0:00 0:00
WirtschaftsethikKorruption

Korruption: eine Geißel der Menschheit

Korruption ist seit vielen Jahren ein großes Thema in den Medien.1Zum Thema vgl. Britta Bannenberg / Wolfgang Schaupensteiner, Korruption in Deutschland: Por­trait einer Wachstumsbranche, 3. Aufl. München: C.H. Beck, 2006; Britta Bannenberg, Korruption in Deutschland und ihre strafrechtliche Kontrolle: Eine kriminologischstrafrechtliche Analyse, Neu­wied: Luchterhand, 2002; Jahrbuch Korruption 2006, Hg. Transparency International, Berlin: Parthas, 2006; Rupert F.J Pritzl / Friedrich Schneider, „Korruption“, Handbuch der Wirtschaftsethik, Bd. 4: Ausgewählte Handlungsfelder, Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus, 1999, S. 310-333; Korruption: Netzwerke in Politik, Ämtern und Wirtschaft, Hg. Hans Herbert von Arnim, München: Knaur, 2003. Aus theologischer Sicht: Paul Kleiner, Bestechung: Eine theologisch-ethi­sche Untersuchung, Europäische Hochschul­schriften: Theologie 459, Bern: Peter Lang, 1992; Karl Rennstich, Korruption: Eine Herausforderung für Gesellschaft und Kirche, Stuttgart: Quell, 1990.  Waren es früher nur so ge­nannte „Bananen-Republiken“, die für Schmiergeldzahlungen bekannt waren, so ist mittler­weile längst auch Deutschland betroffen. Spätestens seit der Bestechungsaffäre bei Siemens ist klar: Korruption blüht mitten unter uns. Ob große Konzerne wie VW oder MAN, ganze Branchen wie die Bauwirtschaft und die Pharmaindustrie, ob Parteien, Schieds­richter oder die kleine Firma um die Ecke – immer mehr scheint das Motto zu gelten: „Schmieren und sal­ben, hilft allenthal­ben“. 2Daten zur Korruption weltweit und in Deutschland findet man bei Transparency International und im jährlich „Lagebericht Korruption“ des Bundeskri­minalamtes.

Was ist Korruption?

„Korruption ist der heimliche Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen und Vor­teil“ – so die Definition von „Transparency International“ (TI), der wichtigsten Nicht-Regie­rungs-Organisa­tion (NGO) im Bereich der Antikorrupti­onsfor­schung.3So auf der Homepage von Transparency Internatio­nal: http://www.transparency.de/UEber-uns.44.0.html Verwandte Tatbe­stände sind Vor­teilsnahme, Erpressung, Unter­schlagung, Vetternwirtschaft und Verun­treuung. Der Volksmund redet von „Filz“, „Klüngel“, „Bakschisch-Mentalität“ oder „Amigo-Ver­hält­nissen“. Unter Insidern kursieren Beg­riffe wie „Anfüttern“, „Kli­mapflege“ oder „Geierfutter“.

Da Bestechung ein klassisches Heimlichkeitsdelikt ist, kommt nur ein Bruchteil der Tatbe­stände ans Tageslicht. Mitunter ist Korruption sogar eine Selbstverständlich­keit und damit eine Art „Kavaliersdelikt“, das selbst von Mitwissern geduldet und den Strafbehörden ver­schwiegen wird. Nicht selten wird Korruption sogar als „notwen­diges Übel“ angesehen, ins­beson­dere bei Geschäftsbeziehungen in Ländern des Os­tens und der Dritten Welt. 

An einem Punkten muss der Definition von Transparency International allerdings wi­derspro­chen werden: Nicht immer ist Be­stechung mit einem persönlichen Vorteil verbunden. Manchmal wirtschaften die Er­presser nicht in die eigene Tasche, son­dern verschaffen selbst­los nur der eigenen Firma oder dem eigenen Verein Vorteile. Außer­dem gibt es Firmen, die Korrupti­onsge­schäfte der Mitarbeiter sogar aktiv unter­stützen. In diesen Fällen liegt kein „Miss­brauch“ der anvertrauten Macht vor, zu­mindest nicht ein Missbrauch gegenüber dem Unternehmen. Besser wird die Sache dadurch allerdings nicht.

Es gibt noch eine weiter gefasste Defini­tion von Korruption im Sinne des „Einkni­cken“ vor der Macht, des Aufge­bens eige­ner Auf­fassungen und Überzeu­gungen. Dieses „Sich-korrum­pieren-las­sen“ ist heute in allen Gesellschafts­schichten ver­breitet. Sei es die „Schere im Kopf“ bei Journalisten, seien es devote Doktoranden, die genau wissen, was der Professor hören und lesen möchte oder der „normale“ Ar­beitnehmer, der genau weiß, dass der Chef gute Zahlen sehen möchte und man ent­sprechend „trick­sen“ muss – immer han­delt man dabei ge­gen die be­rufsethische Prinzipien der Wahrhaftigkeit, Gerechtig­keit und Transpa­renz. Man lebt gegen seine eigenen Über­zeugungen.

Die weltweiten Schäden durch Korruption sind immens. Nach Schätzung der Welt­bank wer­den jährlich 1 Billion Dollar in Korruptionsgeschäfte investiert. Die Fol­gen für die Volkswirt­schaften liegen dem­ent­sprechend in der Größenordnung von Hun­derten von Milliarden. Man kann die Kor­ruption ohne Übertreibung als eine der größten „Geißeln der Menschheit“ be­zeich­nen.

Geschichte der Korruption

Dabei ist Korruption kein neues Phäno­men. Fälle von Bestechung hat es zu allen Zeiten gege­ben. Lakonisch bezeichnet man das „Schmieren“ deshalb auch als das „zweit­älteste Gewerbe der Welt“. Schon in Texten aus dem Alten Orient finden wir Anklagen wegen Bestechlich­keit. Aristo­teles sah im korrupten Staat eine Entartung der idealen Staatsform und führte den Nie­dergang des Allgemeinwesens darauf zu­rück. Im Mittel­alter war selbst die Kirche nicht frei davon – die „Simonie“, der Äm­terkauf, war da­mals an der Tagesordnung. Auch der Ab­lasshandel wird in der Litera­tur mit Kor­ruption in Verbindung gebracht. Selbst Goethe klagte noch Ende des 18. Jahrhun­derts über das Reichskammerge­richt in Wetzlar, wo Prozesse nur dann beschleunigt durchgeführt wurden, wenn entsprechende Vergütungen flossen: „Bit­tet man um Be­schleunigung, so darf man ja wohl auch um Gunst bitten… und so ist die Einlei­tung zu allen Intrigen und Beste­chung gegeben.“4J.W. Goethe, Dichtung und Wahrheit, Dritter Teil, 12. Buch; zur Geschichte der Korruption in der Neuzeit vgl. Geld – Geschenke – Politik: Korrup­tion im neuzeitlichen Europa, Hg. Jans Ivo Engels u.a., Historische Zeitschrift. Beihefte 48. Mün­chen: Oldenbourg, 2009.  Angesichts dessen wurde nicht umsonst die „Justitia“ frühzeitig mit verbundenen Au­gen dargestellt, als Aus­druck ihrer Unbe­stechlichkeit. 

Arten der Korruption

Grundsätzlich muss man verschiedene Ar­ten von Korruption unterscheiden. Die strukturelle oder schwere Korruption ist ein groß angelegtes System, an dem viele be­teiligt sind. Hier ist Korruption im Wirt­schaftssystem eines Landes fest verankert. Bestechung wird von vornher­ein erwartet. Ohne sie geht nichts. Diese Art von Kor­ruption, die eng mit der organisierten Kri­minalität verflochten ist, findet man in Län­dern wie Russland, aber auch in afrika­ni­schen Staaten.

Davon zu unterscheiden ist die situative Korruption, die ungeplant und häufig ein­malig ab­läuft. Korruption ist hier nicht Teil des Wirtschaftssystems und nicht auf Wie­derholung an­gelegt, sondern ein singuläres Ereignis jenseits der Geschäftsstrukturen. In der Regel erwartet der Geschäftspartner keine Schmiergeldzahl, wird davon mit­unter sogar überrascht. Bei sol­chen Zu­sammenhängen gibt es auch kein generel­les Korruptionssystem in den Wirtschafts­pro­zessen.

Außerdem unterscheidet man hochschwel­lige Korruption, bei der große Geldbeträge fließen (z.B. Großprojekte) von der nieder­schwelligen Korruption mit Bagatellbeträ­gen. Wieder an­dere sprechen von aktiver und passiver Korruption, je nachdem, wer Geber und Empfänger der Zahlungen ist. Eine solche Unterscheidung verharmlost jedoch einen Straftatbestand und erweckt den Eindruck, als trüge der Empfänger keine Schuld. Der Empfänger von Beste­chungszahlungen trägt aber immer eine Mitverantwortung und ist als Nehmer im­mer auch aktiv am Geschehen beteiligt. 

Davon abzugrenzen ist der „Nepotismus“, die Vetternwirtschaft, also die „Bezie­hungskorrup­tion“. Hier werden Freunden oder Verwandten lukrative Posten oder Stellen zugeschustert. Diese Form der Kor­ruption ist häufig bei politischen Amtsträ­gern vorhanden, die über die entsprechen­den Beziehungen verfügen.

Beim Thema Korruption gibt es eine ganze Menge von Grauzonen. Dazu können z.B. große Zuwendungen an Parteien zählen, wenn sich der Geber davon einen gezielten Nutzen ver­spricht. Der zunehmende Lob­byismus in der Politik gilt ebenfalls als eine solche Grauzone, zumindest dann, wenn er über die reine Interessensvertre­tung hinaus­geht und mit unangemes­senen Zuwendun­gen arbeitet. Einige rechnen auch ausgiebi­ges „Sponsoring“ zur Kor­ruption, haben doch manche Firmen einen übergroßen Etat für PR, der mitunter ge­zielt für das „An­füttern“ von Schlüssel­leuten in Industrie und Politik eingesetzt wird (Stichwort Lo­genkarten für Sporte­vents). Die Grenzen zwischen notwendiger Beziehungspflege und problematischer Einflussnahme ist hier fließend, auch wenn man Lobbyismus nicht unter einen Gene­ralver­dacht stellen darf.

Grundsätzlich unterscheidet man folgende Felder der Korruption: Auftragsvergabe­korruption (Verdrängung); Gewinnmaxi­mierungskorruption (z.B. Abrechnung nicht erbrachter Leistun­gen); Auflagenkor­ruption (z.B. Umgehung von Umwelt­schutzaufla­gen); Genehmigungskor­ruption (z.B. Bau­genehmigung); Aufenthaltskor­ruption (z.B. Asylrecht); Grenzkontrollkor­ruption (z.B. Umgehung von Zollbestim­mungen) und Bußgeldkorruption (z.B. Vermeidung eines Führerscheinentzuges)

Korruption weltweit und in Deutschland

Transparency International veröffentlicht seit 1995 jährlich einen Index („Corruption Percep­tion Index“) über die weltweite Aus­breitung von Korruption. Dabei wird nicht die wirklich Korruptionsrate gemes­sen, die in der Regel ja unbekannt ist, auch nicht die Zahl der Strafver­fahren, denn das würde Länder benachteiligen, die rigoros gegen Korruption vorgehen. Viel­mehr wird die Meinung von Fachleuten erhoben, wie hoch sie die Korruptionsrate einschät­zen. Die Marke 10 (dunkelgrün) bedeutet, dass es kaum Korruption gibt, der niedrigste Wert (dunkelrot) markiert die höchste Kor­rupti­onsstufe.

(Quelle: Transparency International, Internationaler Korruptionsindex 2007)

Die höchsten Korruptionsraten finden sich in Ländern wie Somalia, Haiti, Nigeria, Irak, My­anmar und dem Tschad. Wenig Korruption gibt es dagegen in den skandi­navischen Ländern, weil hier besonders die öffentlichen Verwaltungen großen Wert auf Transparenz bei der Auf­tragsvergabe legen. Deutschland liegt auf Platz 14.5Daneben gibt Transparency International auch den „Bribe Payers Index“ heraus, ein Index über die Neigung von großen Firmen zur Korruption, sor­tiert nach Ländern. Deutschland lag hier 2006 auf dem 7. Platz, die Schweiz auf dem ersten. In speziel­len Studien wurde herausgefun­den, dass in weniger entwickelten Kulturen Korruption so gut wie gar nicht vorkommt, da hier Gemeinwohl dem Eigennutz vor­geordnet ist. Außerdem gilt: Je stabiler und demo­krati­scher die Strukturen, desto ge­ringer ist die Korruptionsrate.

Das Bundeskriminalamt gibt für Deutsch­land in ihrem regelmäßig erscheinenden „Lagebild Korruption“ die Zahl von jähr­lich ca. 1.600 Verfahren an. Polizeilich festgestellt wurden 2007 9.563 Korrupti­onsstraftaten. Die Dunkelziffer liegt jedoch 10 Mal höher, da Bestechung ein typisches „Heimlichkeitsdelikt“ und von daher schwer aufzuspüren ist. 

Wie wird bestochen?

Bestechung geschieht in Deutschland häu­fig durch Sach- und durch Bargeldzuwen­dungen. Aber auch eine übermäßige Be­wirtung sowie Zuwendungen im Sinne von Reisen stehen auf der Liste ganz oben. We­niger verbreitet sind kostenlose Ar­beits- und Dienstleistungen oder die be­kannt ge­wordenen Bordellbesuche. Die Einladung in ein Golf-Hotel steht höher im Kurs als der Bargeldumschlag unter dem Tisch.

Weltweit ist die Bargeldzuwendung be­son­ders verbreitet, da die finanziellen An­reize in Ent­wicklungsländern eine wesent­lich größere Rolle spielen als in Deutsch­land.

Wer besticht?

Korruption gilt in Deutschland als Delikt der oberen Etagen. Die Bestecher werden deshalb auch als „Weiße-Kragen-Täter“ bezeichnet. Meist sind es Geschäftsführer, Firmeninhaber oder leitende Angestellte. Britta Bannenberg, eine der bekanntesten Expertinnen der Korrup­tionsforschung, unterscheidet zwei Arten von Tätern: den erfolgsbewussten Karrieremenschen und den klassischen Betrüger. Generell kom­men fast alle Personen aus den höheren Einkom­mensschichten. Der „einfache Mann“ be­sticht selten bis nie. 70% der Vorteilsgeber zeigen kein Unrechtsbe­wusstsein.

In welchen Branchen wird bestochen?

Korruptionsanfällige Branchen sind das Handwerk, der Handel, die Pharmaindust­rie und der Bau. Sie zusammen machen mehr als 60% des Korruptionsvolumens aus, ge­folgt von Dienstleistungsgewerbe, Tech­nologie und Transport samt Logistik. Insge­samt ist es oft die öffentliche Ver­waltung, die in Korruptionsdelikte ver­strickt ist. Aus der „öffentlichen Hand“ wird dabei die „of­fene Hand“. Der Schwerpunkt der polizei­lich bekannt ge­wordenen Fälle von Kor­ruption in Deutschland liegt im Bereich der öffentli­chen Verwaltung.

Weltweit sieht die Situation etwas anders aus. Hier werden Politiker und politische Parteien am meisten bestochen, gefolgt von Parlamenten und Gerichten, Polizei und Steuerbehörden. Die Forschungen der letz­ten Jahre brachte ans Licht, dass die Phar­mabranche stark in Kor­ruptionsge­schäfte verwickelt ist.

Wann wird bestochen?

Die korruptionsanfälligen Jahre liegen zwi­schen dem 6. und 10. Jahr der Beschäf­ti­gungsdauer im Unternehmen. Man hat fest­gestellt, dass in diesen Jahren die Be­reit­schaft am höchsten ist, Korruption an­zu­nehmen oder anzuwenden. In den ersten Jahren ist man an diesen Stellen vor­sichti­ger, später hat man es offensichtlich nicht mehr nötig.

Siemens – das deutsche Paradebeispiel

Siemens ist ein deutscher Mythos. Wohl kaum ein anderer Name steht für deutsche Gründ­lichkeit, Pflichtbewusstsein und preußische Tugenden. 430.000 Beschäf­tigte weltweit, 77 Milliarden Euro Umsatz. Ein Unternehmen mit langer Tradition.

2006 schockte die Aufdeckung eines Be­stechungsgeldsystems nie gekannten Aus­maßes die Welt.6Zum Korruptionsskandal bei Siemens vgl. Der Korruptionsfall Siemens: Analysen und praxis­nahe Folgerungen des wissenschaftlichen Arbeits­kreises von Transparency International Deutsch­land, Hg. Peter Graeff u.a., Baden-Baden: Nomos, 2009. Die Höhe der Schmier­geldzahlungen von Siemens soll bei 1,3 Milliarden Euro gelegen haben. Davon ent­fielen allein 450 Millionen auf die Kom­munikationssparte und 300 Millio­nen auf die Kraftwerkstechnik. Insgesamt gab es 300 Beschuldigte. Das System der schwar­zen Kassen war dabei bis ins Letzte aus­getüf­telt: Es reichte von Österreich über die Schweiz, Liechtenstein, Moskau bis nach Afrika und Südamerika. Dubiose Geld­transaktionen wurden in mehr als 50 Län­dern feststellen. Selbst Zuwendungen an eine willige Gewerkschaft wurden re­gist­riert.

Die Entschuldigung der Beschuldigten hieß: „Wir wussten, das es illegal war, aber es ging nicht anders.“ Die Folgen für das deutsche Vorzeigeunternehmen waren drastisch: die Ge­samtkosten für die Aufde­ckung sowie die Strafzahlungen beliefen sich auf ca. 3 Milliarden Euro. Die Um­satzzahlen des Konzerns brachen nach 2006 allerdings nicht ein – ein Beleg dafür, dass man auch ohne Korruption internatio­nal gute Geschäfte machen kann.7Die Antikorruptionsmaßnahmen wurden bei Sie­mens seither drastisch verschärft. Vgl. http://www.siemens.de/ueberuns/responsibility/Documents/Siemens_BCG_2009_d.pdf (leider nicht mehr online verfügbar)

Korruption – die Schäden

Die Negativeffekte von Korruption sind den meisten Managern bis heute nicht be­wusst. Be­stechung hat nur auf den ersten Blick keinen Geschädigten. In Wirklichkeit ist Korruption eine der folgenreichsten Delikte der Wirtschaftskriminalität. 

Zunächst gehen durch Korruption dem Staat Steuereinnahmen verloren. Damit schwächt man die öffentliche Hand und nimmt ihr Gestaltungsspielräume. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Rezession mit zurückgehenden Staatseinnahmen ist das kein Kavaliersdelikt.

Darüber hinaus führt Bestechung aber auch zu überhöhten Preisen, denn die Korrupti­onskos­ten müssen ja wieder hereingeholt werden. Die Betrogenen sind die Kunden, sei es der ein­kaufende Betrieb oder die Endverbraucher, die einen höheren Preis zahlen müssen. 

Bestechung ist generell eine „Sünde“ am freien Wettbewerb. Der Mitbieter geht leer aus, nicht aber, weil er ein schlechteres An­gebot vorgelegt hat, sondern weil er beim Gezocke um Schmiergeld nicht mit­machte oder davon nichts wusste. Die freie Markt­wirtschaft beruht je­doch auf der ethi­schen Grundlage von Fairness und Ge­rechtigkeit mit gleichen Chancen für alle. Ohne solche gemeinsamen Überzeugungen kann das System der Marktwirtschaft nicht funktio­nieren.

Außerdem schreckt Korruption Investoren ab – ein Bespiel dafür sind viele Staaten des ehe­maligen Ostblocks. Wenn von vornher­ein bekannt ist, dass bestimmte Projekte nur mit Hilfe von dubiosen Grati­fikationen durchgeführt werden können, ziehen sich ehrliche Wettbewer­ber zurück oder mischen gar nicht erst mit. Auch da­durch ist ein echter Wettbewerb von An­bietern von vornherein ausgeschlossen – zu Lasten der Kunden und Bürger.

Bestechung verschlimmert nachgewiesener Maßen weltweit die Armut und führt zu Quali­tätsminderung, Sicherheitsrisiken und Umweltverschmutzung, weil Auflagen nicht eingehal­ten werden. Nicht mehr der Anbieter, der höchste Qualität und nach­haltige Werkstoffe ein­setzt, wird bevor­zugt, sondern Anbieter mit niedrigerer Wert­schöpfung. Auch die Armut wird durch Korruption gefördert, da meist nur die Oberschicht profitiert.

Viel schlimmer sind jedoch die immate­riellen Schäden. Korruption führt zu einem kapitalen Vertrauensverlust. Käuflichkeit von Beamten untergräbt den Glauben an die Überparteilich­keit des Staates und ver­tieft somit die Politikverdrossenheit. Auf wirt­schaftlicher Ebene gilt: Nicht mehr Qualität und Preis entscheiden, sondern die Höhe der als Bonus abgeführten Schmier­gelder. Die mangelnde Transparenz des Marktes führt zu Resignation und Verbitte­rung, letztlich zu Passivität und Frustra­tion, da man ja doch nichts tun kann. In Staaten mit struktureller Korruption liegt die Resigna­tion der Bevölkerung wie ein Mehltau über dem Land. 

Bestechung zerstört außerdem die Integri­tät des Menschen. Wer käuflich ist oder andere kauft, wird zum Spielball der Macht und zum Sklaven der eigenen Begierden. Kor­rupte Per­sönlichkeiten sind deshalb oft auch in anderen Bereichen des Lebens prinzi­pienlos. 

Angesichts dieser materiellen und immate­riellen Folgen von Korruption wird ver­ständlich, warum Bestechung in der Lite­ratur auch als „soziale Sünde“ bezeichnet wird.

Maßnahmen gegen Korruption

Auf nationaler wie auf internationaler Ebene werden seit Jahren große Anstren­gungen über­nommen, um Korruption zu­rückzudrängen.8Vgl. Ingo Pies, Wie bekämpft man Korruption: Lektionen der Wirtschafts- und Unternehmens­ethik für eine „Ordnungspolitik zweiter Ord­nung“, Berlin: Wissenschaftlicher Verlag, 2008. 

… international

2003 veröffentlichten die Vereinten Natio­nen die „UN-Convention against Corrup­tion“.9Vgl. https://www.unodc.org/documents/treaties/UNCAC/Publications/Convention/08-50026_E.pdf Schon sechs Jahre vorher hatte die OECD eine Übereinkunft gegen Beste­chung verabschiedet (1998), die auch Man­datsträger in Parlamenten mit einbe­zog.10Vgl. https://www.oecd.org/berlin/themen/konvention-gegen-die-bestechung-auslaendischer-amtstraeger.htm Außerdem verbietet der „Glo­bal Compact“ der Vereinten Nationen jede Form von Kor­ruption.11Vgl. http://www.unglobalcompact.org/languages/ german/de-gc-flyer-05.pdf Zu beachten sind das für Deutsch­land verabschiedete „Ge­setz zur Bekämpfung der internationalen Beste­hung“12Vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/intbestg/BJNR232729998.html (Int­BestG) und das „EU-Be­ste­chungsgesetz“13Vgl. http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=138834,1 (EUBestG). Beide Ge­setze machen deutlich, dass auch Korrup­tion im Ausland eine strafbare Handlung ist, nicht nur im Inland. Sie kann mit einer Freiheits­strafe bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren geahn­det wer­den. Ebenso beteiligt sich die „Weltbank“ an der Korruptionsbekämp­fung, z.B. mit einer schwarzen Liste von Firmen, die für Kor­ruptionsgeschäfte be­kannt sind. Jenseits dieser „poli­tischen“ Organisationen hat seit 1993 vor allem Transparency International das Bewusst­sein für die Problematik Kor­ruption ge­schärft – ein Beweis für die große Bedeu­tung von NGOs. 

Strukturelle Korruption ist Ausdruck einer Systemkrise des Staates. Um sie zu über­winden müssen alle Beteiligten, vom Staat über die Wirtschaft bis hin zu religiösen Institutionen und NGOs, an einen Tisch. Transparency International hat für solche Konstellationen einen Integ­ritätspakt ent­wickelt.14Vgl. als Muster http://www.transparency.de/ filead­min/pdfs/Themen/Verwaltung/05-02-11_Integrit_tsvertragFBS_fin.pdf Vom „Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie“ gibt es hilf­reiche Hinweise für deutsche Unterneh­men, die im Ausland tätig sind.15Siehe die Broschüre „Korruption vermeiden: Hinweise für deutsche Unternehmen, die im Aus­land tätig sind. Eine Kurzinformation“, erhältlich beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Dass es selbst in Dritte-Welt-Staaten Fortschritte geben kann, zeigt das Beispiel des westaf­rikani­schen Staates Ghana, das erfolgreich gegen Korruption vorgegangen ist. Auch die indi­sche Firma „Tata“ gilt als korrupti­onsfrei, obwohl sie sich in einem kulturel­len Um­feld befindet, in dem Beste­hung an der Ta­gesordnung ist.

… national

Auf nationaler Ebene sind Korruptions­zahlungen und die Annahme von Korrupti­onsleistun­gen (erst) seit 1999 strafbar. Die Paragraphen 299-300 (für den geschäftli­chen Verkehr) und 331-335 (für staatliche Stellen) des Strafgesetzbuches regeln die Einzelheiten.16Außerdem wird die Bestechung von Wähler und Abgeordneten im § 108b und 108e unter Strafe gestellt. Positiv hervor­zuheben ist dabei, dass sowohl der Bestechende wie auch der Bestochene bestraft wer­den.

2004 wurden außerdem „Antikorruptions­richtlinien für die Bundesverwaltung“ ver­abschiedet, in denen das Rotationsprinzip und ein Verhaltenskodex festgelegt wur­den.17Vgl. http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_30072004_O4634140151.htm Nordrhein-Westfa­len ging mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Korrupti­onsbekämpfung“, das seit 2005 gilt, noch einmal darüber hinaus.18Vgl. http://beck-online.beck.de/?bcid=Y-100-G-NRWKorruptBG Als absolute Not­wendigkeit gilt die strikte Anwen­dung die­ser Strafen, um eine abschreckende Wir­kung zu erzielen.

Ein detailliertes Unternehmensstrafrecht, wie es in den USA vorhanden ist, gibt es in Deutschland jedoch nicht. Auch ist es in Deutschland im Vergleich zu den USA nicht mög­lich, bei Verdacht Anwälte und Wirtschaftsprüfer in Unternehmen zu schi­cken, um die Vor­würfe zu überprüfen. Seit einiger Zeit wird in Deutschland über die Einführung eines zentra­len Korrupti­onsre­gisters diskutiert. Es soll unzuverläs­sige Firmen auflisten. In einigen Bun­des­ländern wurde es mittlerweile eingeführt, allerdings mit unterschiedlichem Erfolg.19Ein solches Register gibt es schon im Stadt­staat Berlin, in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.

… im Unternehmen

Innerhalb des Unternehmens gibt es unter­schiedliche Möglichkeiten der Korrupti­onsbekämp­fung. Bei Großunternehmen hat man Anti-Korruptions-Abteilungen (im Rahmen der Compliance-Bemühungen) eingeführt. Selbst einige deutsche Groß­städte haben Anti-Korrup­tions-Abteilun­gen. Auf juristischer Ebene findet man Schwer­punktstaatsanwaltschaften in Frankfurt/M. und München. Häufiger als früher wird auch bei Neueinstellungen in den Ar­beits­verträgen eine „Anti-Korrupti­ons-Richtli­nie“ aufgeführt. Auch helfen regelmäßige Anti-Korruptions-Schulungen der Mitar­beiter. Das „Mehr-Augen-Prin­zip“ ist zum Standard ge­worden, gerade bei größeren Projekten. Klare Regelungen über die An­nahme von Geschen­ken, Fir­menspenden, Sponsoring und über die Vermeidung von Interessenskonflikten haben sich ebenfalls als nützlich erwiesen. Darüber hinaus gibt es „Codes of Con­ducts“ in Unter­nehmen, die auch Ab­schnitte über Korruption ent­halten. Glei­ches gibt es auch für einzelne Branchen. Die Einführung von unabhängi­gen „Om­budsmännern“ hat sich bewährt, schützten sie doch den „Whistleblower“ vor unange­nehmen Überraschungen. 

Alles in allem merken immer mehr Unter­nehmen, dass Korruption das Ansehen der Firma fundamental schadet.

… auf individueller Ebene

Neben den schon genannten juristischen und unternehmerischen Maßnahmen sind aber noch andere Maßnahmen entschei­dend. Die Integrität des Führungspersonals im Unternehmen ist der Schlüssel zur Überwindung von Korruption und muss stärker in den Blick genommen werden. „Für die Überwindung der Korruption be­darf es der Vorbildfunktion von Inhabern von Führungspositionen in Staat, Wirt­schaft und Gesellschaft.“20BKA, Bundeslagebild Korruption, 2005. Korruption kann nicht allein durch staatliche Gesetze überwunden werden, sondern vor allem durch das ethi­sche Verant­wortungsbe­wusstsein der Vor­gesetzen, gepaart mit Anreizen für „ehrli­ches Wirtschaften“. Der Vorbildcharakter des gehobenen Manage­ments ist hier be­sonders zu betonen. Werte und Ziele des Unternehmens müssen indi­viduell gelebt und umgesetzt werden. Nicht anders kann man Korruption wirk­sam begegnen.

Korruption aus christlicher Sicht

Für diese individuelle Ebene der Korrupti­onsbekämpfung sind religiöse Fragen nicht uner­heblich, ist doch der Glaube eine der wirksamsten Kräfte für die ethische Aus­richtung des Menschen. Im Kulturkreis Mitteleuropas spielt dabei der christliche Glaube immer noch die zentrale Rolle.

Für ihn sind Person und Wesen Gottes Ausgangspunkt der Ethik. Gott wird in der Bibel als unbestechlich vorgestellt (5Mose 10,17; 2 Chronik 19,7). Dementsprechend soll auch der Mensch als Geschöpf und Ebenbild Gottes integer sein: „Ein Beste­chungsgeschenk nimm nicht an; denn das Bestechungsgeschenk macht Sehende blind und verdreht die Sache der Gerechten“ (2Mose 23,8). 

Schon die Bibel kennt allerdings Korrupti­onsfälle. Z.B. werden die Wächter am Grab Jesu bestochen (Mt 28,12), um die Aufer­stehung Jesu zu verschleiern. Der Magier Simon versucht, mit Hilfe von Geldzahlun­gen die übernatürlich Kraft der Apostel zu erlangen (Apg 8,18-20). Die Folgen von Korruption werden in der Bibel drastisch ausgemalt (z.B. 5Mose 27,25). Hab­sucht, die Quelle der Korruption, wird in der Bibel scharf gegeißelt (Mk 7,20-22; 1Tim 6,9) und als Wurzel allen Übels dar­gestellt.

Die alten Kirchenväter und der Reformator Martin Luther (in seiner Auseinanderset­zung mit Erasmus von Rotterdam) verban­den den  Begriff „corruptio“ mit der Erb­sündenlehre. Auch Thomas von Aquin sprach von der Erbsünde als einem „habi­tus corruptus“. Der natürliche Mensch sei von Geburt an korrumpt und damit sein Leben lang gefährdet, sich korrumpieren zu lassen. Einer solchen Geistes- und Le­benshaltung stellt der christliche Glaube die Integrität und Wahrhaftigkeit des Men­schen gegen­über. Das Gegenbild des „homo corruptus“ ist bei Luther der „homo integer“. Integrität geschehe dabei durch die Erneuerung des Menschen durch Jesus Christus, die jedem Menschen die Kraft verleiht, nach ethischen Prinzipien zu le­ben.

Epilog

Korruption ist eine Geißel der Menschheit. Ihre verschiedenen Spielarten führen zu materiel­len und immateriellen Schäden un­gekannten Ausmaßes. Mittlerweile ist kaum ein Bereich des menschlichen Le­bens da­von ausgenommen. Neben den wirtschaftli­chen Schäden führt Kor­ruption zu einem immensen Vertrauensverlust und zu einer starken Resignation der Bevölke­rung, Un­werte, die für das soziale Zusam­menleben Sprengstoff sind.

Die Überwindung der Korruption ist nur durch ein umfangreiches Maßnahmepaket zu errei­chen. Klare Gesetze, die konse­quent durchgesetzt werden müssen, gehö­ren ge­nauso dazu wie konkrete Maßnah­men in Verwaltungen und Unternehmen. Internati­onal sollte noch konse­quenter an einer „black list“ für korrupte Unterneh­men ge­arbeitet werden. Ebenso müssen korrupte Politiker stärker isoliert werden. Das Perso­nal entsprechender Strafverfol­gungsbe­hör­den ist aufzustocken (hier wird teilweise systematisch geblockt), politische Einfluss­nahme auf Korruptionsverfahren ist zu ver­hindern. Bei der Auftragsvergabe müssen wieder Qualität und Preis aus­schlaggebend sein.

Solche Maßnahmen müssen jedoch auf in­dividueller Ebene gekoppelt sein mit der Stärkung ethischer Überzeugungen des Ein­zelnen. Das Vorbild der Verantwortli­chen wird Mitarbeiter motivieren, sich an ethi­sche Verhaltensgrundsätze zu halten. Eine Atmosphäre der Verant­wortung, des Re­spekts und Vertrauens, der Ehrlichkeit und Integrität, gelebt im Unterneh­mens­alltag, sind die beste Prävention für Kor­ruption. Solch ein Unternehmensklima ist der Schlüssel zur Überwindung von Beste­chung.

Wirtschaftsethik benötigt immer eine welt­anschauliche Grundlage mit erprobten ethi­schen Prinzipien. Hier kann der christ­liche Glaube eine wesentliche Rolle spie­len.

© 2009 Institut für Ethik & Werte

Prof. Dr. Stephan Holthaus

Prof. Dr. Stephan Holthaus

Endnoten

  • 1
    Zum Thema vgl. Britta Bannenberg / Wolfgang Schaupensteiner, Korruption in Deutschland: Por­trait einer Wachstumsbranche, 3. Aufl. München: C.H. Beck, 2006; Britta Bannenberg, Korruption in Deutschland und ihre strafrechtliche Kontrolle: Eine kriminologischstrafrechtliche Analyse, Neu­wied: Luchterhand, 2002; Jahrbuch Korruption 2006, Hg. Transparency International, Berlin: Parthas, 2006; Rupert F.J Pritzl / Friedrich Schneider, „Korruption“, Handbuch der Wirtschaftsethik, Bd. 4: Ausgewählte Handlungsfelder, Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus, 1999, S. 310-333; Korruption: Netzwerke in Politik, Ämtern und Wirtschaft, Hg. Hans Herbert von Arnim, München: Knaur, 2003. Aus theologischer Sicht: Paul Kleiner, Bestechung: Eine theologisch-ethi­sche Untersuchung, Europäische Hochschul­schriften: Theologie 459, Bern: Peter Lang, 1992; Karl Rennstich, Korruption: Eine Herausforderung für Gesellschaft und Kirche, Stuttgart: Quell, 1990. 
  • 2
    Daten zur Korruption weltweit und in Deutschland findet man bei Transparency International und im jährlich „Lagebericht Korruption“ des Bundeskri­minalamtes.
  • 3
    So auf der Homepage von Transparency Internatio­nal: http://www.transparency.de/UEber-uns.44.0.html
  • 4
    J.W. Goethe, Dichtung und Wahrheit, Dritter Teil, 12. Buch; zur Geschichte der Korruption in der Neuzeit vgl. Geld – Geschenke – Politik: Korrup­tion im neuzeitlichen Europa, Hg. Jans Ivo Engels u.a., Historische Zeitschrift. Beihefte 48. Mün­chen: Oldenbourg, 2009. 
  • 5
    Daneben gibt Transparency International auch den „Bribe Payers Index“ heraus, ein Index über die Neigung von großen Firmen zur Korruption, sor­tiert nach Ländern. Deutschland lag hier 2006 auf dem 7. Platz, die Schweiz auf dem ersten.
  • 6
    Zum Korruptionsskandal bei Siemens vgl. Der Korruptionsfall Siemens: Analysen und praxis­nahe Folgerungen des wissenschaftlichen Arbeits­kreises von Transparency International Deutsch­land, Hg. Peter Graeff u.a., Baden-Baden: Nomos, 2009.
  • 7
    Die Antikorruptionsmaßnahmen wurden bei Sie­mens seither drastisch verschärft. Vgl. http://www.siemens.de/ueberuns/responsibility/Documents/Siemens_BCG_2009_d.pdf (leider nicht mehr online verfügbar)
  • 8
    Vgl. Ingo Pies, Wie bekämpft man Korruption: Lektionen der Wirtschafts- und Unternehmens­ethik für eine „Ordnungspolitik zweiter Ord­nung“, Berlin: Wissenschaftlicher Verlag, 2008. 
  • 9
  • 10
  • 11
  • 12
  • 13
  • 14
  • 15
    Siehe die Broschüre „Korruption vermeiden: Hinweise für deutsche Unternehmen, die im Aus­land tätig sind. Eine Kurzinformation“, erhältlich beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
  • 16
    Außerdem wird die Bestechung von Wähler und Abgeordneten im § 108b und 108e unter Strafe gestellt.
  • 17
  • 18
  • 19
    Ein solches Register gibt es schon im Stadt­staat Berlin, in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.
  • 20
    BKA, Bundeslagebild Korruption, 2005.