 16:17; Joh 14:15; Röm 3:31; 6:15; 7:12; 1Joh 2:3–6; Jak 2:10–24. Beispieltexte zur Freiheit in Christus: Joh 8:36; Apg 15:10; Röm 6:14; 7:1–6; 10:4; Gal 2:21; 3:10–14; 4:4–5; 5:1–15.
Nur wer Charakter und Rolle des Gesetzes versteht, kann treffende Rückschlüsse zum Thema Gesetzlichkeit und Freizügigkeit ziehen und die wahre Bedeutung der „Freiheit in Christus“ begreifen.
II. Das Gesetz
2.1. Was ist eigentlich das Gesetz?
a. Gott und seine Gebote
Beim Thema „Gesetz“ denkt man zunächst an die Gebote des Alten Testaments. Tatsächlich sind diese Anweisungen an Israel als das alttestamentliche Gottesvolk ein wichtiger Teil dessen, was man als „Gesetz“ bezeichnen kann. Diese Gesetze sind aber mehr als Vorschriften eines Gesetzbuches. Denn das Gesetz beginnt bei Gott Es reflektiert sein Wesen und seinen Willen. Gott selbst ist Urheber und Autor des Gesetzes.2Vgl. Wenham, “Law,” 26. Alle seine Gebote haben ihren Ursprung in seinem Charakter und sind daher „absolut, vollkommen, unveränderlich und ewig.“3Vgl. McQuilkin, Ethik, 52.
Deshalb haben grundsätzlich sowohl das Alte wie auch das Neue Testament ein sehr positives Bild vom Gesetz und seinen Forderungen. So beschreibt Ps 19 das Gesetz in enthusiastischer Weise u.a. als „vollkommen,“ „stärkend,“ „die Seele erfrischend,“ „zuverlässig,“ „Weisheit schenkend,“ „wegweisend,“ „wahr“ und „gerecht.“ Und Paulus formuliert in Röm 7:12 pointiert, dass das Gesetz „heilig, gerecht und gut“ ist.
Darüber hinaus gründen die Gebote in der Liebe Gottes zu seiner Schöpfung und setzen Gottes vielfältiges Gnadenhandeln voraus.4Vgl. Schirrmacher, Ethik II, 176–80. Von daher ging es Gott nie nur um eine äußere Erfüllung seiner Gebote, sondern vielmehr um die Ermöglichung einer (Bundes)Beziehung und die daraus resultierende richtige Herzenseinstellung der Menschen (5Mo 10:12–13). Aktive Handlungsweisen von uns Menschen (Lebenswandel, Dienst und Gehorsam) sind daher immer ein Spiegelbild der inneren Einstellungen (Gottesfurcht und Liebe).5Vgl. Block, Daniel I. Deuteronomy. NIVACOT. Grand Rapids, MI: Zondervan, 2012, 270.
b. Art und Inhalt des Gesetzes
Wie offenbart Gott seinen Willen? Drei Kategorien sind hierbei von Bedeutung:
1) Gottes Charakter: Gott fordert die Menschen dazu auf, ihm in allem nachzuahmen (imitatio Dei). So heißt es z.B. in 3Mo 19:5: „Ihr sollt heilig sein, denn ich, der Herr, euer Gott, bin heilig.“ Oder in Eph 5:1: „Werdet nun Gottes Nachahmer als geliebte Kinder.“ Demnach hat die Selbstoffenbarung Gottes in der Bibel, seine Worte und Taten, ethische Relevanz für das menschliche Miteinander. Weil Gott liebend, barmherzig, gerecht, wahrhaftig und treu etc. ist, sollen sich auch die Menschen diese Eigenschaften zu eigen machen.6Vgl. Kaiser, Ethics, 29–30. Denn alle ethischen Maßstäbe Gottes gründen sich in seinem Wesen.
2) Die Schöpfungsordnung:7Dies bezieht sich auf die Zeit vor dem Sündenfall. Gottes Offenbarung in der Schöpfung spielt eine wesentliche Rolle für die Ethik (1Mo 1–2). Denn die darin enthaltenen Ordnungen zeigen uns, wie die Welt nach Gottes Vorstellung gestaltet werden soll. Gottes Idealvorstellungen zum Thema Menschenwürde, Ehe, Familie, Arbeit, Sabbatruhe und Bewahrung der Schöpfung etc. kommen bereits hier zum Vorschein.8Vgl. Kaiser, Ethics, 31. So beruft sich die biblische Weisheitsliteratur immer wieder auf die Schöpfung, um ihre ethischen Weisungen zu begründen.
3) Die Thora: Die wohl expliziteste und geläufigste Manifestation des göttlichen Willens ist die Thora, das mosaische Gesetz. Die darin enthaltenen Weisungen decken eine sehr große Vielfalt von Themen ab, die auf unzählige Lebensbereiche angewendet werden können – angefangen bei sehr kleinen, praktischen Anweisungen für den Alltag, über offizielle Regelungen für ein ganzes Volk, bis hin zu den Reinheitsvorschriften und den Opfergesetzen:9Für die folgende Liste vgl. Wright, Ethics, 288–301.
- Strafgesetze: Diese Kategorie beinhaltet jegliche Vergehen, die die Gemeinschaft als Ganzes und damit die Bundesbeziehung zu Gott bedrohten und dementsprechend geahndet wurden. Hierzu gehören u.a. Diebstahl, Ehebruch, Meineid und Mord.
- Fallgesetze: Ein Großteil der Gesetze werden mit „Wenn/Falls“ eingeleitet und beschreiben konkrete Umstände, die eine Lösung und/oder Strafe fordern. So bieten sie u.a. Hilfestellungen im Umgang mit geliehenem Besitz, Sklaven, Unachtsamkeit und Überfällen.
- Familiengesetze: Da die meisten rechtlichen Angelegenheiten in Israel innerhalb der engeren Hausgemeinschaft oder der weiteren Verwandtschaft gelöst wurden, gab es auch hier klare Richtlinien. Neben Fragen nach Kindererziehung, Eheschließung und -scheidung und Umgang mit Sklaven werden zum Schutz der Familie u.a. außerdem Erbschaftsbestimmungen, Leviratsehe und Bildung geregelt.
- Kultische Gesetze: Die Gesetze der Torah regelten dabei nicht nur den zwischenmenschlichen Umgang, sondern auch Gestalt und Rituale des religiösen Lebens. So finden sich dort detaillierte Bestimmungen für die Opferpraxis, ausführliche Anleitungen zu den festgelegten Zeiten der Gottesanbetung (Sabbat, jährliche Festivitäten, Sabbat- und Jobeljahr etc.) und umfassende Reinheitsvorschriften.
- Gesetze der Barmherzigkeit: Darüber hinaus sind die Gesetzestexte gefüllt mit Aufforderungen zu einem gemeinnützigen und humanitären Verhalten. Abgedeckt wird hier u.a. der Schutz der Schwachen, die Fürsorge für Ausländer, Gerechtigkeit für die Armen, Großzügigkeit, Respekt, Unparteilichkeit und sofortige Bezahlung.
2.2. Funktionen und Grenzen des Gesetzes
Das Gesetz Gottes war dabei keineswegs ein Produkt bloßer Willkür. Vielmehr bezeugt die Bibel, dass Gott vielschichtige Anliegen mit der Offenbarung seines Willens hatte, die sowohl Gläubige wie auch Nichtgläubige betrafen. Neben den vielen positiven Funktionen des Gesetzes hatte es jedoch auch klare Grenzen.
a. Die Funktionen des Gesetzes
- Zunächst einmal hat das Gesetz eine offenbarende Funktion, wie oben bereits mehrfach erwähnt (5Mo 10:17–19). Gott selbst offenbart sein Wesen und seinen Charakter durch das Gesetz – in direkter und indirekter Weise.10Vgl. Moo, “Law,” 336.
- Dementsprechend hat es auch eine vermittelnde Funktion, denn es zeigt den Menschen Gottes (ethischen) Willen.
- Darüber hinaus hat das Gesetz eine praktische Funktion, denn es vereinfacht das menschliche Miteinander und sorgt für notwendige Ordnung (5Mo 6:24). Gott hat seine Gebote gegeben, um die Menschen vor sich selbst und vor anderen zu schützen.
- In diesem Sinne hat das Gesetz auch eine sündenaufdeckende Funktion (Röm 3:19–20). Durch das Gesetz können die Menschen ihre eigene Schuld erkennen, denn es zeigt ihnen, was gut und böse ist. Nur so können sie letztendlich verstehen, dass sie einen Erlöser benötigen, um wirklich leben zu können.11Vgl. Ibid., 340.
- Dies wiederum impliziert, dass das Gesetz auch eine sündenvermehrende Funktion hat – sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Dimension (Röm 5:20). Erst dadurch, dass das Gesetz definiert, was richtig und falsch ist, wird die falsche Tat überhaupt zur Sünde. Zum anderen wird der Mensch durch das Gesetz verantwortlich für die Sünde. In diesem Sinne setzt das Gesetz die Menschen durch die Macht der daraus folgende Sünde gefangen und bringt die göttliche Verurteilung mit sich.12Vgl. Ibid., 340–41.
- Für Gläubige hat das Gesetz auch eine Heiligungsfunktion (2Jo 1:6). Es weist ihnen den Weg zu einem gelingenden Leben und ist Richtschnur, um Gott ähnlicher zu werden und damit seiner Bestimmung für ihr Leben zu entsprechen.13Vgl. McQuilkin, Ethik, 53. Reiner Gehorsam ohne Gottesfurcht und Liebe verfehlt deshalb den wahren Heiligungsaspekt des Gesetzes.
- Schließlich hat das Gesetz auch eine Zeugnisfunktion (Jak 2:12). Durch Gehorsam gegenüber dem Willen Gottes können die Menschen ein Licht und Segen für alle Nationen werden. Somit hat das Gesetz auch eine missionarische Ausrichtung.14Vgl. Wright, Mission, 357–96.
b. Die Grenzen des Gesetzes
Trotz all diesen nützlichen Funktionen hat das Gesetz doch eine sehr entscheidende Grenze: Es kann den Menschen nicht rechtfertigen. Zwar bestätigt Paulus, dass Gott demjenigen Erlösung und ewiges Leben verspricht (Röm 19:6–8; Gal 3:11), der das Gesetz ohne Ausnahmen erfüllt. Aber gleichzeitig setzt er hier auch voraus, dass das Gesetz niemals so vollständig gehalten werden kann, dass es jemals tatsächlich retten könnte.15Vgl. Schreiner, “Obedience.” Gott, der die vollkommene Sündhaftigkeit der Menschen durch und durch kannte (Ps 14:3; Röm 3:23), hatte demnach das Gesetz nie als Heilsweg vorgesehen.16Vgl. Moo, “Law,” 327. Dies ist keineswegs eine rein neutestamentliche Lehre. Schon das Alte Testament weist darauf hin, dass das Gesetz niemals retten kann. Allein der Glaube an Gott und seine Verheißungen, nicht aber Gesetzesgehorsam, wird als Ausgangspunkt für vollkommenen Segen bekräftigt.17Vgl. Ibid., 335.
2.3. Die Gültigkeit des Gesetzes
An diesem Punkt der Auseinandersetzung stellt sich notwendigerweise die Frage, welche Rolle das Gesetz, konkreter gesagt die Thora, im Leben eines Christen spielen soll. Hat es bleibende Gültigkeit in der christlichen Ethik? Welche Relevanz hat das Gesetz im Hinblick auf die „Freiheit in Christus“? Diese und weitere Problematiken sind Teil einer andauernden theologischen Auseinandersetzung.18Aufgrund des beschränkten Platzes und der generellen inhaltlichen Ausrichtung dieser Abhandlung kann an dieser Stelle die akademische Diskussion nicht miteinbezogen werden. Für tiefergehendes Interesse am Gesetz im Allgemeinen oder der so genannten „New Perspective“ sei auf die Sekundärliteratur verwiesen. An dieser Stelle soll ein zusammenfassender Überblick über die Gültigkeit des Gesetzes gegeben werden.
a. Grundüberzeugung
Wie in der Einleitung bereits angedeutet, gibt es im Neuen Testament sehr viele Abschnitte, die sich zu diesem Themengebiet äußern. Mit den vielfältigen Zielgruppen der jeweiligen Texte ist es dabei jedoch oft nicht leicht, die scheinbar widersprüchlichen Grundaussagen und Nuancen zusammenzubringen. Spannungen sind demnach selbst bei der biblisch-theologisch schlüssigsten Argumentation kaum vermeidbar.
Trotz der genannten Komplexität des Themas scheint die hier formulierte Grundüberzeugung am plausibelsten zu sein: Das ganze mosaische Gesetz geht mit Tod und Auferstehung Jesu in Erfüllung. Dies bedeutet, dass das Gesetz nicht länger als direkter und unmittelbarer Ausgangspunkt oder Richter für das Verhalten von Glaubenden betrachtet werden kann. Vielmehr wird das Verhalten der Christen nun direkt durch das „Gesetz Christi“ geleitet. Dieses Gesetz wiederum besteht nicht mehr aus reinen Vorschriften und Anordnungen, sondern aus der Lehre und dem Beispiel Jesu und seiner Apostel, dem zentralen Gebot der Liebe sowie dem leitenden Einfluss des innewohnenden Heiligen Geistes.19Vgl. Ibid., 343.
b. Ankündigungen im Alten Testament
Bereits im Alten Testament finden sich Andeutungen, dass die Thora als solche eine zeitlich beschränkte Ordnung darstellt. So war das mosaische Gesetz von seinem Ursprung her ein Bundesdokument, dessen Gültigkeit von der Dauer des damit einhergehenden Bundes Gottes mit Israel abhängig war.20Vgl. McComiskey, Covenants, 73. Heilsgeschichtlich gesehen war dieser Bund jedoch keineswegs das letzte Wort. Denn schon die Verheißungen Gottes an die Patriarchen Abraham, Isaak und Jakob weisen auf etwas Größeres hin, eine Erlösung mit universaler Reichweite.21Vgl. Moo, “Law,” 345. Diese Erwartung wird von den Propheten bestätigt. Immer wieder sprechen sie von einem „neuen Bund,“ der nicht mit dem sinaitischen Bund zu vergleichen ist (Jer 31:31–32). Hier wird Gott selbst Israel sein Gesetz auf ihr Herz schreiben. Er wird ihnen seinen Geist geben, der sicherstellen wird, dass sie ein gottgefälliges Leben führen (Jer 31:33–34; Hes 37:34). Letztendlich wird all das, was Gott in den vorherigen Bünden verheißen hatte, in diesem Bund vollkommen realisiert.22Vgl. Kaiser, Theology, 234.
Demnach steht es außer Frage, dass es in all der Kontinuität von Gottes universalem Heilsplan auch klare Indizien einer Diskontinuität zwischen dem mosaischen und dem neuen Bund gibt.23Vgl. Moo, “Law,” 346. In welcher Weise die Thora davon betroffen ist, wird im Neuen Testament ausgeführt.
c. Die Lehre Jesu
Eine Schlüsselstelle in den Evangelien, die sowohl für als auch gegen die anhaltende Gültigkeit des mosaischen Gesetzes angeführt wird, ist Matthäus 5:17–48, eine Perikope in der Bergpredigt. Der zweiteilige Textabschnitt besteht dabei zum einen aus einer generellen Stellungnahme Jesu zum Thema „Gesetz“ (5:17–20), zum anderen aus sechs konkreten Veranschaulichungen (5:21–48).
Entscheidend für das Verständnis der gesamten Passage ist das Verb „erfüllen“ (plēroō) in Vers 17:
„Denkt nicht, ich sei gekommen, um das Gesetz oder die Propheten außer Kraft zu setzen. Ich bin nicht gekommen, um außer Kraft zu setzen, sondern um zu erfüllen (plēroō).“
Das Verb, das Matthäus in seinem Evangelium insgesamt 15 Mal verwendet, ist zum größten Teil im Zusammenhang mit alttestamentlichen Zitaten zu finden, die durch die Menschwerdung und den Dienst Jesu realisiert wurden.24Vgl. Mt 1:22; 2:15, 17, 23; 4:14; 8:17; 12:17; 13:35; 21:4; 27:9. Vgl. Osborne, Grant R. Matthew. Zondervan Exegetical Commentary on the New Testament. Grand Rapids, MI: Zondervan, 2010, 182. (1:22; 2:15, 17, 23; 4:14; 8:17). Jesus selbst erfüllte also all das, worauf das ganze Alte Testament erwartungsvoll hindeutete.25Vgl. France, R. T. The Gospel of Matthew. NICNT. Grand Rapids, MI: Eerdmans, 2007, 183. Dies gilt jedoch nicht nur im Hinblick auf die messianisch-prophetischen Stimmen, sondern auch für die Thora. Denn auch sie ist in gewisser Hinsicht nur eine vorläufige Ordnung, die auf etwas größeres, den Messias, vorausschaut.26Vgl. Ibid. Heilsgeschichtlich gesehen erfüllt Jesus das Gesetz dabei nicht, indem er es einfach nur erklärt oder erweitert, sondern indem er die vollkommenen Prinzipien der Gerechtigkeit im Reich Gottes verkündet, die schon im Gesetz erahnt werden konnten. So bringt seine Lehre den universalen Willen Gottes zu seiner vollständigen Erfüllung.27Vgl. Moo, “Law,” 352.
Aber wie passen die folgenden beiden Verse mit dieser Interpretation zusammen?
„Denn ich sage euch: Solange Himmel und Erde nicht vergehen, wird auch kein einziger Buchstabe und nicht ein einziges Strichleich vom Gesetz vergehen, bis alles geschieht.
Wer darum eines dieser Gebote – und wäre es das geringste – für ungültig erklärt und die Menschen in diesem Sinn lehrt, der gilt im Himmelreich als der Geringste. Wer aber danach handelt und entsprechend lehrt, der gilt viel im Himmelreich.“
Verkündigen diese Verse nicht die ewige Gültigkeit des Gesetzes? Dies mag zwar auf den ersten Blick der Fall sein, aber bei genauer Betrachtung scheint die Ergänzung bestimmter einschränkender Formulierungen für die eigentliche Bedeutung des Abschnitts ausschlaggebend zu sein. Denn die temporale Angabe „bis alles geschieht“ bezieht sich auf die messianische Erfüllung des Gesetzes, die bereits in V. 17 erwähnt wurde.28Vgl. Meier, Law, 61–64. Jesus beschreibt hier also näher, welchen Stellenwert das Gesetz haben wird, nachdem es durch seinen Tod und seine Auferstehung erfüllt wurde. Nicht einmal das kleinste Detail des Gesetzes wird dabei verworfen, sondern alles erreicht mit Jesus sein intendiertes Ziel.29Vgl. France, Matthew, 186. Dass Jesus das Gesetz nicht grundsätzlich verwerfen wollte, zeigt sich vor allem darin, dass er selbst keiner einzige Sünde schuldig geworden ist.
Praktisch bedeutet das, dass es in Gottes Reich nicht mehr um eine buchstabengetreue Einhaltung des Gesetzes geht. Vielmehr fordert Jesus seine Nachfolger dazu auf, nach wahrer Gerechtigkeit zu streben und dem „Gesetz Christi“, dem Erfüller des Gesetzes, zu folgen.30Vgl. Moo, “Jesus,” 29–30.
Was dies konkret bedeutet und welche Rolle das mosaische Gesetz als Ausgangspunkt zum Erkennen des Willens Gottes spielt, erläutert Jesus in den nachfolgenden sechs Beispielen. Jedes dieser Beispiele wird mit der Formel „ihr wisst, dass zu den Vorfahren gesagt worden ist,...“ eingeleitet und entfaltet daraufhin Jesu autoritative Lehre, eröffnet durch die Worte „ich aber sage euch....“ Mit verschiedenen Prinzipien macht Jesus hier deutlich, was es heißt, sein Nachfolger zu sein und die Gerechtigkeit der Schriftgelehrten und Pharisäer zu übertreffen (V. 20): 1. Es geht nicht nur um die äußere Einhaltung des Gesetzes, sondern auch um innere Motive; 2. Es geht nicht mehr um konkrete Regeln, sondern vielmehr um die dahinterstehenden Prinzipien; 3. Es geht nicht mehr um die bloße Vermeidung von Sünde und ihren Konsequenzen, sondern um das Erkennen und Tun von Gottes Willen.31Vgl. France, Matthew, 197. In all dem ist das Gebot der Liebe von besonderer Relevanz. Denn zum einen ist die Liebe das Kriterium, durch das die Bedeutung und Anwendung der Thora beurteilt wird. Und zum anderen ist die Liebe das zentrale Gebot, ohne die das Einhalten der anderen Gebote sinnlos ist.32Vgl. Moo, “Law,” 353.
Letztendlich lassen sich Jesu ethische Forderungen für seine Nachfolger mit dem letzten Vers des vorliegenden Abschnittes zusammenfassen (V. 48):
„Ihr aber sollt vollkommen sein, wie euer Vater im Himmel vollkommen ist.“
d. Die Paulusbriefe
Paulus greift diese Fragestellung in seinen Briefen auf und bestätigt die hier vorgestellte christologische Perspektive. In besonderer Weise zeigt sich die Ähnlichkeit zwischen Matthäus und Paulus in Römer 10:4. Wörtlich übersetzt stellt Paulus hier Christus als das „Ende (telos) des Gesetzes“ vor. Damit ist jedoch keineswegs ein „Erlöschen“ oder „Ablauf“ des Gesetzes gemeint. Vielmehr verwendet Paulus diesen Ausdruck hier im Sinne von „Ziel“ bzw. „Höhepunkt.“ Christus ist derjenige, auf den das Gesetz von Anfang an verwiesen hat.33Vgl. Fuller, Gospel, 82–85. Mit seinem Kommen verliert es seine Vermittler-Funktion. Christus selbst wird zum universalen ethischen Maßstab.34Vgl. Moo, “Law,” 258–59.
In anderen Versen erklärt Paulus seinen Empfängern, dass sie als Nachfolger Jesu nicht mehr „unter dem Gesetz“ sind.35Röm 6:14–15; 1Kor 9:20; Gal 3:23; 4:4–21; 5:18.
Während es ohne Zweifel einige Diskussionen über die Bedeutung dieser einschneidenden Formulierung gibt, gibt der jeweilige Kontext der entsprechenden Verse Klarheit über den Sinn des Gesagten. „Unter dem Gesetz“ meint hier nichts anderes als die Situation der Juden, bevor Jesus auf die Welt gekommen ist. Zu dieser Zeit standen sie noch unter der Autorität und Aufsicht des Gesetzes, das bis dahin nicht zu seiner Erfüllung gekommen war.36Vgl. Schreiner, Law, 124–29.
Wer nun nach Jesu Kommen weiterhin meint, er müsse in diesem Sinne dem mosaischen Gesetz gehorchen, lebt so, als würde er die heilsgeschichtliche Erfüllung des Gesetzes durch den Messias leugnen. Denn wer durch den Geist geleitet wird, ist nicht mehr unter dem Gesetz (Gal 5:18). Er lebt nun „unter der Gnade“ (Röm 6:14–15) und ist frei (Gal 5:1), denn er ist „dem Gesetz getötet“ worden (Röm 7:4).37Vgl. Moo, “Law,” 365.
Trotz der Tatsache, dass Christen nicht mehr unter der Ordnung des mosaischen Gesetzes leben, betont Paulus in anderen Texten seiner Briefe, dass sie vor Gott jedoch keineswegs ohne Gesetz sind. Schließlich sind sie weiterhin dem Willen Gottes verpflichtet, der sich im neuen Bund als das „Gesetz Christi“ manifestiert (1Kor 9:21). Wie Jesus in der Bergpredigt bereits angeschnitten hat, fungiert dieses Gesetz allerdings nicht als ein festgesetztes Regelwerk mit einer Reihe von Geboten und Verboten. Vielmehr besteht es aus der Lehre Christi und seiner Apostel sowie dem Einfluss des Heiligen Geistes. Dieser leitet und befähigt den Menschen, nach Gottes willen zu streben und zu leben.38Vgl. Ibid., 368–69.
Die Liebe, die als „Erfüllung des Gesetzes“ präsentiert wird (Gal 5:14; Röm 13:8–10), spielt in dieser Ethik des Reiches Gottes eine ausschlaggebende und wegweisende Rolle. Unter keinen Umständen jedoch verfolgt Paulus das Ziel, das Gesetz durch das Gebot der Liebe zu ersetzen. Ganz im Gegenteil: die Liebe offenbart die wahre Bedeutung und das tiefer liegende Wesen des Gesetzes.39Vgl. Bruce, Frederick Fyvie. Commentary on Galatians: A Commentary on the Greek Text. NIGTC. Grand Rapids, MI: Eerdmans, 1982, 241–42.
In dieser Hinsicht ist das mosaische Gesetz im Neuen Bund zwar nicht mehr die unmittelbare Quelle der Ethik, aber trotz allem ein unverzichtbarer Bestandteil des christlichen Handelns, der Nachfolgern Jesu wertvolle und hilfreiche Prinzipien an die Hand geben kann. Denn immerhin reflektiert auch die Thora den moralischen Willen Gottes, der letztlich unveränderbar ist. In diesem Sinne wird das mosaische Gesetz mit seinen Paradigmen in das Gesetz Christi integriert. Die darin enthaltenen konkreten Gebote und Verbote können dabei sicherlich von Nutzen sein. Nichtsdestoweniger ist allerdings im Neuen Bund das erneuerte Herz des Christen, das durch Jesu Tod und die Führung des Heiligen Geistes transformiert und geheiligt wird, der Ausgangspunkt der Ethik.40Vgl. Moo, “Law,” 370.
III. Gesetzlichkeit
Diese Besprechung der biblischen Sicht des Gesetzes und seiner Gültigkeit schafft nun die notwendige Grundlage für die Betrachtung der „Gesetzlichkeit“. Wie definiert sie sich? Wie entsteht sie? Und warum hat sie (zu Recht?) eine negative Konnotation?
3.1. Was ist Gesetzlichkeit?
Allgemein betrachtet kann man den Begriff „Gesetzlichkeit“ folgendermaßen definieren:
Gesetzlichkeit ist der Versuch, Gottes Anerkennung und/oder geistliches Wachstum durch das Einhalten eines (un)geschriebenen Gesetzes oder das Erreichen eines bestimmten geistlichen Leistungsstandards zu erlangen, zu steigern, zu fördern oder zu erhalten.41Vgl. Anderson, Miller, and Travis, Legalism, 37.
Konkret bedeutet das, dass Gesetzlichkeit durch zwei Charakteristika gekennzeichnet ist:
a. Die theologische Basis der Gesetzlichkeit:
Gesetzliche Menschen tendieren dazu, in Gott vor allem den gerechten und zornigen Richter zu sehen, der von den Menschen Gehorsam und Leistung erwartet. Für die persönliche Beziehung zu Gott kann dieses Gottesbild drei sehr prägende, aber oft unbewusste Implikationen haben.
- Gott nimmt einen Menschen nur dann als sein Kind an, wenn dieser den biblischen Geboten folgt und alles sündhafte Verhalten ablegt. Während dies wohl am ehesten die Wahrnehmung von Nicht-Gläubigen widerspiegelt, gibt es doch zweifellos christliche Gruppen, die dies als Maßstab für die Aufnahme in ihre Gemeinschaft festlegen und Menschen so letztendlich auch den Zugang zum christlichen Glauben verweigern.
- Gott hat jederzeit das Recht, vorher angenommene Menschen zu verwerfen, falls sie sich in ihrem moralischen Verhalten nicht „bewähren.“ Zwar würden nur wenige Christen dies so explizit formulieren, aber tatsächlich leben viele von ihnen mit einer solchen Auffassung, die sich meist in einer unterschwelligen Angst äußert, etwas falsch zu machen. Mit jedem größeren Fehltritt schleicht sich dabei das Gefühl ein, dass Gottes Geduld und Vergebungsbereitschaft nun ein Ende haben, so dass Gott den Betroffenen schließlich aus dem Buch des Lebens streicht. Heilsgewissheit ist für diese Menschen ein Glaubenssatz, den sie möglicherweise intellektuell bejahen, aber mit ihrem Herzen nicht verstehen können.
- Nach dem Prinzip von Ursache und Wirkung glauben viele Christen, dass geistliches Wachstum nur durch Gehorsam und Leistung erreicht werden kann. Regelmäßiges Bibellesen und Beten, unerschöpflicher Dienst in der Gemeinde, aufmerksamer Gehorsam gegenüber den biblischen Geboten sowie das Leben nach bestimmten geistlichen Programmen werden dabei oft als „automatisches“ Mittel gesehen, um das persönliche geistliche Leben zu vertiefen.
Alle diese Überzeugungen führen zum zweiten Kennzeichen der Gesetzlichkeit:
b. Die Hervorhebung von Regeln:
Durch die Betonung von Gehorsam und guten Werken wird der Glaube veräußerlicht, so dass Regelbewusstsein und -befolgung unausweichlich zum Maßstab geistlicher Reife werden. Innere „Checklisten,“ die abgearbeitet werden müssen, rücken dabei ins Zentrum des christlichen Lebens und ersetzen das eigentliche und oft komplexe Streben nach einer tiefen Gottesbeziehung.42Vgl. Bube, “Pitfalls,” 164. Christsein dreht sich hier folglich mehr um „Tun“ (und „Unterlassen“), als um „Sein.“
Die entsprechenden Listen können dabei sehr unterschiedlich aussehen. Während die einen ihre Regeln auf die eigentlichen biblischen Gebote beschränken und versuchen, diese auf ihren speziellen Lebensbereich anzuwenden, gibt es andere, die sich auf bestimmte Auslegungen und Lehren berufen, gemeindliche Traditionen miteinbeziehen und weitere Gebote hinzufügen.43Vgl. Weed, “Legalism,” 1. Letzteres dreht sich häufig um Themen wie geistliche Disziplinen, äußeres Erscheinungsbild (z.B. Kleidung, Schmuck, Makeup), Musik und Medien (privat und im Gottesdienst), Freizeitaktivitäten (z.B. Tanzen, Spiele), Suchtmittelkonsum oder Umgang mit dem anderen Geschlecht.
Vor allem das zweite Kennzeichen der Gesetzlichkeit erweckt dabei den Anschein, dass jegliches Bemühen um ein gottgefälliges Leben als „gesetzlich“ bezeichnet werden muss. Dies allerdings ist eine irreführende Annahme. Denn der Wunsch, die moralischen Prinzipien des Gesetzes Christi ernst zu nehmen und zu erfüllen, ist ohne Zweifel biblisch belegbar. Immer wieder finden sich im Neuen Testament Aufforderungen, ein ethisch einwandfreies Leben zu führen. Es ist also weniger die Frage des eigentlichen Gehorsams, als vielmehr die dahinterliegende geistliche Motivation des Handelns, die problematisch ist. Wer also das Gesetz Christi „aus dem Geist der Sohnschaft (nicht aus dem Geist der Knechtschaft) und aus der Kraft des Heiligen Geistes heraus“ genau erfüllen möchte, kann aus biblischer Sicht demnach nicht als „gesetzlich“ bezeichnet werden.44Vgl. Schirrmacher, Ethik II, 148. So kann es durchaus vorkommen, dass ein und dieselbe Handlung bei dem einen Menschen gesunden Gehorsam widerspiegelt, während ein anderer sie aus reiner Gesetzlichkeit vollzieht. Sowohl der Gehorsam gegenüber und die Berufung auf das Gesetz Christi, die Ermahnung anderer auf dieser Basis wie auch die Gemeindezucht sind also biblische Praktiken, sofern sie mit der richtigen Einstellung verbunden sind.45Vgl. Ibid. Für biblische Belege siehe Jak 2,:6–12; Eph 6:1–4; Mt 18:12–20; 1Kor 5:1–5 und 2Thess 3:6.
3.2. Gründe
Gesetzlichkeit kommt dabei nicht von ungefähr. Viele verschiedene Gründe bilden den Nährboden für diese weit verbreitete christliche Praxis, die nur selten das Ergebnis einer bewussten Entscheidung ist. Vielmehr schleicht sie sich meist unauffällig ein und macht sich erst spät – wenn überhaupt – bemerkbar.
a. Theologische Gründe:
Ein wesentlicher Hintergrund der Gesetzlichkeit findet sich auf geistlich-theologischer Ebene. Zum einen haben viele Christen ein falsches oder undurchdachtes Verständnis des biblischen Gesetzes und der Freiheit in Christus. Diese theologische „Unmündigkeit“ ist in vielen Fällen gepaart mit einer unangebrachten biblischen Auslegungsgewissheit, die zu einer theologischen Unbelehrbarkeit führt. Damit korreliert meist auch das oben genannte Gottesbild, das die Gläubigen aus bloßer Furcht vor Gottes Strafhandeln zum Einhalten der Gebote motiviert.
Zum anderen spielt sich in den Herzen der Gläubigen auch ein geistlicher Machtkampf ab. Satan versucht dabei mit allen Mitteln ihre Schwächen auszunutzen und sie von der befreienden Wahrheit in Christus abzubringen (Kol 2:15–22). Gottes Gnade und die versprochene Freiheit in Christus werden dabei als Lüge dargestellt.46Vgl. Anderson, Miller, and Travis, Legalism, 156–60.
b. Persönliche Gründe:
Alle Menschen haben ein natürliches Verlangen nach Sicherheit und Kontinuität – auch in geistlicher Hinsicht. So ist es keineswegs überraschend, dass Menschen mögliche Erwartungen von Gott oder der Gemeinde kennen wollen, um genau zu wissen, was zu tun oder zu lassen ist. Daraus entstehende Gewohnheiten und Regelwerke geben zwar die gewünschte Sicherheit, werden aber oft zu ungeschriebenen, tradierten Gesetzen, die die gleiche Autorität wie die Bibel haben oder diese sogar überschatten.
Festgesetzte Zusatzregeln sind dabei sowohl ein Mittel, um die vielfältigen und zum Teil abstrakten Gebote der Bibel konkreter zu benennen und so die allgemeine Unsicherheit zu beseitigen, als auch ein Weg, um Situationen der Versuchung möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen.
Auch diese Regeln, so hilfreich und vorausschauend sie auch sein mögen, werden leicht zu einem festgeschriebenen Gesetz, das nicht übertreten werden darf.47So wird z. B. das biblische Gebot der Enthaltsamkeit vor der Ehe durch einige Schutzmaßnahmen erweitert: Geschlechtertrennung in der Gemeinde, Verbot von Treffen zu zweit, Verbot von Übernachtungen oder gemeinsamen Urlaub, Verbot von jeglichen Körperkontakt etc.
c. Gemeindliche Gründe:
In dem grundsätzlich rühmenswerten Wunsch, den Errungenschaften und dem geistlichen Erbe der Vorfahren treu zu bleiben, tendieren einige Gemeinden zu einem extremen Traditionalismus, der jegliche Veränderungen ablehnt. Die gemeindliche Übereinkunft in Bezug auf bestimmte Regeln und Praktiken kann dabei leicht zu einem geschlossenen System führen, in dem man die Mitglieder durch Gruppenzwang und (unterschwelliger) Kontrolle zum Gehorsam motiviert.
d. Historische Gründe:
Praktisch jede Gemeindebewegung ist das Ergebnis einer theologischen Auseinandersetzung oder eines gefühlten geistlichen Defizits. So reagierte Martin Luther auf die Tendenz zur Werkgerechtigkeit in der römisch-katholischen Kirche des Mittelalters mit der besonderen Hervorhebung der Gnade und der Rechtfertigung durch den Glauben. Im Laufe der Geschichte gingen wiederum andere auf die daraus folgende Vernachlässigung der Heiligung, Jüngerschaft und Ethik ein und legten dementsprechend viel Wert auf geistliche Disziplinen und Gesetzesgehorsam. So gibt es geschichtlich gesehen einige Gemeinderichtungen, die eher zur Gesetzlichkeit neigen, als andere.
e. Soziale Gründe:
Zuletzt spielt hier sicherlich auch die gesellschaftliche Entwicklung eine Rolle. Durch den ständig wachsenden Drang zu schnellerem und effizienterem Arbeiten, zu mehr Breite statt Tiefe, wird das „Leben nach Aufgabenlisten“ und bloßem Funktionieren sowie der Hang zu rein oberflächlichen (und heuchlerischen) Beziehungen auch auf das geistliche Leben übertragen. Masken, die das wahre Ich verbergen, und äußere Anpassung an den jeweilig geforderten Lebensstandard werden so zur alltäglichen geistlichen Realität.
3.3. Probleme und Folgen
Vergleicht man nun die obige ausführliche Darstellung zum Verständnis des biblischen Gesetzes mit der nachfolgenden Definition von Gesetzlichkeit, springen bereits einige problematische Punkte ins Auge.
a. Geistliche Probleme und Folgen
Das augenscheinlichste Problem der Gesetzlichkeit liegt in der Einschränkung der christlichen Freiheit. Durch ihre starke Betonung der eigenen guten Werke wird die grundlegende biblische Wahrheit der göttlichen Gnade in einer Weise vernachlässigt, die letztlich zu einer Verfälschung des Evangeliums führt. Streng genommen lässt Gesetzlichkeit das Kreuz nicht „Kreuz“ sein, denn sie stuft den theologisch zentralen Kreuzestod Jesu, den Höhepunkt der göttlichen Gnade, (im Prozess der Heiligung) als sekundär ein.
Darüber hinaus fördert Gesetzlichkeit Formalismus, Pflichterfüllung und Rigidität. Das starke Bemühen um das Erfüllen jedes kleinen Details des Gesetzes überschattet dabei das eigentliche Streben nach einer intimen Gottesbeziehung und einer liebenden Fürsorge für den Nächsten.48Vgl. Moore, Free, 77. Genau dies ist die Tendenz, die Jesus bei den Pharisäern beobachtete. Denn ihr akribischer Gehorsam gegenüber dem Gesetz (und den teilweise achtbaren Zusatzvorschriften) ging vollkommen am Willen Gottes vorbei, für den Werte wie Gerechtigkeit, Barmherzigkeit und Treue absolute Priorität haben (Mt 23:23).49Vgl. Anderson, Miller, and Travis, Legalism, 150.
Eine solche „Veräußerlichung des Glaubens“ lässt folglich auch den eigentlichen geistlichen Zustand des Herzens außer Acht und führt leicht zu einer passiven und stillstehenden Geistlichkeit.50Vgl. Weed, “Legalism,” 2. Anstatt sich durch das Wirken des Heiligen Geistes innerlich transformieren zu lassen, geht es nun nur noch um die äußere Anpassung an einen individuell oder gemeindlich festgesetzten Lebensstandard.
Ohne Zweifel ist Gesetzlichkeit deshalb ein fruchtbarer Nährboden für fromme Heuchelei. Denn aus eigener Kraft können Menschen zwar ihr Verhalten verbessern, aber niemals ihr Herz transformieren oder geistliches Wachstum erzwingen. Nur der Heilige Geist kann dies vollbringen, der jedoch durch das gesetzliche Streben in seinem Wirken eingeschränkt wird.
Aus diesem „Leben nach christlichen Spielregeln“ entwickelt sich manchmal auch eine Art geistliche Überheblichkeit und Selbstgerechtigkeit.51Vgl. Anderson, Miller, and Travis, Legalism, 123f. Durch den klar formulierten Frömmigkeitsmaßstab entwickelt man das Gefühl der geistlichen Überlegenheit und verliert die eigene Angewiesenheit auf göttliche Vergebung aus den Augen. Wie die Pharisäer blickt man verurteilend auf andere herab und dankt am Ende noch Gott dafür, dass man nicht ist wie die übrigen Menschen (Luk 18:9–14).
Zum anderen zeigt sich dies oft auch in einer ausdrücklichen Kritik an der Verhaltenspraxis der anderen, denen der wahre Glaube abgesprochen oder gar nicht erst Zugang zum Glauben gewährt wird. So ernennt man sich letztendlich selbst zum stellvertretenden Richter Gottes.
Schließlich hat die Gesetzlichkeit auch Auswirkungen auf das Lesen der Heiligen Schrift. Die Bibel ist dann nicht mehr das lebendige und Wahrheit bringende Wort Gottes, sondern vielmehr ein skrupelloser geistlicher Vorschlaghammer, der Schuld und Verurteilung bringt.52Vgl. Ibid., 60f. In all der Ernsthaftigkeit im Umgang mit gewissen Lehren der Bibel nimmt man sie dabei jedoch gerade nicht ernst, da man dafür wesentliche biblische Textstellen als zweitrangig einstuft oder komplett ausklammert. Zudem verliert man dabei auch oft das geistliche Unterscheidungsvermögen. Denn durch die vielen Zusatzregeln wird die Bibel als eine Autorität unter vielen abgestuft, so dass biblische und menschliche Regeln vermischt werden und so kaum voneinander abzugrenzen sind.
Im Endeffekt ist Gesetzlichkeit nichts anderes als ein Ausdruck eines mangelnden Vertrauens in Gott selbst, sein Wort und seine Gnade.
b. Gemeindliche Probleme und Folgen
Hat eine Gemeinde viele gesetzlich gesinnte Mitglieder oder eine allgemeine gesetzliche Ausrichtung, kann dies auf verschiedenen Ebenen negative Implikationen haben.
Zu allererst verhindert sie die Entwicklung von tiefgreifenden zwischenmenschlichen Beziehungen. Denn der geforderte äußere Gesetzesgehorsam führt dazu, dass viele Gläubige Masken anlegen, um ihr wahres Ich mit allen Schwächen und Sünden zu verbergen. Alles das, was den Einzelnen verurteilbar und verletzbar macht oder die eigenen Schuldgefühle vergrößern könnte, hat in der Gemeinde demnach keinen Platz. Mit der daraus entstehenden mangelnden Transparenz und Heuchelei wird auch eine „Freundschaft“ reine Täuschung.
Des Weiteren kann sich im Extremfall eine Gemeinde durch die Präsenz von Gesetzlichkeit zu einem geistlich einengenden und versklavenden System entwickeln, in dem Kontrolle und Verurteilung, Scham und Schuld, Angst sowie frommer Gruppenzwang an der Tagesordnung stehen.53Ibid., 45–113. Hier geht es nicht mehr um wahre Jüngerschaft oder ein liebevolles Miteinander, sondern nur noch um die Bewahrung einer Machtposition, die manipuliert und missbraucht.
Zuletzt hat Gesetzlichkeit auch ernsthafte Konsequenzen für die missionarische Ausrichtung einer Gemeinde. Durch die Einseitigkeit in der Lehre (Gesetz und Gericht, statt Kreuz und Gnade), die öffentliche Verurteilung von Sündern und die allgemeine Tendenz der Abschottung von allem „Weltlichen“ wirkt die Gemeinde für Außenstehende nicht mehr einladend. Letzten Endes blockiert sie damit gewissermaßen den Zugang zum wahren Evangelium und schränkt das Wirken des Heiligen Geistes ein.
In all dem steht jedoch fest, dass nicht jeder persönliche Hang zur Gesetzlichkeit die gleiche Intensität und die damit einhergehende Auswirkungen haben. Doch selbst die noch so unscheinbare Form der Gesetzlichkeit stellt eine ernsthafte Gefahr für die den Gläubigen geschenkte Freiheit in Christus dar, die im Folgenden besprochen wird.
IV. Freiheit in Christus
4.1. Freiheit vs. Freizügigkeit
Der Begriff „Freiheit“ wird in der heutigen, postmodernen Welt von vielen Menschen missverstanden. Für sie impliziert Freiheit das unbegrenzte Privileg zu sagen, zu tun und zu lassen, was man will. Dies ist allerdings irreführend. Denn zum einen geht mit jeder wirklichen Freiheit auch eine Verantwortung einher. Freiheit hat immer ihre Grenze in der Freiheit des Nächsten. Schließlich untergräbt maß- und rücksichtsloses Verhalten gegenüber dem Nächsten und der Umwelt im Endeffekt auch die eigene Freiheit. Eine so verstandene Freiheit ist letztendlich nichts anderes als egoistische Freizügigkeit.
Wahre Freiheit hat immer einen tieferen Sinn und eine Zweckbestimmung. Nach christlichem Verständnis findet sie sich nur in Abhängigkeit von Christus. Jegliches Handeln außerhalb dieser Beziehung zum Schöpfer des Lebens ist nie mehr als eine Scheinfreiheit. Denn sie ist und bleibt ein Werk des Fleisches und nicht des Geistes, ein Handeln, das von eigenen Begierden oder fremdbestimmten Systemen getrieben wird und so eher gefangen setzt anstatt frei zu machen.54Vgl. Schockenhoff, Freiheit, 235 und Kotsch, “Gesetzlichkeit.”
Nur in Christus und durch die Gabe des Heiligen Geistes können Menschen also ein Leben in wahrer Freiheit erlangen, weil dadurch die Freiheit den passenden Rahmen gefunden hat. So heißt es im Neuen Testament, dass das Erkennen der Wahrheit des Evangeliums sowie das Wirken des Heiligen Geist frei machen (Joh 8:31–36; 1Kor 3:17). Durch sie wird man frei vom „Gesetz der Sünde und des Todes“, so dass man sich nun nicht mehr von der eigenen Natur bestimmen lassen muss, sondern vom lebenspendenden Geist Gottes geleitet wird, der den Menschen hilft, in Übereinstimmung mit dem Willen Gottes zu leben (Röm 8:1–17).
Doch in der Angst, in eine Art Gesetzlichkeit zu verfallen, gibt es solche, die dadurch in das andere Extrem jenseits der Gesetzlichkeit rutschen. Sie missbrauchen ihre Berufung zur Freiheit als Vorwand und Deckmantel, um die Wünsche ihrer eigenen selbstsüchtigen Natur zu befriedigen oder andere Bosheiten zu verüben (Gal 5:13; 1Pet 2:16). Eine solche Freizügigkeit zeugt ebenso von einer theologischen Einseitigkeit, wie die Gesetzlichkeit. Denn sie lebt von einer „billigen“ Gnade, die die eigenen Sünden nicht wahrnimmt und so die Bedeutung von Jesu Opfer am Kreuz gering achtet. Auch sie – wie die Gesetzlichkeit – lässt also das Kreuz nicht Kreuz sein.
Der Apostel Paulus geht im ersten Korintherbrief auf eine solche „Alles-ist-mir-erlaubt“-Mentalität ein und antwortet darauf in zweierlei Weise (1Kor 6:12; 10:23): Zum einen ist die eröffnete Freiheit in Christus keine rein persönliche Freiheit, „sondern eine Freiheit für andere."55Schnabel, Eckhard J. Der Erste Brief Des Paulus an Die Korinther. HTA. Wuppertal: Brockhaus, 2006, 333. Das Leben als Jünger wird durch das Gesetz der Liebe bestimmt, die das Einhalten der weiteren Forderungen des Gesetzes ermöglicht und erleichtert (1Joh 5:3).56Vgl. McQuilkin, Ethik, 82. Zum anderen macht Paulus deutlich, dass ein so formuliertes Verständnis der Freiheit zwangsläufig in neue Abhängigkeiten führt, so dass man sich wieder von der eigenen sündhaften Natur, anstatt vom Geist Gottes leiten lässt.57Vgl. Schnabel, Korinther, 334.
Doch wie genau kann man nun diese Freiheit in Christus ausleben, ohne dabei in Gesetzlosigkeit zu verfallen?
4.2. Leben in der Freiheit Christi
Christliche Ethik befindet sich also in einem andauernden Spannungsfeld zwischen den klaren ethischen Anweisungen der Bibel und dem Wirken des Heiligen Geistes. Jegliche Einseitigkeit, die Gesetz und Geist gegeneinander ausspielen will, führt immer zu einer Verfälschung der christlichen Freiheit, zu Gesetzlichkeit oder Gesetzlosigkeit. Ein reifer Christ hingegen weiß, dass die Gebote und Prinzipien der Bibel eine wichtige Grundlage für das Erkennen von Gottes Willen sind, aber nur der Heilige Geist die Herzen so verändern und leiten kann, dass man diesen Willen auch ausleben kann und will.58Vgl. Bube, “Pitfalls,” 164. Durch das Freiheit schenkende Wirken des Heiligen Geistes kann man nun tun und lassen, was Jesus will. Denn das Gesetz Christi, an das Gläubige nun gebunden sind, ist ein Gesetz der Freiheit, ein Gesetz, das mit der neuen Identität in Christus vollkommen einhergeht. Nach und nach werden Herz und Verstand durch das Wirken des Heiligen Geistes so transformiert, dass die Glaubenden Gottes Willen tun wollen und können. Die Grundlage des wahren Gehorsams gegenüber dem Gesetz Christi ist also immer eine lebendige Beziehung zu Gott, eine Beziehung, in der Gottes Gnade und der menschliche Glaube dem Gesetz vorangehen. Denn ohne diese beiden Aspekte ist das Gesetz vollkommen wertlos und mehr einengende Last als befreiende Hilfe und Schutz.
Nur durch die Bindung an Jesus entsteht also wahre Freiheit. Allerdings ist das Leben in dieser Freiheit niemals ein Leben ohne Gehorsam gegenüber dem Gesetz Christi. Dieser Gehorsam jedoch konzentriert sich dabei mehr auf die eigene Identität in Christus, als auf das eigentliche Handeln, das diese Identität widerspiegeln soll. Denn wer das Gehorsamshandeln vor die Gottesbeziehung stellt, hat letztendlich die Botschaft des Kreuzes und die Essenz des Christseins nicht verstanden.
Freiheit und Ethik gehören also untrennbar zusammen.59Vgl. Hübner, Freiheit, 23. In Isolation führen sowohl Freiheit als auch Ethik zwangsläufig zu einer (inneren) Gebundenheit und verlieren so ihre eigentliche Bedeutung und ihren geistlichen Zweck.
Freiheit ist dabei immer eine Gabe Gottes, die ausnahmslos allen Gläubigen zur Verfügung steht. Für viele bleibt diese Tatsache jedoch ein „theologisches Gedankenkonstrukt.“60Kotsch, “Gesetzlichkeit.” Dies liegt entweder an reiner Unwissenheit, dem oben beschriebenen Missverständnis der Freiheit oder aber an einer praktischen Unsicherheit, diese Freiheit in alltäglichen Entscheidungen und Handlungen konkret umzusetzen. Denn während das Leben nach biblischen Geboten ein greifbares Konzept ist, scheint der Aspekt der Führung Gottes und des Hörens auf den Heiligen Geist zu abstrakt und geheimnisvoll, um wirklich Wegweisung geben zu können.
In dem geistlichen Kampf, in dem sich alle Gläubigen befinden, bleibt das Ausleben dieser Freiheit in der Tat immer eine Herausforderung. Dennoch ist klar, dass eine generelle Vertrautheit mit den ethischen und theologischen Wahrheiten der Bibel, regelmäßiges Gebet, Gemeinschaft mit anderen Gläubigen und die Offenheit für das Wirken des Heiligen Geistes helfen, die geschenkte Freiheit in Christus auszuleben.
4.3. Fazit
Das Leben als Christ ist mehr als nur das Einhalten von Geboten. Vielmehr geht es im Christsein um eine erfüllte Beziehung zu Gott, ein Leben mit einer neuen Identität. Basis dieses neuen Lebens ist der von Sünden erlösende Kreuzestod Jesu und das Freiheit schenkende Wirken des Heiligen Geistes. Christus selbst ist der Stifter des Freiheit bringenden Gesetzes, die ultimative ethische Autorität, die den Gläubigen in ihrem Verhalten den richtigen Weg weist. Das mosaische Gesetz ist dabei zwar nicht mehr unmittelbare und verpflichtende Quelle der Ethik, aber dennoch ein unverzichtbarer Bestandteil des christlichen Handelns, das mit seinen ethischen Paradigmen und biblisch-theologischen Prinzipien in das Gesetz Christi integriert wird. Die Lehre und das Vorbild Jesu und seiner Apostel, das Liebesgebot und der leitende Einfluss des innewohnenden Heiligen Geistes sind dabei die Kernpunkte der Ethik des Neuen Bundes.
Ein Handeln, das jedoch nicht aus dem erneuerten und vom Geist geleiteten Herzen heraus geschieht, kann in ethischer Hinsicht die Freiheit in Christus einschränken bzw. Missbrauchen und so entweder zu Gesetzlichkeit oder Gesetzlosigkeit führen. Beide ethische Praktiken haben dabei bedenkliche Auswirkungen auf die Theologie des Kreuzes. Die Freiheit in Christus und die dazugehörige Ethik der Freiheit kann letztendlich nur durch das Streben nach einer innigen Beziehung zu Gott erhalten werden, durch die Kenntnis der biblischen Wahrheit, durch Gebet und die Offenheit für das Wirken des Heiligen Geistes. Denn „wo der Geist ist des Herrn ist, da ist Freiheit“ (2Kor 3:17).
© 2013 Institut für Ethik & Werte
Endnoten
- 1Beispieltexte zur anhaltenden Gültigkeit des Gesetzes: Mt 5:17–20; Lk 16:17; Joh 14:15; Röm 3:31; 6:15; 7:12; 1Joh 2:3–6; Jak 2:10–24. Beispieltexte zur Freiheit in Christus: Joh 8:36; Apg 15:10; Röm 6:14; 7:1–6; 10:4; Gal 2:21; 3:10–14; 4:4–5; 5:1–15.
- 2Vgl. Wenham, “Law,” 26.
- 3Vgl. McQuilkin, Ethik, 52.
- 4Vgl. Schirrmacher, Ethik II, 176–80.
- 5Vgl. Block, Daniel I. Deuteronomy. NIVACOT. Grand Rapids, MI: Zondervan, 2012, 270.
- 6Vgl. Kaiser, Ethics, 29–30.
- 7Dies bezieht sich auf die Zeit vor dem Sündenfall.
- 8Vgl. Kaiser, Ethics, 31. So beruft sich die biblische Weisheitsliteratur immer wieder auf die Schöpfung, um ihre ethischen Weisungen zu begründen.
- 9Für die folgende Liste vgl. Wright, Ethics, 288–301.
- 10Vgl. Moo, “Law,” 336.
- 11Vgl. Ibid., 340.
- 12Vgl. Ibid., 340–41.
- 13Vgl. McQuilkin, Ethik, 53.
- 14Vgl. Wright, Mission, 357–96.
- 15Vgl. Schreiner, “Obedience.”
- 16Vgl. Moo, “Law,” 327.
- 17Vgl. Ibid., 335.
- 18Aufgrund des beschränkten Platzes und der generellen inhaltlichen Ausrichtung dieser Abhandlung kann an dieser Stelle die akademische Diskussion nicht miteinbezogen werden. Für tiefergehendes Interesse am Gesetz im Allgemeinen oder der so genannten „New Perspective“ sei auf die Sekundärliteratur verwiesen.
- 19Vgl. Ibid., 343.
- 20Vgl. McComiskey, Covenants, 73.
- 21Vgl. Moo, “Law,” 345.
- 22Vgl. Kaiser, Theology, 234.
- 23Vgl. Moo, “Law,” 346.
- 24Vgl. Mt 1:22; 2:15, 17, 23; 4:14; 8:17; 12:17; 13:35; 21:4; 27:9. Vgl. Osborne, Grant R. Matthew. Zondervan Exegetical Commentary on the New Testament. Grand Rapids, MI: Zondervan, 2010, 182.
- 25Vgl. France, R. T. The Gospel of Matthew. NICNT. Grand Rapids, MI: Eerdmans, 2007, 183.
- 26Vgl. Ibid.
- 27Vgl. Moo, “Law,” 352.
- 28Vgl. Meier, Law, 61–64.
- 29Vgl. France, Matthew, 186. Dass Jesus das Gesetz nicht grundsätzlich verwerfen wollte, zeigt sich vor allem darin, dass er selbst keiner einzige Sünde schuldig geworden ist.
- 30Vgl. Moo, “Jesus,” 29–30.
- 31Vgl. France, Matthew, 197.
- 32Vgl. Moo, “Law,” 353.
- 33Vgl. Fuller, Gospel, 82–85.
- 34Vgl. Moo, “Law,” 258–59.
- 35Röm 6:14–15; 1Kor 9:20; Gal 3:23; 4:4–21; 5:18.
- 36Vgl. Schreiner, Law, 124–29.
- 37Vgl. Moo, “Law,” 365.
- 38Vgl. Ibid., 368–69.
- 39Vgl. Bruce, Frederick Fyvie. Commentary on Galatians: A Commentary on the Greek Text. NIGTC. Grand Rapids, MI: Eerdmans, 1982, 241–42.
- 40Vgl. Moo, “Law,” 370.
- 41Vgl. Anderson, Miller, and Travis, Legalism, 37.
- 42Vgl. Bube, “Pitfalls,” 164.
- 43Vgl. Weed, “Legalism,” 1.
- 44Vgl. Schirrmacher, Ethik II, 148.
- 45Vgl. Ibid. Für biblische Belege siehe Jak 2,:6–12; Eph 6:1–4; Mt 18:12–20; 1Kor 5:1–5 und 2Thess 3:6.
- 46Vgl. Anderson, Miller, and Travis, Legalism, 156–60.
- 47So wird z. B. das biblische Gebot der Enthaltsamkeit vor der Ehe durch einige Schutzmaßnahmen erweitert: Geschlechtertrennung in der Gemeinde, Verbot von Treffen zu zweit, Verbot von Übernachtungen oder gemeinsamen Urlaub, Verbot von jeglichen Körperkontakt etc.
- 48Vgl. Moore, Free, 77.
- 49Vgl. Anderson, Miller, and Travis, Legalism, 150.
- 50Vgl. Weed, “Legalism,” 2.
- 51Vgl. Anderson, Miller, and Travis, Legalism, 123f.
- 52Vgl. Ibid., 60f.
- 53Ibid., 45–113.
- 54Vgl. Schockenhoff, Freiheit, 235 und Kotsch, “Gesetzlichkeit.”
- 55Schnabel, Eckhard J. Der Erste Brief Des Paulus an Die Korinther. HTA. Wuppertal: Brockhaus, 2006, 333.
- 56Vgl. McQuilkin, Ethik, 82.
- 57Vgl. Schnabel, Korinther, 334.
- 58Vgl. Bube, “Pitfalls,” 164.
- 59Vgl. Hübner, Freiheit, 23.
- 60Kotsch, “Gesetzlichkeit.”
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