Gewalt in der Erziehung
Ist die körperliche Bestrafung von Kindern in der Bibel geboten?
1. Einleitendes
‚Räum sofort dein Zimmer auf, sonst...‘. Sonst was? Welche Strafe wäre angemessen? Taschengeldentzug? Hausarrest? Eine Ohrfeige? Aber: darf man seine Kinder überhaupt körperlich bestrafen? Ist das in Deutschland nicht verboten? Und: was sagt die Bibel dazu?
Für viele Eltern hat die Frage nach der körperlichen Bestrafung eine hohe Praxisrelevanz. Gleichzeitig diskutieren die Medien regelmäßig das Thema. Im September 2013 wurden 40 Kinder aus einer religiösen Sekte namens „12 Stämme“ in Obhut genommen, weil sie dort körperlich gezüchtigt und drangsaliert wurden. Schon vor Jahren wurden neue Gesetze verfasst, um Kinder zu schützen. Gerichte treffen Entscheidungen. Und viele Eltern sind verunsichert. Für christliche Eltern (und deren Pastoren / Seelsorger) kommt erschwerend hinzu, dass verschiedene christliche Positionen zu dieser Frage teilweise vehement behaupten, die ‚einzig biblische Position‘ zu vertreten. Aber: Was ist die ‚biblische Position‘?
Unumstritten ist: Die Bibel ermahnt zur „Belehrung“, zur „Zurechtweisung“ und auch zur „Bestrafung“ von Kindern als notwendige Erziehungsmittel. Aber was bedeutet das genau? Fordert sie Eltern auch dazu auf, ihre Kinder körperlich zu bestrafen? Besonders das biblische Buch der Sprüche spielt hierbei eine zentrale Rolle. Vorher ist allerdings zu fragen, worin das eigentlich Problem bzw. ethische Dilemma besteht.
Das ethische Dilemma im Hinblick auf die körperliche Bestrafung von Kindern wird an folgenden Problemfeldern deutlich:
A: Theorie versus Realität - Die Akzeptanz körperlicher Bestrafung in unserer Zeit
Bei der Frage nach der gegenwärtigen Akzeptanz der körperlichen Bestrafung von Kindern, muss zwischen der theoretischen und der tatsächlichen Akzeptanz unterschieden werden.
Die Theorie ist eindeutig. In unserer (westlichen) Gesellschaft wird die körperliche Bestrafung von Kindern weitgehend abgelehnt. Explizit verboten ist sie gegenwärtig in Australien, Belgien, Bulgarien, England, Irland, Israel, Italien und Kanada, in Kroatien, Litauen, Österreich, Schweiz und Zypern sowie in allen skandinavischen Ländern.1Vgl. PINHEIRO, Rights of the Child, 97f. Die UN versucht außerdem schon seit einigen Jahren, die körperliche Bestrafung von Kindern grundsätzlich zu untersagen, zumindest in allen ihren Mitgliedsstaaten.
Auch in Deutschland ist die offizielle Rechtslage klar. Seit dem 08.11.2000 gilt laut §1631 BGB: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig".2Schon seit 1998 galt: „Entwürdigende Erziehungsmaßnahmen, insbesondere körperliche und seelische Misshandlungen sind unzulässig“. Aufgrund der begrifflichen Unklarheit wurde kurze Zeit später die z.Z. aktuelle Neufassung beschlossen. Vgl. Bundesministerien für Familie / Justiz, Gewaltfreie Erziehung, 4. Laut dem Bundesministerium für Familie ist damit zwar das körperliche Einwirken auf Kinder (z.B. zur Abwendung einer Gefahr) weiterhin erlaubt, aber „jede Gewalt und insbesondere körperliche Bestrafungen in der Erziehung" ist von nun an verboten.3Ebd. Ob darunter auch der häufig zitierte ‚Klaps‘ zu verstehen ist, wird bei Juristen durchaus diskutiert. Allerdings: der deutsche Gesetzgeber (und auch der europäische Gerichtshof) sieht schon im ‚Klaps‘ eine Form der körperlichen Bestrafung, die verboten werden soll.4Vgl. ebd. 4ff. und SCHIRRMACHER, Ethik 5, 24.
Die Änderung von §1631 BGB hat durchaus auch familienrechtliche sowie strafrechtliche Folgen. Familienrechtlich wird die veränderte Wertung der körperlichen Bestrafung nun auch für die Kindeswohlbestimmung nach §1666 BGB mit berücksichtigt.5Vgl. BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE / JUSTIZ, Gewaltfreie Erziehung, 3. Mögliche Maßnahmen in §1666 BGB sind: Weisungen, Ge- oder Verbote und notwendigenfalls die Entziehung des Sorgerechts. Strafrechtliche Konsequenzen folgen aus dem neuen Verbot allerdings erst, wenn die körperliche Einwirkung einen gewissen Grad an Intensität aufweist. Bemerkenswert ist: nach Meinung der Bundesministerien ist diese Intensität „bereits bei einer Ohrfeige erreicht“.6Ebd. 5. Demnach würden sich Eltern gemäß §223 StGB einer strafbaren Körperverletzung schuldig machen, wenn sie ihre Kinder körperlich züchtigen.
Die deutsche Justiz bestätigte in einem Strafurteil Az. 524 Ds 337/03 des Amtsgerichtes Köln vom 16.10.2003 diese Rechtsauffassung erstmalig. Eine 22-jährige Mutter hatte ihr zweijähriges Kind mehrfach ins Gesicht geschlagen und war von Passanten angezeigt worden. Daraufhin verurteilte das Kölner Amtsgericht die Mutter gemäß §223 StGB zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 5€. Allerdings besteht in Deutschland gegenüber Behörden wie Jugendamt oder Polizei keine Pflicht zur Anzeige. In der Praxis setzt die Strafverfolgung deshalb nur in gravierenden Fällen ein. Fest steht aber: die körperliche Bestrafung von Kindern wird in Deutschland (zumindest theoretisch) nicht mehr akzeptiert und ist vom Gesetz her verboten.
Die Praxis sieht allerdings anders aus. Laut einer FORSA-Umfrage7Vgl. für die folgenden Zahlen: POHL, Britta, Gewalt in der Erziehung - Ergebnisse der repräsentativen FORSA-Befragung, https://www.eltern.de/resource/blob/12498554/b7b8f1b4aab41b883a1a7b81e201d102/download-studie-forsa-gewalt-in-der-erziehung-2011-pdf-data.pdf vom 26.01.2023; KERSTING, Eva, Forsa-Bericht 2007: Gewalt in der Erziehung, www.presseportal.de/pm/17951/971352/grunder_jah r_eltern vom 09.09.2013 und BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE / JUSTIZ, Gewaltfreie Erziehung, 7f. haben fast 70% der befragten Eltern ihre Kinder innerhalb des letzten Jahres körperlich bestraft – obwohl über 80% von ihnen eine grundsätzlich gewaltfreie Erziehung anstreben. Die formale Bildung der Eltern spielt dabei kaum eine Rolle. 56% nannten den schlichten Ungehorsam des Kindes als Grund für die Bestrafung. Rückblickend meinen jedoch immerhin 60% der Eltern, dass die körperliche Bestrafung keine oder nur eine sehr begrenzte Wirkung gezeigt habe. 71% hatten nach der Bestrafung ein schlechtes Gewissen und entschuldigten sich bei ihren Kindern. Erstaunlich: nur die Hälfte der befragten Eltern meint, eine ‚Tracht Prügel‘ sei grundsätzlich Gewalt gegen Kinder. Eine ‚Ohrfeige aufgrund von Ungehorsam‘ bezeichnen nur noch 30% der Eltern (und 67% der Mitarbeiter in Beratungs- und Hilfseinrichtungen) als Gewalt, den ‚kräftigen Klaps auf den Po‘ noch weniger, nämlich 18% der Eltern (und 50% der Mitarbeiter in Beratungseinrichtungen).
Die tatsächliche Akzeptanz der (maßvollen) körperlichen Bestrafung von Kindern ist also wesentlich höher, als die theoretische. Trotz des Verbots der körperlichen Bestrafung und trotz des Willens zur gewaltfreien Erziehung werden viele Kinder (in unterschiedlicher Intensität und Häufigkeit) körperlich bestraft.
B: Gesellschaft versus Christlichem Glauben? - Die (häufig vertretene) christliche Sicht zur körperlichen Bestrafung
Die Frage nach der körperlichen Bestrafung von Kindern offenbart nicht nur einen Gegensatz zwischen Theorie und Praxis, sondern auch zwischen Gesellschaft und christlichem Glauben.
Das Ideal der heutigen Gesellschaft ist (meist ausgehend von einem humanistischen Menschenbild) eine Erziehung ohne Strafe. Strafmaßnahmen in der Erziehung werden grundsätzlich skeptisch betrachtet, von körperlicher Bestrafung ganz zu schweigen. Deutlich wird das vor allem an den neueren Aufklärungskampagnen der Bundesregierung und an den Medien. Man erinnere sich nur beispielhaft an die Kampagnen ‚Mehr Respekt für Kinder‘ oder ‚Mein Kind ist unschlagbar‘ des Bundesministeriums für Familie und die Diskussion um die Ausstrahlung der ‚Super Nanny‘ vom 14.09.2011 (in der ein Kind vor laufender Kamera von seiner Mutter geschlagen wurde).
Besonders deutlich wird die Position der Gesellschaft (und v.a. der Medien) aber immer dann, wenn es um die Abgrenzung gegenüber ‚christlichen Fundamentalisten‘ geht. So wurde 2013 die schon erwähnte Gruppe „12 Stämme“ in den Medien thematisiert. Schon 2012 ging es in einem NDR-Beitrag um das Thema ‚Kinder schlagen im Namen Gottes‘. Dort wurde ‚evangelikalen‘ und ‚fundamentalistischen‘ Christen vorgeworfen, dass sie mit der Bibel die Notwendigkeit der körperlichen Bestrafung von Kindern propagieren und damit gegen Staat und Gesellschaft handeln würden. Gegen einzelne im Beitrag genannte Personen wurde Strafanzeige erstattet, die evangelische Landeskirche in Hannover verurteilte die genannten Positionen ‚aufs Schärfste‘.8Vgl. NDR, Wir verurteilen das auf`s Schärfste –Oberlandeskirchenrätin Kerstin Gäfgen-Track zum NDR-Bericht, http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/gaefgentrack103.html vom 09.09.2013. Erneut wurde damit eine breite Diskussion um die Evangelikalen und ihre Ansichten entfacht.9Vgl. IDEA 2012 (1), 9. Im April 2013 machte zudem eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Hannover Furore, in der behauptet wurde, Freikirchler schlügen ihre Kinder viel häufiger als Eltern aus Landeskirchen oder aus nichtreligiösem Hintergrund.10Schon 2010 berichteten Medien über den Zusammenhang zwischen „fundamentalistischer Religiosität“ und Gewaltanwendung in der Erziehung. Die Ergebnisse der Studie des Forschungsinstituts wurde hier veröffentlicht: http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/freikirche n109.pdf (leider nicht mehr online verfügbar)
Auf der anderen Seite steht tatsächlich die Sicht einiger konservativer Christen, die meinen, die Bibel rufe eindeutig zur körperlichen Bestrafung von Kindern auf.11Siehe z.B. die neueren christlichen Erziehungsratgeber ‚Eltern: Hirten der Herzen‘ von Tedd Tripp, ‚Kinderherzen lehren: Wie man die Bibel in der Erziehung anwendet‘ von Lou Priolo und ‚Kindererziehung – wir wollen es besser machen‘ von John MacArthur. Dies sei die ‚biblische Position‘, der man gehorchen müsse. Man geht davon aus, dass Gott den Eltern die ‚Rute‘ (also die körperliche Bestrafung) als wichtiges, vielleicht sogar als wichtigstes12Begründung: die ‚Rute‘ ist das einzige Erziehungsmittel, dass in der Bibel explizit genannt werde. Vgl. Priolo, Kinderherzen, 125. Erziehungsmittel an die Hand gegeben habe.13Vgl. z.B. Tripp, Hirten, 135; MacArthur, Kindererziehung, 84; Priolo, Kinderherzen, 125. Folglich sollten Eltern ihre Kinder mit dem klaren Ziel der körperlichen Schmerzen schlagen, denn die Schmerzen machen „die Folgen des Ungehorsams unvergessen“.14MacArthur, Kindererziehung, 85. Vgl. auch Tripp, Hirten, 135. Der Ratschlag Tripps, bei Kleinkindern die Windeln abzunehmen (damit die Strafe auch wirklich schmerzt; vgl. Tripp, Hirten, 141. 181f.) stellt m.E. einen traurigen Höhepunkt dar. Die körperliche Bestrafung sei demnach bis zum jungen Erwachsenenalter absolut notwendig. Das Kind werde dadurch „offen, formbar“ und bereit, „die Worte anzunehmen, die zum Leben führen – zu Gott“.15Tripp, Hirten, 133f. Eltern, die dies nicht tun, „können sich nicht einbilden, gute Hirten für ihre Kinder zu sein“. Denn: „die Anwendung körperlicher Züchtigung ist ein grundlegender Ausdruck für das Vertrauen in Gottes Weisheit und das Gute seines Rates“.16Vgl. MacArthur, Kindererziehung, 84 und Tripp, Hirten, 136.141. Obwohl die Gesellschaft heute ein anderes Bild habe, sage die Bibel „es eigentlich ganz einfach und gerade heraus: Hast du ein böses und törichtes Kind, und du willst nicht, dass es so töricht ist, dann schlage es (Spr 22,15)“.17MacArthur, Kindererziehung, 144f.
Es ist offensichtlich: aufgrund dieser christlichen Meinung besteht auf den ersten Blick ein starker Gegensatz zwischen Gesellschaft und christlichem Glauben. Allerdings ist noch zu klären, ob die hier geschilderte Ansicht tatsächlich dieeinzige, nicht hinterfragbare biblische Position ist.
2. Das Buch der Sprüche: Sein zeitgeschichtlicher Kontext
Biblische Aussagen über die Züchtigung der Kinder kommen in erster Linie im Sprüchebuch vor – was häufig übersehen wird. Um diese Aussagen richtig einzuordnen, sind zwei Beobachtungen entscheidend: die Praxis der körperliche Bestrafung im Alten Vorderen Orient (AvO) und die Gattung der Spruchweisheiten, in der das Sprüchebuch geschrieben wurde.
A: Die körperliche Bestrafung von Kindern im Alten Vorderen Orient
Im gesamten AvO war die körperliche Strafe weit verbreitet. Dazu gehörten eine beachtliche Anzahl von schwer verletzenden Schlägen (Ägypten: meist zwischen 100 und 200; Assyrien: meist 100; Babylon: meist 60), aber auch die Folter, das Abschneiden von Nase, Ohren, Lippen, Händen, Füßen, Brüsten oder Genitalien, das Ausstechen der Augen oder das Übergießen mit heißem Teer.18Vgl. z.B. Westbrook, Punishment and Crimes, 555f.; Webb, Corporal Punishment, 80ff. Die körperliche Bestrafung von Kindern war im AvO ebenso alltäglich und spiegelt die gängige Erziehungspraxis wieder.19Vgl. z.B. Brown, Discipline, 70; Webb, Corporal Punishment, 36; Wünch, Bildung und Erziehung, 373. Zu beachten ist ferner, dass sich die Aussagen bezüglich der Erziehung in den Sprüchen und im AvO nicht nur auf das biologische Verhältnis Vater-Sohn, sondern auch auf das (ebenfalls als Vater-Sohn bezeichnete) Lehrer-Schülerverhältnis beziehen (vgl. Longman, Proverbs, 70). Beispiele aus altvorderorientalischen Quellen sprechen von der Bestrafung mit dem Stock, Fesselungen und Hausarrest.20Vgl. z.B. Texte aus der Umwelt des Alten Testaments III, 97. 290f. 334; E 127f. 136; III, 97. 290f. 334.
In der Umwelt Israels waren Erziehung und körperliche Strafe nicht zu trennen. In allen uns zugänglichen Kulturen des AvOs wurden Kinder von ihren Eltern und Lehrern geschlagen. Die körperliche Bestrafung reichte bis in die Zeit des Frühjudentums und des Neuen Testaments hinein.21Vgl. z.B. Safrai, Compendia rerum iudaicarum, 770f. und Keener, Family and Household, 358. Erziehung meinte immer auch (manchmal sogar vorrangig) körperliche Bestrafung.
B: Die Gattung der Spruchweisheiten im Alten Vorderen Orient
Um die Aussagen der Sprüche zur körperlichen Bestrafung von Kindern richtig zu verstehen, ist eine Untersuchung der allgemeinen Gattung der Spruchweisheiten im AvO unerlässlich. Hier zeigt sich Folgendes:
Die Gattung der Weisheit ist keine Besonderheit des Alten Testaments, sondern war in vielen damaligen Kulturen weit verbreitet.22Vgl. z.B. van Leeuwen, Proverbs, 638; Kitchen, Proverbs, 552-566; Longman, How to read Proverbs, 62ff; u.a. Vor allem in der Familie, in Schreiberschulen und an den Königshöfen wurde die Weisheit weitergegeben, überliefert und gelehrt.23Vgl. Hildebrandt, Proverb, 237ff.
Bemerkenswert sind dabei die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Weisheitstexte der Bibel und der der umliegenden Kulturen. Schon formal gibt es viele Parallelen: die Prologe ähneln sich, die Adressaten werden nahezu überall mit ‚Sohn‘ angesprochen, poetische und metaphorische Sprache dominiert u.v.m.24Vgl. Kitchen, Proverbs, 554ff. Noch entscheidender sind aber die inhaltlichen Parallelen. Die Forschung ist sich einig: die Weisheitsliteratur des AvOs hatte auch inhaltlich Einfluss auf die biblische Weisheit.25Vgl. z.B. Murphy, Proverbs (WBC), xxvii ff. + 290ff.; Longman, How to read Proverbs, 53; Goldsworthy, Proverbs,208f.
Es ist daher nicht erstaunlich, dass die Bibel die Weisheit anderer Kulturen nicht im Gegensatz zur Weisheit Israels schildert, sondern vielmehr die Kontinuität der beiden herausstellt (siehe z.B. 1Kö 5,9ff; 10,1ff; u.a).Die Weisheit der altvorderorientalischen Völker wird dabei anerkannt und wertgeschätzt. Die biblischen Autoren machen sogar mehrfach explizit deutlich, dass die Weisheitstexte anderer Kulturen mit in die biblische Weisheitsliteratur eingeflossen sind (Spr 25,1; Pred 12,9; Apg 7,22; u.a.).26Vgl. Murphy, Proverbs (WBC), xxvii ff. + 290ff.; Goldsworthy, Hermeneutics, 76. Bemerkenswert ist das deshalb, weil sich im Alten Testament normalerweise Jahwe und die anderen Götter bzw. das Volk Israel und die anderen Völker gegenüber stehen. Anders bei der Weisheit, und hier besonders bei den Sprüchen.
Allerdings: die Weisheit der anderen Kulturen wird in der Bibel ganz grundlegend in den Kontext der Gottesfurcht gestellt (vgl. z.B. Spr 1,7; 9,10; 15,33).27Vgl. Goldsworthy, Hermeneutics, 76. Deshalb werden die Weisheitstexte des AvOs nicht einfach unreflektiert übernommen, sondern entsprechend des auf Jahwe ausgerichteten Glaubens bewertet, verändert und geformt. Vor allem auf theologischer Ebene bleiben dadurch entscheidende Unterschiede zwischen biblischer und außerbiblischer Weisheit.28Vgl. Longman, How to read Proverbs, 77
Was bedeutet das für Auslegung der Sprüche? Wie genau sind dann die umstrittenen Verse über die körperliche Bestrafung von Kindern zu verstehen?
3. Zur Auslegung des Sprüchebuchs
Wie sind auf diesem Hintergrund das Buch der Sprücheund konkret Spr 13,24; 22,15; 23,13-14 und 29,15, also die Texte zur Anwendung der „Rute“, auszulegen?
A: Hermeneutische Überlegungen zum Buch der Sprüche
Der primäre Ausgangspunkt der Sprüche ist die beobachtete Lebenswirklichkeit.29Vgl. Klein / Blomberg u.a., Biblical Interpretation, 313ff.; Hildebrandt, Proverb, 239; Goldsworthy, Hermeneutics, 76. Die gleiche epistemologische Herangehensweise ist z.B. auch im Buch Prediger zu beobachten. Die meisten Sprüche sind im Indikativ geschrieben. Sie machen eine konkrete Aussage über das Leben, wie es ist. Die einzelnen Sprüche an sich drücken deshalb zunächst eine ‚beobachtete Wahrheit‘ aus.30Vgl. Klein / Blomberg u.a., Biblical Interpretation, 315f.; Hildebrandt, Proverb, 249. Deshalb gibt es einen (hermeneutisch wichtigen) Unterschied zwischen Aussagen wie „So spricht Jahwe…“ (z.B. Ex 20ff.; Am 1,3; Ob 1; Mi 2,3; Hag 1,2; Sach 1,3; u.v.m.), also eines direkten Befehls Gottes an den Menschen, und einer typischen Weisheitsaussage wie „Besser in einer Ecke auf dem Dach wohnen, als mit einer streitsüchtigen Frau im gleichen Haus“ (Spr 21,9) oder Ps 23.
Daraus folgt: Die Sprüche lehren v.a. grundsätzliche Prinzipien, keine umfassende Gesetzgebung für alle möglichen Einzelfälle.31Vgl. Klein / Blomberg u.a., Biblical Interpretation, 315; Osborne, Hermeneutical Spiral, 195ff.; van Leeuwen, Proverbs, 639. Siebieten prinzipielle Ratschläge für ein (aus Gottes Perspektive) gelingendes Leben, keinen Gesetzeskodex, der alle eventuellen Lebensfragen für alle Zeiten abdeckt. Diese Prinzipien werden mit Hilfe empirisch beobachteter (und dadurch kulturell gefärbter) Einzelsituationen beschrieben.
Eine angemessene Auslegung der Sprüche versucht deshalb anhand der konkret geschilderten Situation das Prinzip zu entdecken, dass kommuniziert werden soll.32Vgl. Longman, How to read Proverbs, 76f.; Osborne, Hermeneutical Spiral, 195; Webb, Corporal Punishment, 85ff. Diese Prinzipienorientierung der Sprüche wird unterstützt durch die vorherrschende poetische, metaphorische und symbolische Sprache. Kaum ein anderes biblisches Buch arbeitet so stark mit Metaphorik und Symbolik, wie die Sprüche. Selbst einfache Aussagen und Beobachtungen haben eine symbolische Bedeutung.33Murphy, Proverbs, 10. So auch Longman, Proverbs, 35f und van Leeuwen, Proverbs, 639f. Das bedeutet: die konkreten Bilder und Symbole müssen entschlüsselt und auf Prinzipien herunter gebrochen werden. Gerade die metaphorische Art, wie sie die Gegenwart beschreiben, macht sie zeitlos.34Hildebrandt, Proverb, 252f. Vgl. Longman, Proverbs, 35f.
Die Sprüche formulieren also - ausgehend von der empirisch beobachteten Lebenswirklichkeit des AvOs - kulturell geprägte Einzelsituationen in metaphorischer und symbolischer Weise, um grundsätzliche Prinzipien und Anleitungen für ein Gott entsprechendes Leben zu vermitteln. Die empirisch beobachtete Lebenswirklichkeit und das zu kommunizierende Prinzip dürfen dabei nicht verwechselt werden!
Denn sonst steht der Bibelleser in der Gefahr, die Sprüche oberflächlich zu lesen und falsch anzuwenden. Rufen etwa Spr 11,15 und 17,18 tatsächlich dazu auf, für seinen Nächsten nicht zu bürgen? Warum regeln dann die alttestamentlichen Gesetze selbst die weite Praxis des Tausch- und Schuldengeschäftes? Begründen Spr 19,4 und 14,20 tatsächlich das ungebremste Streben nach Reichtum und wird in Spr 19,10 und 30,21f. wirklich die Sklaverei gerechtfertigt? Will Spr 19,25 tatsächlich dazu ermuntern, einen offensichtlich erwachsenen Spötter zu schlagen? Ist Spr 20,18 wirklich die biblische Aufforderung, Krieg zu führen? Sind Steuern unbiblisch, weil Spr 29,4 vor überhöhten Abgaben warnt? Soll man einem verzweifelten Menschen aufgrund von Spr 31,6f. allen Ernstes so viel Wein und Bier geben, bis er alles vergisst?
Es ist offensichtlich: Die Aussagen der Sprüche können (und dürfen) nicht einfach 1:1 übernommen und angewandt werden. Das widerspräche der Gattung des Weisheitsspruchs grundlegend und war vom Verfasser auch nie intendiert. Deshalb gilt:35Vgl. Hildebrandt, Proverb, 249; Longman, How to read Proverbs, 157; Klein / Blomberg u.a., Biblical Interpretation, 317f.; Osborne, Hermeneutical Spiral, 195f.; Webb, Corporal Punishment, 85ff.
- Die Sprüche sind beobachtende und kulturell geprägte Aussagen über das Leben, wie es ist, die gerade dadurch grundlegende Prinzipien Gottes vermitteln wollen.
- Die Sprüche dürfen aufgrund kultureller Verankerung nicht mechanisch angewandt werden. Stattdessen ist nach der kulturellen Verankerung des konkreten Bildes im AvO und dem dadurch kommunizierten Prinzip zu fragen.
- Diese Prinzipien sind dann (heute wie damals) durch Analogie auf die jeweiligen Lebenskontexte anzuwenden. Dabei bleibt v.a. das kommunizierte Prinzip bindend, nicht aber unbedingt das konkret situative, häufig bildlich beschriebene und aus der Lebenswirklichkeit der Zeit stammende Bild.
- Besonders die häufig vorkommenden (weniger kulturell geprägten) Motiv- und Zielsätze können helfen, die zugrundeliegenden Prinzipien zu erkennen.
B: Die Aussagen der Sprüche zur körperlichen Bestrafung von Kindern und deren Bedeutung
Für die Frage nach der körperlichen Bestrafung von Kindern sind in den Sprüchen folgende Verse relevant:
„Wer seine Rute schont, hasst seinen Sohn; aber wer ihn liebhat, erzieht ihn beizeiten.“ (13,24)
„Haftet Narrheit am Herzen des Knaben, die Rute der Zucht entfernt sie davon.“ (22,15)
„Entziehe dem Knaben die Züchtigung nicht! Wenn du ihn mit der Rute schlägst, wird er nicht sterben. Du schlägst ihn mit der Rute, aber errettest sein Leben vom Scheol.“ (23,13f.)
„Rute und Ermahnung geben Weisheit; aber ein sich selbst überlassener Junge macht seiner Mutter Schande.“ (29,15)
Aufgrund der weiten Verbreitung und Akzeptanz körperlicher Bestrafung im AvO (s.o.) und der Bedeutung der Worte ‚Rute‘ (Spr 13,24; 22,15; 23,13.14; 29,15) und
‚schlagen‘ (Spr 23,13+14) spielen diese Verse eindeutig auf die körperliche Bestrafung von Kindern an.36Dies ist die nahezu unumstrittene Meinung der Exegeten. Siehe z.B.: Waltke, Proverbs 1-15, 24f.; Whybray, Proverbs, 210; Longman, Proverbs, 292; Garrett, Proverbs, 196; Murphy, Proverbs (WBC), 98f.; Wegner, Discipline, 725; Brown, Discipline, 71. Im Kontext des AvOs ist auch nichts anderes zu erwarten. Die Verse beschreiben deshalb tatsächlich die körperliche Bestrafung von Kindern als legitimes Erziehungsmittel.
Allerdings ist damit die Frage nach der kommunikativen Absicht dieser Verse noch nicht beantwortet. Ebenso wenig die Frage nach einer angemessenen Anwendung heute. Gerade weil es sich um die Gattung der Spruchweisheiten handelt, ist eine hermeneutische Reflexion notwendig.
Folgende Überlegungen sind hier relevant:
(1) Die körperliche Bestrafung in den ‚Rute-Stellen‘ der Sprüche ist (zunächst) die empirisch beobachtete (und kulturell geprägte)Lebenswirklichkeit des AvOs.
Es ist gar nichts anderes zu erwarten, als dass die Sprüche die Erziehung eines Kindes in Verbindung mit dem Gebrauch der ‚Rute‘ schildern.Sie beschreiben damit das Leben im AvO so, wie es war.37Das wird bei den ‚Rute-Stellen‘ dadurch verdeutlicht, dass 3 der 4 Verse schlichte indikative Aussagen darstellen (13,24; 22,15; 29,15). Und Erziehung bedeutete im AvO immer auch körperliche Bestrafung.
Diese konkrete und kulturell gefärbte Einzelsituation ist nun aber nicht automatisch das kommunikativ intendierte, entscheidende und bindende Prinzip für alle Zeiten. Die hermeneutische Reflexion des Genres Sprüche verbietet vielmehr eine mechanische und unreflektierte Anwendung. Bedauerlicherweise ist aber bei Befürwortern der körperlichen Züchtigung genau das häufig der Fall. Man meint, die ‚biblische Position‘ zum Thema körperliche Bestrafung von Kindern sei doch ‚eindeutig‘ in Spr 13,24; 22,15; 23,13-14 und 29,15 zu finden, denn „dort steht doch…“.38Bemerkenswert ist aber, dass sich dann häufig die gleichen Personen gegen das Benutzen einer ‚Rute‘ bei der körperlichen Bestrafung von Kindern aussprechen. Dabei übersieht man: Die Sprüche sind und bleiben Spruchweisheiten, die mit der Schilderung einzelner Situation aus dem damaligen Leben grundlegende Prinzipien vermitteln wollen. Beides darf nicht automatisch gleichgesetzt werden.
(2) Die körperliche Bestrafung von Kindern ist in den Sprüchen weder ausschließliches noch betontes Erziehungsmittel.
Es ist bemerkenswert, dass von den 30 Vorkommen des Begriffs ‚Unterweisung‘ oder ‚Züchtigung‘ und fünf Vorkommen des Verbes ‚züchtigen‘ oder ‚unterweisen‘ im Buch der Sprüche nur sehr wenige Stellen überhaupt mit der körperlichen Bestrafung verbunden werden. Die Betonung liegt vielmehr auf der lehrreichen Unterweisung, die immer mit Hören und kognitivem Verstehen verbunden ist.39Siehe z.B. Spr 1,2.23.25.30; 6,23; 28,23; 29,19. Vgl. außerdem: 15,31f; 13,1; 19,20.27; 1,8; 4,1. Deutlich wird das auch am häufigen Vorkommen von ‚hören‘ und ‚Ohr‘ und an den einleitenden Kapiteln 1-9. Dort fehlt der Bezug auf die körperliche Bestrafung ganz. Siehe: Brown, Dicipline, 77; Delkurt, Erziehung, 232f.; Wünch, Bildung und Erziehung, 373; Kidner, Proverbs, 51. Das Haupterziehungsmittel in den Sprüchen ist die konstruktive Unterweisung, nicht das Schlagen des Kindes.
Im Vergleich zur Weisheitsliteratur und Erziehungspraxis der anderen Kulturen fällt außerdem auf: die körperliche Bestrafung sollte in Israel erheblich vorsichtiger und seltener ausgeführt werden, als in der damaligen Zeit üblich. Im Gegensatz zu den alltäglichen Verstümmelungen und schwer verletzenden Prügelstrafen wurde die maximale körperliche Strafe auf 40 Schläge begrenzt (Deut 25,1-3; u.a.) und zudem selten angewandt. Stattdessen ist immer das kognitive Verstehen zentraler Bestandteil alttestamentlicher Erziehung, auch in den Sprüchen (siehe Spr 17,10!).40Vgl. Webb, Corporal Punishment, 79ff. und Delkurt, Erziehung, 238f. Diese grundsätzlich geringere Bedeutung der körperlichen Bestrafung hatte natürlich auch Auswirkungen auf die Erziehungspraxis in Israel.41Es fällt überhaupt auf, dass die ‚Rute-Stellen‘ (außer 13,24) immer vom dem ‚jungen Mann‘ oder ‚Knaben‘ sprechen. Damit ist weniger das Kleinkind als vielmehr ein Jugendlicher bzw. ein junger Erwachsener gemeint (vgl. Koptak, Proverbs, 520). Das ganze Buch der Sprüche versteht ‚Züchtigung‘ bzw. ‚Erziehung‘ nicht als einen auf die Kindheit begrenzten Abschnitt, sondern als einen lebenslangen Prozess (vgl. Brown, Dicipline, 73). Von daher verschwimmt die (heute oft scharf gezogene) Grenze zwischen der Erziehung – und körperlichen Bestrafung – eines Kindes und eines Erwachsenen (vgl. z.B. Spr 10,13; 17,10; 18,6; 19,29; 26,3).
(3) Die „Rute-Stellen“ stehen für konsequente Erziehung.
Dass die körperlicher Bestrafung nicht alleiniges und betontes Erziehungsmittel war, wird sogar in den besagten ‚Rute-Versen‘ selbst deutlich. Durch den poetischen Charakter der Sprüche ist besonders auf Stilfiguren und sich gegenseitig erklärende Parallelismen zu achten.42Vgl. Waltke, Proverbs 1-15, 45; Osborne, Hermeneutical Spiral, 199; Klein / Blomberg u.a. Biblical Interpretation, 314. So zeigen die antithetischen (und chiastischen) Parallelismen in Spr 13,2443A: Wer seine Rute schont - B: hasst seinen Sohn <- -> B´: aber wer ihn liebhat, - A´: erzieht ihn beizeiten. und 29,15,44A: Rute und Ermahnung- B: geben Weisheit; <- -> A´: aber ein sich selbst überlassener Junge. B´: macht seiner Mutter Schande. dass auch hier bei Erziehung an weiteres gedacht ist, als nur an körperliche Bestrafung. Auch in Spr 22,15 wird eben nicht nur von der tatsächlichen ‚Rute‘ gesprochen, sondern allgemeiner von der ‚Rute der Zucht/ Erziehung‘. ‚Rute und Ermahnung‘ in Spr 29,15 ist als Stilmittel für die Erziehung allgemein zu verstehen.45Vgl. Clifford, Proverbs, 253; Waltke, Proverbs 16-31, 442. Es ist ferner aufschlussreich, dass ‚Rute‘ und ‚schlagen‘ gemeinsam an anderer Stelle im AT eindeutig im übertragenen Sinn als concretum pro abstracto für die konsequente Erziehung insgesamt gebraucht werden (siehe z.B. Jes 10,24; 11,4; 14,29; 30,31; Mi 4,14). Gleiches ist in obigen Versen (wenn auch nicht ausschließlich) impliziert.
Es wird deutlich: der Fokus der Erziehung in der Sprüchen insgesamt (und teilweise sogar in den ‚Rute-Stellen‘ selbst) liegt nichtauf der körperlichen Bestrafung, sondern auf der Erziehung allgemein. Das an sich bedeutet noch nicht, dass die körperliche Bestrafung als bindendes Prinzip ausgeschlossen ist. Aber:
a. Die Motiv- und Zielsätze setzen die körperliche Bestrafung nicht bindend voraus.
Auffällig ist, dass die für die Auslegung der Sprüche wichtigen Motiv- und Zielsätze in Spr 13,24; 22,15; 23,13-14 und 29,15 nichts mit der körperlichen Bestrafung an sich zu tun haben. Das Ziel ist vielmehr ein Zweifaches: negativ – das Kind soll von einer Dummheit abgehalten werden (Spr 22,15a; 29,15b); positiv – dem Kind soll geholfen werden, die Weisheit und damit den Weg des Lebens (vgl. Spr 2,20; 4,11; 15,24; 23,19; u.v.m.) anzunehmen (Spr 23,14b).46Vgl. Webb, Corporal Punishment, 89ff. Spr 23,14b („…aber errettest sein Leben vom Scheol“) meint nicht die Errettung vor dem Tod, sondern die Bewahrung vor dem schlimmen Ende des törichten Menschen (vgl. 13,24; 19,18; außerdem: Whybray, Proverbs, 335; Waltke, Proverbs 16-31, 252). Da diese Motiv- und Zielsätze nicht auf die einzelne Situation beschränkt sind, helfen sie entscheidend, um aus der konkret beschriebenen Lebenswirklichkeit das bindende Prinzip zu erkennen.
Bemerkenswert ist dabei: Bei allen Motiv- und Zielsätzen der ‚Rute-Stellen‘ spielt die körperliche Bestrafung an sich keine Rolle. Das Kind soll von Dummheit abgehalten und zum Weg des Lebens hingeleitet werden. Das ist das eigentliche Ziel. Gerade das Buch der Sprüche macht deutlich, dass es viele andere (in den Sprüchen selbst bevorzugte) Möglichkeiten gibt, diese Ziele zu erreichen. Die Motiv- und Zielsätze der ‚Rute-Stellen‘ zeigen: das bindende Prinzip ist die unbedingt notwendige konsequente Erziehung (und Bestrafung) durch die Eltern, nicht die auf dem Hintergrund der alt-vorderorientalischen Praxis geschilderte körperliche Züchtigung der Kinder.47Vgl. z.B. Koptak, Proverbs, 362; Clifford, Proverbs, 140.
Letztlich eindeutig bestätigt wird dies dadurch:
b. Weder im weiteren Alten- noch im Neuen Testament wird die körperliche Bestrafung von Kindern gefordert oder ein positives Beispiel dafür erwähnt.
Aufgrund des empirisch-beobachtenden Charakters der Sprüche müssen darausabgeleitete Lehren immer auch durch den gesamten biblischen Befund bestätigt werden – entweder durch parallele Aussagen oder exemplarische Begebenheiten. Allerdings: weder im Alten- noch im Neuen Testament ist eine Parallele zu den ‚Rute-Stellen‘ der Sprüche zu finden.48Die Tatsache, dass sich das NT nicht explizit gegen das körperliche Bestrafen von Kindern richtet, ist kein Argument für die körperliche Bestrafung von Kindern. Zum einen handelt es sich um ein argumentum e silentio, ein Argument des Schweigens. Ähnlich könnte man (und hat man vor noch nicht allzu langer Zeit) auch für die Sklaverei argumentieren. Andererseits müsste dann auch noch das allgemeine körperliche Bestrafen von Erwachsenen gefordert sein. Weder die Sprüche noch der Rest des ATs trennen nämlich zwischen Kind und Erwachsenem, wenn es um die körperliche Bestrafung geht. Vgl. Webb, Corporal Punishment, 121ff. Die einzige eindeutige Anspielung des Neuen Testaments auf die ‚Rute-Stellen‘ der Sprüche (1Kor 4,21) ist eindeutig metaphorisch und auch das Zitat aus Spr 3,11-12 in Hebr 12,6 bestätigt die körperliche Bestrafung von Kindern nicht.
Außerhalb der Sprüche wird die körperliche Bestrafung von Kindern also weder gefordert, noch positiv bewertet.
Allerdings: Eltern werden wiederholt und betont dazu aufgefordert, ihre Kinder (streng) zu erziehen – inklusive Strafen (siehe z.B. Deut 6,6-7; 11,18-19; Eph 6,4; Kol 3,21; 2Thess 2,11-12; 1Tim 3,4.12).
IV. Zusammenfassung
Die eben gemachten Beobachtungen zeigen: die kommunikative Absicht, das grundlegende (gültige und bindende) Prinzip und damit die eigentliche Aussage von Spr 13,24; 22,15; 23,13-14 und 29,15 ist die Ermahnung und Ermutigung zur konsequenten Erziehung der Kinder, nicht die Aufforderung, die Kinder körperlich zu bestrafen. Ausgehend von dem Charakter der Spruchweisheiten, dem Verhältnis der biblischen zur außerbiblischen Weisheitsliteratur, der weiten Verbreitung der körperlichen Bestrafung im AvO und dem empirisch beobachtenden Ausgangspunkt der Sprüche schildern diese Texte die unbedingte Notwendigkeit der Erziehung und auch der Bestrafung von Kindern – indem sie das kulturell geprägte und aus der Wirklichkeit des AvOs stammende Bild der körperlichen Bestrafung vor Augen stellen. Sie wollen zeigen, dass eine zeitliche Bestrafung bzw. strenge Erziehung des Kindes besser ist, als es auf dem „Weg des Verderbens“ weitergehen zu lassen. Allerdings: wie bei vielen anderen biblischen Spruchweisheiten auch, ist hier das Prinzip der konsequenten Erziehung und nicht das geschilderte Bild der körperlichen Bestrafung bindend.49So z.B. auch (wenn auch oft anders begründet): Clifford, Proverbs, 140; Koptak, Proverbs, 362; Ryken / Wilhoit / Longman, Imagery, 81; Brown, Discipline, 80; u.a. Selbst Befürworter der körperlichen Bestrafung kommen zu dem Schluss, dass dies die Hauptaussage der Verse ist (siehe z.B. Wegner, Discipline, 723). Besonders deutlich wird das an der völlig anderen Gesamtbetonung der Sprüche in Sachen Erziehung, an dem Fehlen der körperlichen Bestrafung in den Motiv- und Zielsätzen und v.a. an der nicht vorhandenen Bestätigung körperlicher Züchtigung in anderen Bibelbüchern.
Die ‚Rute-Stellen‘ in den Sprüchen können und dürfen deshalb nicht herangezogen werden, um die scheinbar ‚eindeutig biblische Position‘ – also ein vermeintliches ‚Ja‘ im Hinblick auf die körperliche Bestrafung von Kindern – zu begründen.
Fazit: Spr 13,24; 22,15; 23,13-14 und 29,15 lehren nicht, dass Eltern ihre Kinder körperlich bestrafen sollen. Das spezifisch christliche Dilemma der Frage ist bei der hier dargelegten Auslegung der Sprüche ein ‚Phantomdilemma‘ – es existiert nicht.
Für die Erziehung heute gilt: Es gibt viele andere Möglichkeiten, Kindern Grenzen aufzuzeigen. Die passenden Konsequenzen für das Fehlverhalten von Kindern zu finden ist nicht immer einfach. Gerade deshalb
müssen sich Eltern regelmäßig über ihre Erfahrungen in der Kindererziehung austauschen können.
Christen sollten in der säkularen Gesellschaft für eine konsequente und vor allem in Liebe zum Kind geschehende Erziehung eintreten – auch auf Grund der ‚Rute-Stellen‘ in den Sprüchen. Hier ist das christliche Zeugnis notwendig und gefordert. Dies ist auf öffentlicher Ebene ebenso wünschenswert, wie auf privater Ebene – vor allem durch die Vorbildwirkung einzelner Familien. So kann im Fokus der Öffentlichkeit in authentischer Weise Missverständnissen, Vorurteilen und Zerrbildern einer vermeintlich ‚typisch christlichen‘, auf Gewalt basierenden Erziehungsmethodik, entgegen gewirkt werden.
© 2013 Institut für Ethik & Werte
Autor
Stephanus Schäl
Endnoten
- 1Vgl. PINHEIRO, Rights of the Child, 97f.
- 2Schon seit 1998 galt: „Entwürdigende Erziehungsmaßnahmen, insbesondere körperliche und seelische Misshandlungen sind unzulässig“. Aufgrund der begrifflichen Unklarheit wurde kurze Zeit später die z.Z. aktuelle Neufassung beschlossen. Vgl. Bundesministerien für Familie / Justiz, Gewaltfreie Erziehung, 4.
- 3Ebd.
- 4Vgl. ebd. 4ff. und SCHIRRMACHER, Ethik 5, 24.
- 5Vgl. BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE / JUSTIZ, Gewaltfreie Erziehung, 3. Mögliche Maßnahmen in §1666 BGB sind: Weisungen, Ge- oder Verbote und notwendigenfalls die Entziehung des Sorgerechts.
- 6Ebd. 5.
- 7Vgl. für die folgenden Zahlen: POHL, Britta, Gewalt in der Erziehung - Ergebnisse der repräsentativen FORSA-Befragung, https://www.eltern.de/resource/blob/12498554/b7b8f1b4aab41b883a1a7b81e201d102/download-studie-forsa-gewalt-in-der-erziehung-2011-pdf-data.pdf vom 26.01.2023; KERSTING, Eva, Forsa-Bericht 2007: Gewalt in der Erziehung, www.presseportal.de/pm/17951/971352/grunder_jah r_eltern vom 09.09.2013 und BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE / JUSTIZ, Gewaltfreie Erziehung, 7f.
- 8Vgl. NDR, Wir verurteilen das auf`s Schärfste –Oberlandeskirchenrätin Kerstin Gäfgen-Track zum NDR-Bericht, http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/gaefgentrack103.html vom 09.09.2013.
- 9Vgl. IDEA 2012 (1), 9.
- 10Schon 2010 berichteten Medien über den Zusammenhang zwischen „fundamentalistischer Religiosität“ und Gewaltanwendung in der Erziehung. Die Ergebnisse der Studie des Forschungsinstituts wurde hier veröffentlicht: http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/freikirche n109.pdf (leider nicht mehr online verfügbar)
- 11Siehe z.B. die neueren christlichen Erziehungsratgeber ‚Eltern: Hirten der Herzen‘ von Tedd Tripp, ‚Kinderherzen lehren: Wie man die Bibel in der Erziehung anwendet‘ von Lou Priolo und ‚Kindererziehung – wir wollen es besser machen‘ von John MacArthur.
- 12Begründung: die ‚Rute‘ ist das einzige Erziehungsmittel, dass in der Bibel explizit genannt werde. Vgl. Priolo, Kinderherzen, 125.
- 13Vgl. z.B. Tripp, Hirten, 135; MacArthur, Kindererziehung, 84; Priolo, Kinderherzen, 125.
- 14MacArthur, Kindererziehung, 85. Vgl. auch Tripp, Hirten, 135. Der Ratschlag Tripps, bei Kleinkindern die Windeln abzunehmen (damit die Strafe auch wirklich schmerzt; vgl. Tripp, Hirten, 141. 181f.) stellt m.E. einen traurigen Höhepunkt dar.
- 15Tripp, Hirten, 133f.
- 16Vgl. MacArthur, Kindererziehung, 84 und Tripp, Hirten, 136.141.
- 17MacArthur, Kindererziehung, 144f.
- 18Vgl. z.B. Westbrook, Punishment and Crimes, 555f.; Webb, Corporal Punishment, 80ff.
- 19Vgl. z.B. Brown, Discipline, 70; Webb, Corporal Punishment, 36; Wünch, Bildung und Erziehung, 373. Zu beachten ist ferner, dass sich die Aussagen bezüglich der Erziehung in den Sprüchen und im AvO nicht nur auf das biologische Verhältnis Vater-Sohn, sondern auch auf das (ebenfalls als Vater-Sohn bezeichnete) Lehrer-Schülerverhältnis beziehen (vgl. Longman, Proverbs, 70).
- 20Vgl. z.B. Texte aus der Umwelt des Alten Testaments III, 97. 290f. 334; E 127f. 136; III, 97. 290f. 334.
- 21Vgl. z.B. Safrai, Compendia rerum iudaicarum, 770f. und Keener, Family and Household, 358.
- 22Vgl. z.B. van Leeuwen, Proverbs, 638; Kitchen, Proverbs, 552-566; Longman, How to read Proverbs, 62ff; u.a.
- 23Vgl. Hildebrandt, Proverb, 237ff.
- 24Vgl. Kitchen, Proverbs, 554ff.
- 25Vgl. z.B. Murphy, Proverbs (WBC), xxvii ff. + 290ff.; Longman, How to read Proverbs, 53; Goldsworthy, Proverbs,208f.
- 26Vgl. Murphy, Proverbs (WBC), xxvii ff. + 290ff.; Goldsworthy, Hermeneutics, 76.
- 27Vgl. Goldsworthy, Hermeneutics, 76.
- 28Vgl. Longman, How to read Proverbs, 77
- 29Vgl. Klein / Blomberg u.a., Biblical Interpretation, 313ff.; Hildebrandt, Proverb, 239; Goldsworthy, Hermeneutics, 76. Die gleiche epistemologische Herangehensweise ist z.B. auch im Buch Prediger zu beobachten.
- 30Vgl. Klein / Blomberg u.a., Biblical Interpretation, 315f.; Hildebrandt, Proverb, 249.
- 31Vgl. Klein / Blomberg u.a., Biblical Interpretation, 315; Osborne, Hermeneutical Spiral, 195ff.; van Leeuwen, Proverbs, 639.
- 32Vgl. Longman, How to read Proverbs, 76f.; Osborne, Hermeneutical Spiral, 195; Webb, Corporal Punishment, 85ff.
- 33Murphy, Proverbs, 10. So auch Longman, Proverbs, 35f und van Leeuwen, Proverbs, 639f.
- 34Hildebrandt, Proverb, 252f. Vgl. Longman, Proverbs, 35f.
- 35Vgl. Hildebrandt, Proverb, 249; Longman, How to read Proverbs, 157; Klein / Blomberg u.a., Biblical Interpretation, 317f.; Osborne, Hermeneutical Spiral, 195f.; Webb, Corporal Punishment, 85ff.
- 36Dies ist die nahezu unumstrittene Meinung der Exegeten. Siehe z.B.: Waltke, Proverbs 1-15, 24f.; Whybray, Proverbs, 210; Longman, Proverbs, 292; Garrett, Proverbs, 196; Murphy, Proverbs (WBC), 98f.; Wegner, Discipline, 725; Brown, Discipline, 71.
- 37Das wird bei den ‚Rute-Stellen‘ dadurch verdeutlicht, dass 3 der 4 Verse schlichte indikative Aussagen darstellen (13,24; 22,15; 29,15).
- 38Bemerkenswert ist aber, dass sich dann häufig die gleichen Personen gegen das Benutzen einer ‚Rute‘ bei der körperlichen Bestrafung von Kindern aussprechen.
- 39Siehe z.B. Spr 1,2.23.25.30; 6,23; 28,23; 29,19. Vgl. außerdem: 15,31f; 13,1; 19,20.27; 1,8; 4,1. Deutlich wird das auch am häufigen Vorkommen von ‚hören‘ und ‚Ohr‘ und an den einleitenden Kapiteln 1-9. Dort fehlt der Bezug auf die körperliche Bestrafung ganz. Siehe: Brown, Dicipline, 77; Delkurt, Erziehung, 232f.; Wünch, Bildung und Erziehung, 373; Kidner, Proverbs, 51.
- 40Vgl. Webb, Corporal Punishment, 79ff. und Delkurt, Erziehung, 238f.
- 41Es fällt überhaupt auf, dass die ‚Rute-Stellen‘ (außer 13,24) immer vom dem ‚jungen Mann‘ oder ‚Knaben‘ sprechen. Damit ist weniger das Kleinkind als vielmehr ein Jugendlicher bzw. ein junger Erwachsener gemeint (vgl. Koptak, Proverbs, 520). Das ganze Buch der Sprüche versteht ‚Züchtigung‘ bzw. ‚Erziehung‘ nicht als einen auf die Kindheit begrenzten Abschnitt, sondern als einen lebenslangen Prozess (vgl. Brown, Dicipline, 73). Von daher verschwimmt die (heute oft scharf gezogene) Grenze zwischen der Erziehung – und körperlichen Bestrafung – eines Kindes und eines Erwachsenen (vgl. z.B. Spr 10,13; 17,10; 18,6; 19,29; 26,3).
- 42Vgl. Waltke, Proverbs 1-15, 45; Osborne, Hermeneutical Spiral, 199; Klein / Blomberg u.a. Biblical Interpretation, 314.
- 43A: Wer seine Rute schont - B: hasst seinen Sohn <- -> B´: aber wer ihn liebhat, - A´: erzieht ihn beizeiten.
- 44A: Rute und Ermahnung- B: geben Weisheit; <- -> A´: aber ein sich selbst überlassener Junge. B´: macht seiner Mutter Schande.
- 45Vgl. Clifford, Proverbs, 253; Waltke, Proverbs 16-31, 442.
- 46Vgl. Webb, Corporal Punishment, 89ff. Spr 23,14b („…aber errettest sein Leben vom Scheol“) meint nicht die Errettung vor dem Tod, sondern die Bewahrung vor dem schlimmen Ende des törichten Menschen (vgl. 13,24; 19,18; außerdem: Whybray, Proverbs, 335; Waltke, Proverbs 16-31, 252).
- 47Vgl. z.B. Koptak, Proverbs, 362; Clifford, Proverbs, 140.
- 48Die Tatsache, dass sich das NT nicht explizit gegen das körperliche Bestrafen von Kindern richtet, ist kein Argument für die körperliche Bestrafung von Kindern. Zum einen handelt es sich um ein argumentum e silentio, ein Argument des Schweigens. Ähnlich könnte man (und hat man vor noch nicht allzu langer Zeit) auch für die Sklaverei argumentieren. Andererseits müsste dann auch noch das allgemeine körperliche Bestrafen von Erwachsenen gefordert sein. Weder die Sprüche noch der Rest des ATs trennen nämlich zwischen Kind und Erwachsenem, wenn es um die körperliche Bestrafung geht. Vgl. Webb, Corporal Punishment, 121ff.
- 49So z.B. auch (wenn auch oft anders begründet): Clifford, Proverbs, 140; Koptak, Proverbs, 362; Ryken / Wilhoit / Longman, Imagery, 81; Brown, Discipline, 80; u.a. Selbst Befürworter der körperlichen Bestrafung kommen zu dem Schluss, dass dies die Hauptaussage der Verse ist (siehe z.B. Wegner, Discipline, 723).
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