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Paar-, Familien- & SexualethikEhe- und FamilienethikScheidung und Wiederheirat

Scheidung und Wiederheirat

Eine biblische Orientierungshilfe

1. Einleitung

Die Ehe als „rechtlich legitimierte, auf Dauer angelegte Beziehung zweier ehe- mündiger, verschiedengeschlechtlicher Personen"1Peuckert, Familienformen, S. 32. ist eine immer noch in unserer Gesellschaft verwurzelte Institution. Sie wird nicht nur durch das Grundgesetz gefördert, in dem es in Artikel 6 heißt, „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“, sondern sie ist auch in der Bevölkerung nach wie vor für viele Menschen eine erstrebenswerte Beziehungsform. Nach heutigem Stand werden etwa zwei Drittel der deutschen Männer und Frauen mindestens einmal in ihrem Leben den „Bund fürs Leben“ eingehen.2Vgl. Peuckert, Das Leben der Geschlechter, S. 14.  Allerdings verliert die Ehe hierzulande immer mehr an Ansehen und Stabilität. Die sog. Heiratsneigung sinkt. In den 1970er Jahren lag die Heiratswahrscheinlichkeit in Westdeutschland für Männer und Frauen noch bei 90 Prozent. Heute sind es nur noch etwa 66 Prozent. Außerdem haben nichttraditionelle Beziehungsformen stark zugenommen, erkennbar daran, dass die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften sich in den letzten 20 Jahren verdoppelt hat.3Vgl. ebd., S.14f. Nicht nur die Heiratsneigung hat sich in den letzten Jahrzehnten gravierend verändert, sondern auch die Scheidungspraxis. 2014 wurden in Deutschland 166 000 Ehen geschieden,4https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pr essemitteilungen/2015/07/PD15_266_12631.html (leider nicht mehr online verfügbar. Die Scheidungsrate für das Jahr 2021 finden Sie hier: https://www-genesis.destatis.de/genesis/online?sequenz=tabelleErgebnis&selectionname=12631-0001#abreadcrumb)  das waren drei Mal mehr als noch vor 40 Jahren. Gemäß diesen Verhältnissen werden etwa 36 Prozent aller neu geschlossenen Ehen im Verlauf der nächsten 25 Jahre in einer Scheidung enden.5Vgl. Peuckert, Das Leben der Geschlechter, S.55. Da seit den 1960er die Wiederheirat zunimmt und Zweit- oder Drittehen ein höheres Scheidungsrisiko besitzen, ist davon auszugehen, dass tausende Menschen im V erlauf ihres Lebens sogar mehrere Scheidungen erfahren.6Vgl. Peuckert, Familienformen, S. 208ff

Die oben genannten gesellschaftlichen Veränderungen sind nicht nur eine Herausforderung für die besondere Stellung der Ehe innerhalb des Zivilrechts, sondern auch im Hinblick auf die Praxis unter Christen. Die biblische Sichtweise von Ehe als lebenslange, universale göttliche Ordnung für das menschliche Zusammenleben verliert parallel zu den gesamtgesellschaftlichen Veränderungen unter Christen an Gewicht. Andrea Burgk-Lempart spricht in Bezug auf Ehe und Ehescheidung von einer „liberaleren Haltung“ im „kirchlichen Bereich“7Burgk-Lempart, Wenn Wege sich trennen, S. 13. sowie von einer „theologischen Sprachlosigkeit“ in pastoralen Zusammenhängen.8Ebd., S. 70. 
Dieser Beitrag hat das Ziel, die biblische Ethik in Bezug auf Ehe, Scheidung und Wiederheirat zu beleuchten und auf dieser Basis gesellschaftliche (und gemeindliche) Trends zu prüfen. Der Trend geht nämlich dahin, dass Scheidung und Wiederheirat in Theorie und Praxis immer weniger begrenzt werden und in erster Linie nicht mehr als Problem oder Abweichung von der Norm, sondern eher als (einfache) Lösung oder Normalität angesehen werden. Neben wichtigen biblischen Orientierungslinien werden ergänzend auch relevante Perspek­tiven aus dem Feld der soziologischen, psy­chologischen und therapeutischen For­schung angeführt, die das biblische Bild von der Ehe zusätzlich unterstützen und plausibilisieren können.

2. Scheidung und Wiederheirat: Der biblische Befund

2.1 Gesamtbiblischer Kontext

Die Ehe ist keine Erfindung eines einzelnen Menschen oder der Gesellschaft, sondern eine von Gott gestiftete universale Ordnung (1.Mose 2,24; 19,4-6). Die Ehe hat gewissermaßen eine äußerliche und eine innerliche Seite.9Vgl. Schirrmacher, Ethik, S. 203. Die äußerliche Seite wird dargestellt durch einen für die Öffentlichkeit sichtbaren juristischen Akt der Eheschließung und den darauf folgenden rechtlichen Status eines Ehepaares.10Der Anfang der Ehe ist in der Bibel deutlich durch einen öffentlich-rechtlichen Akt markiert: 1) Das „Vater und Mutter verlassen“ (1.Mose 2,24) hat öffentlichen Charakter: 1) man verlässt sichtbar die eigene Familie mit dem Ziel, ein sichtbares, neues zu Hause zu schaffen 2) Es gibt einen öffentlichen bzw. zwischen den Familien geschlossenen Ehevertrag mit der Zahlung eines Brautpreises (1.Mose 29; 34,11f; 2. Mose 22,15f; 5. Mose 22,29; Hos 3,2) 3) Es gibt die Unterscheidung von Verlobung (2.Mose 22,15f; 5.Mose 22,23-27) und die davon abgegrenzte, für alle erkennbare „Heimholung der Braut“ (=Eheschließung; 5.Mose 20,7). 4) Die Ehe war zu biblischen Zeiten mit einem öffentlichen Fest verbunden (Joh 2,1-11). Dieser Status gilt nicht nur vor dem Staat, sondern auch vor Gott (Mt 19,6). Die innerliche Seite beschreibt die Dimension der „personalen Gemeinschaft von Mann und Frau, der engsten und tiefsten Gemeinschaft unter Menschen, die wir kennen.“11Burkhardt, Ethik, S. 57. Diese ist von dem Bewusstsein der eigenen Ergänzungsbedürftigkeit durch den andersgeschlechtlichen Partner gekennzeichnet (1.Mose 2,18), von einer lebenslangen Verbindlichkeit („anhangen“,12„Hinter dem biblischen Konzept von ‚anhangen‘ steckt die Idee von ‚zusammengeklebt-sein‘. Man ist nach einem Ehegelöbnis untrennbar miteinander verbunden zugunsten einer lebenslangen Beziehung“ (Laney, „No Divorce & No Remarriage“, S.18). 1.Mose 2,24; Mt 19,6), von einer körperlich-seelischen Einheit („ein Fleisch“, 1.Mose 2,24) und von gegenseitiger Liebe und Wertschätzung (Eph 5,21- 33). Das Ziel der Ehe ist also eine „Liebes- und Lebensgemeinschaft“.13Neuer, „Ehe, Ehescheidung, Ehelosigkeit“, S. 293. Dazu tritt das Ziel der Erzeugung von Nachkommenschaft (1.Mose 1,28).

Diese äußerliche und innerliche Seite der Ehe wird in der Bibel mit dem Bund verglichen, den Gott mit seinem Volk Israel bzw. der Gemeinde schließt. Dieser ist ebenfalls von Gemeinschaft, Liebe und V erbindlichkeit geprägt (vgl. Sprüche 2,16-17; Mal 2,14; Eph 5,22-33). Durch diesen Vergleich wird nicht nur ein Anspruch oder eine Erwartung in Bezug auf Ehe ausgedrückt, sondern auch eine hohe Würdigung und Wertschätzung.14Vgl. ebd., S. 294.

2.1.1 Wesen und Ziel der Ehe

2.1.2 Leitgedanke für (Ehe-)Beziehungen: Versöhnung

Die Bibel ist ein Beziehungsbuch. Vordergründig geht es um die Beziehung zwischen Gott und Mensch. Diese Beziehung ist durch Sünde und Schuld gestört und muss durch das Heilshandeln Gottes in Jesus Christus wiederhergestellt werden. Dieses Herstellen der Beziehung nennt die Bibel „Versöhnung“ (Röm 5,10; 2.Kor 5,19). Gottes erstrangiges Herzensanliegen ist demnach eine wiederhergestellte Beziehung durch Versöhnung. Gottes Versöhnungsbestreben dient in der Bibel als Vorbild für diejenigen, denen diese Versöhnung zugutegekommen ist. Gläubige sind aufgefordert, nicht nur in Bezug auf Gott Versöhnung, Frieden und Harmonie zu suchen, sondern auch in allen zwischenmenschlichen Bezügen (Röm 12,8; Hebr 12,14). Dieser Grundgedanke wird vor allem in der Bergpredigt deutlich: Jesu Nachfolger sollen Frieden stiften (Mt 5,9) sich nicht rächen (Mt 5,10f; 5,39), sich versöhnen (Mt 5,24), Nächstenliebe üben (Mt 7,12), vergebungsbereit (Mt 6,12) sowie demütig und nicht verurteilend sein (Mt 7,5).

2.2 Scheidung und Wiederheirat im antiken Judentum

Die Aussagen des Neuen Testaments zu Scheidung und Wiederheirat sind vor dem Hintergrund des antiken Judentums des ersten Jahrhunderts zu verstehen, welches Scheidung und Wiederheirat in Bezugnahme auf die Torah als explizite Möglichkeiten hervorhebt.15Vgl. Burkhardt, Ethik, 96f. Zurzeit Jesu waren zwei rabbinische Traditionen prägend, die Auslegungstradition des Hillel und die des Shammai. Die Argumentation stützt sich jeweils in erster Linie auf den Text 5.Mose 24,1-4. Die „liberale“ Richtung von Hillel war der Auffassung, dass man die hebräische Wortverbindung erwat dawar in 24,1 („etwas Anstößiges“, RevElb) mit „x-beliebigem Grund“ auslegen könne. Es reiche für eine Scheidung, wenn die Frau das Essen anbrennen ließ. Die restriktivere Richtung von Shammai hingegen deutete erwat dawar im Sinne von sexueller Unmoral (jedoch nicht Ehebruch, da dieser mit dem Tod bestraft wurde: 3.Mose 20,10; 5.Mose 22,22) oder unanständigem Verhalten.16 Trotz dieser unterschiedlichen Auslegung sind beide Schulen der Auffassung, dass Scheidung im Fall von erwat dawar geboten und die Wiederheirat möglich sei.

2.3 Theologische Positionen zu Scheidung und Wiederheirat

In der theologischen Diskussion ist man sich über das Wesen und das Ziel der Ehe im Wesentlichen einig, sowie darüber, dass Jesu Versöhnungsethik im Erhalt der Ehe eine entscheidende Rolle spielt: Scheidung ist immer gegen Gottes Ideal, eine Ehe sollte möglichst nicht geschieden werden, in zerrütteten und schwierigen Situationen sollte stets die Versöhnung das erstrangige Ziel sein.

Trotz dieser Einigkeit gibt es unterschiedliche Positionen in Bezug auf Scheidung und Wiederheirat. Dies liegt vor allem an zwei Fragen, die unterschiedlich beantwortet werden: Ist die Ehe unter jeglichen Umständen unauflöslich? Unter welchen Umständen kann sie getrennt werden, sollte man die erste Frage mit „nein“ beantworten?

2.3.1 Scheidung und Wiederheirat sind nicht möglich

Eine erste Auslegungstradition geht davon aus, dass die erste Frage mit „ja“ beantwortet werden muss: die einmal geschlossene Ehe ist unauflöslich, Wiederheirat ist Ehebruch, weil die zuvor rechtlich geschiedene Ehe in Gottes Augen noch besteht. Hierunter kann man die Position der katholischen Kirche zählen sowie die einiger evangelikaler Theologen.16Vgl. Burkhardt, Ethik, S. 96ff; Laney, „No Divorce & No Marriage”, S. 16-36. Bei dieser Sichtweise werden vor allem die absoluten Aussagen von Jesus in Mk 10,5-9 und Mt 19,4-6 sehr stark betont: In Kontinuität mit der Schöpfungsordnung, die Verbindlichkeit und Lebenslänglichkeit der Ehebeziehung herausstellt („anhangen“, „ein Fleisch“; 1.Mose 2,24), formuliert Jesus die absolute Aussage in Mk 10,9 und Mt 19,6. Diese sei die Norm, die keine Abweichung erlaube. Das wird von manchen Vertretern dieser Sichtweise dadurch bekräftigt, dass die Ehebeziehung zwischen Mann und Frau ein Bild sei für die nicht aufhörende Beziehung zwischen Jesus und der Gemeinde (Eph 5,32).

Der Ausnahmesatz „außer wegen porneia“ (Mt 5,32; 19,6) wird hier in der Regel abweichend von der Mehrheitsmeinung verstanden. Während die meisten Ausleger das griechische Wort porneia im jeweiligen Zusammenhang im Sinne von „Ehebruch“ verstehen, werden hier zwei alternative Deutungen angeführt: Die erste versteht porneia im Sinne von „inzestöse sexuelle Beziehung“. Da diese Form keine rechtsgültige Ehe vor Gott darstellt, sei hier auch nicht im eigentlichen Sinne von Ehescheidung auszugehen. Hier wird ein Zusammenhang zu den verbotenen sexuellen Beziehungen in 3.Mose 18,6-18 hergestellt. Diese Bedeutung sei lexikalisch an sich möglich (vgl. 1.Kor 5,1) und in diesem Zusammenhang die wahrscheinlichere, weil sonst ein Widerspruch zu den absoluten Aussagen in Mk 10,9 und Mt 19,6 bestehe. Die zweite Alternativdeutung von porneia lautet „sexuelle Untreue innerhalb der Verlobungszeit“. Insofern könne hier keine Scheidung eines „richtig“ verheirateten Paares im Blick sein. Begründet wird dies mit der Tatsache, dass in der damaligen jüdischen Kultur ein verlobtes Paar quasi als Ehepaar gesehen wurde, dessen Trennung nur mit einer Scheidungsurkunde möglich war. Zudem wird angeführt, dass „Ehebruch“ in diesem Zusammenhang mit dem griechischen Wort moicheia ausgedrückt werden müsste. Dieser Begriff sei von porneia zu unterscheiden (vgl. Mt 15,9).

Ein dritter Argumentationskreis bezieht sich auf die Reaktion der Jünger (Mt 19,10). Ausleger sind sich hier einig: Weil Überraschung oder sogar Schockiertheit auf Seiten der Jünger erkennbar ist, muss Jesus etwas gesagt haben, was der damaligen kulturellen Norm widersprach. Vertreter der Auffassung, dass Scheidung laut der Bibel in keinem Fall erlaubt sei, argumentieren nun so, dass die Reaktion der Jünger (Mt 19,10) nur dann verständlich sei, wenn Jesu Lehre sich deutlich von den die damalige Kultur prägenden Schulen von Hillel und Shammai abgrenzt (vgl. 2.2). Das sei nicht der Fall, wenn porneia im Sinne von Ehebruch verstanden wird, weil Jesu Lehre in dem Fall inhaltlich und formal zu sehr der restriktiven Haltung von Shammai gleiche.17Ein in diesem Zusammenhang genanntes Argument stützt sich auf die Tatsache, dass nur Matthäus eine Ausnahme für Scheidung nennt. Man müsse deswegen die Stellen in Mk und Lk stärker gewichten. Diesem Argument wird entgegengehalten: 1) Jesus wendet in Mk und Lk das Stilmittel der Übertreibung an 2) Es handelt sich bei Mk und Lk um eine Generalisierung, die die Ausnahmen auslässt 3) Die Ausnahmen waren bekannt und können als vorausgesetzt angenommen werden (vgl. Mt 5,28: wir ergänzen „außer seine eigene Frau“) (vgl. Heth, „Remarriage for Adultery or Desertion“, S. 72ff).

Da die einmal geschlossene Ehe also immer gültig sei, lautet die damit traditionell einhergehende Auffassung bezüglich Wiederheirat, dass diese nur nach dem Tod des Ehepartners möglich sei. Die einzigen Bibelstellen, die eine Wiederheirat legitimieren, wären also 1.Kor 7,39 oder Röm 7,2f. Insgesamt werden dafür sechs Gründe genannt:18Vgl. Cornes, Divorce & Remarriage, 305ff; Wenham, „No Remarriage after Divorce“, S. 21ff. Erstens sei die Reaktion der Jünger in Mt 19 nur dann erklärlich, wenn Jesus sich in einem wichtigen Punkt von der damaligen Norm unterschied. Mit der Position „Scheidung und Wiederheirat bei Ehebruch“ hätte er sich nicht von der damals einflussreichen Lehre Hillels oder Shammais unterschieden, die Wiederheirat erlaubte. Zweitens sei Mt 19,10-12 in diesem Kontext am besten so zu interpretieren, dass Singlesein von Gott „gegeben“ sein kann (19,11), unter anderem den Geschiedenen. Der dritte Grund für die Ablehnung von Wiederheirat außer nach dem Tod des Ehepartners ist Paulus‘ Aussage in 1.Kor 7,11, die keine Ausnahme nennt und zudem auf Jesu Lehre zurückgeht (1.Kor 7,10). Als viertes wird das Argument angeführt, dass Mk und Lk Ehebruch in der jeweiligen Satzkonstruktion nicht auf Scheidung beziehen, sondern auf die Wiederheirat („Wer seine Frau entlässt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch gegen sie“). Folglich müsse der Ehebund vor Gott auch nach der Scheidung bestehen, der erst durch eine erneute Heirat gebrochen werde. Fünftens sei es nicht notwendig, anzunehmen, dass Jesus das Verb apolein („entlassen“) in Mt 19,9 so gebraucht wie die damalige jüdische Zuhörerschaft es natürlicher Weise verstanden hat (bei einer legitimen Scheidung gibt es das Recht auf Wiederheirat). Es sei typisch für Jesus, gängigen Begriffen eine neue Bedeutung zu geben (z.B. die Bedeutung von „wiedergeboren“ in Joh 3,3 oder „lebendiges Wasser“ in Joh 4,10). Als sechstes Argument wird angeführt, dass sich eine sehr restriktive Sicht in Bezug auf Wiederheirat mit der Meinung der Frühen Kirche deckt. Fast alle sog. Kirchenväter lehnten die Wiederheirat nach einer Scheidung ab. Das sei deswegen so gewichtig, weil sie in geringem zeitlichem Abstand zur Lehre Jesu und der Apostel gelebt und man zudem davon ausgehen könne, dass sie den griechischen Urtext aufgrund ihrer sprachlich-kulturellen Sozialisation am besten verstanden haben.

2.3.2 Scheidung und Wiederheirat sind möglich

Die Frage, ob eine Ehe immer Bestand hat bzw. haben muss, wird in der protestantischen Theologie in der Regel verneint: die Ehe kann unter bestimmten Umständen geschieden werden, weil es Umstände bzw. Verhaltensweisen gibt, die eine Ehe brechen können. Die Scheidung wäre also der rechtlich mögliche Schritt für einen im zwischenmenschlichen Miteinander stattgefundenen Bruch. Anders ausgedrückt: In Kontinuität mit der ersten Position wird hier ebenfalls bekräftigt, dass Gottes ursprünglicher und eigentlicher Wille die Ehe in Form einer lebenslangen Treuebeziehung zwischen Mann und Frau sei (Gen 2,24; Mk 10,9; Mt 19,6), weil sie einen heiligen Bund darstelle. Allerdings wird hier eingewendet, dass Gottes Idee nicht bedeute, dass der Mensch diesen Bund nicht brechen kann. Evangelische Theologen sind sich allerdings nicht darin einig, welche Umstände und Verhaltensweisen zu diesem Bruch führen können.

Die klassische evangelikale Position geht davon aus, dass Scheidung bei sexueller Untreue und dem Verlassenwerden durch einen ungläubigen Partner legitim sei.19Vgl. Köstenberger, God, Marriage, and Family, S. 225ff; Edgar, „Divorce & Remarriage for Adultery or Desertion“, S. 151ff. Wenn diese Situationen der Scheidung vorangegangen sind, sei eine Wiederheirat auf Seiten des betrogenen bzw. verlassenen Partners ebenfalls legitim (sowie beim Tod des Partners).20Vgl. Edgar, „Divorce & Remarriage for Adultery or Desertion“, S. 151ff; Heth, „Remarriage for Adultery or Desertion“, S. 59ff; Köstenberger, God, Marriage, and Family, S. 231ff. Die Argumentation lautet wie folgt:

Mt 19,6 wird so verstanden, dass es möglich sei den Ehebund zu brechen, wenngleich man es nicht sollte. Im Alten Testament stand sexuelle Untreue in Form von Ehebruch unter Todesstrafe. Dies weist darauf hin, dass es sich um eine schwerwiegende Sünde handelt, eine Sünde, die so gegen das „Ein-Fleisch-Sein“ und den Bund der Ehe verstoße, dass sie quasi dem Bruch eines Ehebundes gleichkomme. Deswegen sei es legitim für den betroffenen Partner, diesen Bruch in Form einer offiziellen Scheidung zu bekräftigen. Den Argumenten von Position 1 wird zudem noch erwidert: Die Analogie zwischen der Bundesbeziehung von Gott und Israel einerseits sowie Jesus und der Gemeinde andererseits sei nicht übertragbar auf die menschliche Beziehungsebene, die durch Sünde und Gefallenheit geprägt ist. Außerdem sei die Deutung, porneia beziehe sich entweder auf Inzest oder auf die Verlobungszeit, in dem jeweiligen Textzusammenhang nicht wahrscheinlich.21Gegen porneia=“sexuelle Untreue während der Verlobung“ spricht, dass 5.Mose 24,1-4 den Hintergrund von Mt 19 bildet, wo es fast sicher um echte Ehe, Scheidung und Wiederheirat geht (vgl. Köstenberger, God, Marriage, and Family, S. 241; siehe weitere Gründe ebd., 241ff). In gleicher Weise kann man auch gegen porneia = “inzestöse Beziehung“ argumentieren: Es ist viel wahrscheinlicher, dass 5.Mose 24,1-4 der Hintergrund von Mt 19 ist, nicht 3.Mose 18 (vgl. Fußnote 11). Außerdem hätte man damals eine Beziehung zwischen engen Verwandten nicht als richtige Ehe bezeichnet (vgl. ebd., S. 239). Der Kontext spreche eher für „sexuelle Untreue“ oder „Ehebruch“.22Das griechische Wort porneia kann sich auf jede Art von illegitimen Sex beziehen. Je nach Kontext kann das Wort eine engere Bedeutung bekommen. In dem Kontext von Mt 19 geht es um die Frage nach einer möglichen Grundlage für die Scheidung einer Ehe. Die natürlichste Weise, porneia in diesem Zusammenhang zu deuten, wäre im Sinne von „sexuelle Untreue innerhalb der Ehe“ bzw. „Ehebruch“. Das ist unter Auslegern die Mehrheitsmeinung (vgl. Edgar, „Divorce & Remarriage for Adultery or Desertion“, S. 162). Die überraschte Reaktion der Jünger sei insofern plausibel, als Jesus tatsächlich etwas anderes sagt als die damalige Kultur. Hillel und Shammai deuteten 5.Mose 24,1-4 insofern um, als sie aus einer Stelle, die Scheidung voraussetzt und diese dann regelt, ein Gebot der Scheidung machen. Jesus hingegen räumt in den Ausnahmeklauseln von Mt 5 und 19 lediglich die Möglichkeit ein, sich scheiden zu lassen. Scheidung ist unter bestimmten Umständen für den „unschuldigen Partner“ erlaubt, aber nicht geboten. Die Lehre Jesu ziele immer auf Vergebung und Versöhnung ab, auch im Zusammenhang von sexueller Untreue innerhalb der Ehe (vgl. 2.2.2; Joh 7,53-8,11; Mt 18,21- 35). Insofern seien Jesu Ausführungen in Mt 19 „strenger“ als die Sichtweise von Shammai, was die Reaktion der Jünger plausibel mache.

Neben Ehebruch wird als zweiter legitimer Scheidungsgrund das V erlassenwerden durch den ungläubigen Ehepartner genannt. Dies wird mit 1.Kor 7,15 begründet: In der korinthischen Gemeinde hat es Fälle gegeben, dass nur ein Ehepartner Christ wurde. In 7,12-14 sagt Paulus zu diesem Fall, dass keine Scheidungsinitiative vom gläubigen Ehepartner ausgehen soll. Wenn der ungläubige Teil jedoch darauf drängt, sei es nicht notwendig, dass der gläubige Teil an der Ehe festhält.

Eine zweite protestantische Auslegung geht noch weiter als die klassische evangelikale Position, indem argumentiert wird, dass es mehr als zwei Gründe für eine Scheidung geben könne.23Vertreter der ersten Position würden natürlich auch Konsequenzen ziehen, wenn es eine beständige Form von Missbrauch, Gewalt etc. in der Ehebeziehung gibt und sich der ausübende Teil nicht ändert. Hier sei aber nur eine räumliche Trennung legitim, keine rechtliche im Sinne einer Scheidung. Die Bibel nenne Missbrauch und Gewalt eben nicht als Scheidungsgründe. Zudem würde man mit einer lediglich räumlichen Trennung die Möglichkeit der Versöhnung und Wiederherstellung nicht ausschließen (vgl. Cornes, Divorce and Remarriage, 300f).

Instone-Brewer nennt zwei weitere, die er als „materielle“ und „emotionale Vernachlässigung“ bezeichnet.24Vgl. Instone-Brewer, Divorce and Remarriage in the Bible, S. 99ff; ders., Divorce & Remarriage in the Church, S. 82ff. Dafür bezieht er sich hauptsächlich auf Ex 21,10-11, wo drei Gründe für eine Scheidung erwähnt werden („Nahrung“, „Kleidung“ und „ehelicher Verkehr“; RevElb). Instone-Brewer weist darauf hin, dass diese Gründe in der rabbinischen Tradition unter die zwei Kategorien „materielle Vernachlässigung“ und „emotionale Vernachlässigung“ zusammengefasst wurden. Diese zwei Gründe seien auch noch im Neuen Testament gültig, so Instone-Brewer, da Paulus diese zwei Gründe zwar nicht explizit bestätigt, aber diese zumindest aufgreife und dabei nicht ausdrücklich für ungültig erkläre (vgl. 1.Kor 7,1-9.32-35). Außerdem sei die Äußerung „außer wegen porneia“ in Mt 19,9 Jesu Einwand gegen die Interpretation der Pharisäer von Deut 24,1 gewesen. Da Jesus sich nicht explizit von Ex 21,10-11 abgrenzt, habe er die darin genannten Scheidungsgründe so wie die jüdische Hörerschaft von damals nicht abgelehnt. Als konkrete Anwendung heißen die Prinzipien von Ex 21,10-11 für Instone-Brewer „physischer“ und „emotionaler Missbrauch“.

Keener argumentiert auch mit Jesus und Paulus, um mehr als zwei Scheidungsgründe zuzulassen. Jesus benutze in den Evangelien hyperbolische Sprache, da er in Mk und Lk jegliche Scheidung ausschließt und nur eine Ausnahme in Mt zulässt. Das weise darauf hin, dass Jesus sagen will „schaut nicht in erster Linie nach Ausnahmen –es gibt zwar welche, aber die sind nachrangig“. Wenn Jesus also das Stilmittel einer Hyperbel gebraucht, dann sei es aber zulässig, über andere Scheidungsgründe nachzudenken.25Vgl. Keener, ...And Marries Another, S. 104ff. Zudem sei Paulus ein Vorbild für uns, die Lehre von Jesus in neuen Situationen anzuwenden. Dies mache er in 1.Kor 7, wo er den Grund des Verlassenwerdens durch den ungläubigen Partner ergänzt. Genauso wie Instone-Brewer nennt Keener „Missbrauch“ als möglichen Scheidungsgrund. Dieser kann physischer oder psychischer Natur sein, nicht nur bezogen auf den Ehepartner, sondern auch auf die gemeinsamen Kinder.26Vgl. ders., „Remarriage for Circumstances beyond Adultery or Desertion“, S. 111ff.

Auch Gushee würde die oben genannten Aspekte als Scheidungsgründe unterstützen. Diese begründet er damit, dass der Ehebund dann gebrochen sei, wenn die „Schöpfungsbedürfnisse“ des anderen nicht respektiert werden, obwohl man dies beim Hochzeitstag versprochen hat.27„Es ist offensichtlich, dass physischer und emotionaler Missbrauch, die kontinuierliche Verweigerung des sexuellen Verkehrs, eine vorsätzliche schlechte Behandlung von Kindern oder deren Missbrauch, die Weigerung, für die Familie zu arbeiten (bezahlt oder unbezahlt) und das Schaffen einer bleibenden Atmosphäre von Feindschaft und Hass alles Beispiele sind für die Verletzung der Bundesversprechungen, die man am Hochzeitstag gemacht hat. Die Umstände, in denen diese Versprechungen gebrochen werden und die so viel Leid erzeugen, dass Scheidung moralisch zu rechtfertigen ist, können nicht eindeutig und allgemein benannt werden. Aber solche Umstände gibt es“ (Gushee, Getting Marriage Right, S. 166f). Thomas Schirrmacher geht in einer ähnlichen Weise von mehreren Scheidungsgründen aus, z.B. wenn „die Sünde eines Ehepartners ein Maß erreicht hat, daß der Bund und seine Grundlagen zerstört wird (z.B. Ehebruch, Homosexualität, Gewalt oder Tötungsabsichten gegen den Ehepartner) oder sein Fortführung faktisch unmöglich ist (der Ehepartner ist z.B. auf Dauer in ein anderes Land gezogen).“28Schirrmacher, Ethik, S. 248.

Die oben genannten evangelischen bzw. evangelikalen Positionen interpretieren die Möglichkeit der Scheidung aufgrund der biblischen Grundlage entweder offener oder restriktiver. Bei der Wiederheirat verhält es sich ähnlich. Burkhardt und Hempelmann lehnen eine Wiederheirat nach einer Scheidung in jedem Fall grundsätzlich ab, da man die Versöhnung mit dem Ehepartner gänzlich unmöglich mache.29Vgl. Burkhardt, Ehik, S. 106ff; Hempelmann, Ehe, Scheidung und Wiederheirat, S. 100ff. Eine Wiederheirat sei nur im ethischen Konfliktfall seelsorgerlich zu empfehlen. Für Hempelmann ist das z.B. bei der Unfähigkeit, enthaltsam zu leben oder zugunsten von der Entwicklung von Kindern gegeben (Wiederheirat als das „kleinere Übel“).30In diesem Fall sind für Hempelmann und Burkhardt zwei weitere Restriktionen denkbar bzw. geboten, damit die Ehe als unauflösbare Institution durch ein negatives öffentliches Vorbild nicht beschädigt sowie die Schuldhaftigkeit von Scheidung und Wiederheirat ernst genommen wird. Dazu gehört z.B. ein Verzicht auf bestimmte leitende Kirchenämter oder auf eine kirchliche Trauung.

Eine weitere Gruppe von Auslegern hält Wiederheirat bei legitimen Scheidungsgründen für grundsätzlich möglich. Ein wichtiges Argument für diese Sicht sind Jesu Aussagen in Mt 19. Während die Gegner von Wiederheirat dafür plädieren, dass Jesus das Verb apolein („entlassen“) inhaltlich anders gefüllt habe als seine Zuhörer gewohnt sind, wird hier argumentiert, dass dies sehr unwahrscheinlich sei. Sowohl im jüdischen als auch römischen Heiratsrecht bedeutete ein Recht auf Scheidung gleichzeitig ein Recht auf Wiederheirat. Beide Rechte sind quasi ineinander verwoben. Deswegen hätte Jesus sich ausdrücklicher davon abgrenzen müssen, hätte er eine andere Sichtweise vertreten. Auf eine Kontinuität mit der damaligen jüdischen Rechtslage in Bezug auf Wiederheirat wird hier auch bei Paulus hingewiesen. Die Aussage, dass der durch einen ungläubigen Partner verlassene Teil „nicht gebunden“ ist (1.Kor 7,15), sei identisch mit der Sprache im damaligen jüdischen Gesetz, das „nicht gebunden“ gleichsetzt mit „nicht gebunden und frei zur Wiederheirat“. Außerdem sei das „frei sein“ (zur Wiederheirat) in 1.Kor 7,39 im Todesfall des Ehepartners semantisch gleichzusetzen mit „nicht gebunden“ in 7,15.

Drei weitere Argumente gegen die Ablehnung von Wiederheirat sind: 1) Auch wenn die Frühe Kirche bzw. die Kirchenväter Wiederheirat abgelehnt haben, müsse das kein Vorbild für uns sein. Diese Position sei im Zusammenhang mit dem aufkommenden Asketismus der Frühen Kirche zu sehen, der aus biblischer Sicht weitgehend abzulehnen ist. Außerdem hätten die Kirchenväter die Ursprachen oft nicht so gut beherrscht 2) Die heftige Reaktion der Jünger könne damit erklärt werden, dass Jesus die Position von Shammai insofern radikalisiert, als Scheidung und Wiederheirat bei legitimem Grund nicht geboten, sondern nur erlaubt sei 3) Es sei nicht notwendig, Mt 19,10-12 auf alle Geschiedenen anzuwenden. Die Stelle könne entweder so verstanden werden, dass Jesus hier das Singlesein für diejenigen anspricht, die aus einem biblisch nicht zulässigen Grund geschieden sind oder er es allgemein ohne feste Bindung an seine vorige Argumentation erörtert (Jesus greift das durch die Jünger vorgebrachte Singlesein-Motiv auf und führt das grundsätzlicher aus).

Unter den Befürworter von Wiederheirat gehen viele davon aus, dass diese nur der „unschuldige Seite“ bei Scheidungen zusteht. Diese Möglichkeit wird von einigen auch für die „schuldige Seite“ eingeräumt:31Vgl. Keener, „Remarriage for Circumstances beyond Adultery or Desertion“, S. 116ff; Instone- Brewer, Divorce & Remarriage in the Church, S. 103ff; Richards, „Divorce & Remarriage under a Variety of Circumstances“, S. 243. Solange wie der Partner, an dem man schuldig geworden ist, noch nicht verheiratet ist, sollte der „schuldige Teil“ sich gemäß 1.Kor 7,11 um Versöhnung und Wiederherstellung der Ehebeziehung bemühen. Wenn dies jedoch unmöglich geworden ist, weil die „unschuldige Person“ wieder geheiratet hat, könne die „schuldige Person“ auch wieder heiraten, wenn sie sich genug Zeit für die Aufarbeitung der eigenen Schuld und für Buße genommen hat. Instone-Brewer schreibt: „Es wäre sehr sonderbar, wenn das Verbot der Wiederheirat eine Strafe für eine illegitime Scheidung wäre, weil dies sonst einer unvergebbaren Sünde gleichkäme, von der es ja nur eine gibt (Mt 12,31).“32Instone-Brewer, Divorce & Remarriage in the church, S. 104.

2.4 Folgerungen

Die oben an zweiter Stelle genannte „klassisch-evangelikale“ Position hat einige Stärken: Es ist kontextuell, grammatikalisch und lexikalisch am wahrscheinlichsten, dass Jesus in Mt 19,9 Ehebruch als möglichen Scheidungsgrund einräumt. Auch der zweite Grund hat mit 1.Kor 7,15 eine sichere Grundlage. Für eine Wiederheirat in den drei oben genannten Fällen sprechen vor allem vier Dinge: 1) Eine Ehe kann von der Bibel her offensichtlich gebrochen werden. Eine Scheidung wäre somit eine mögliche Konsequenz bzw. Veranschaulichung dieses Bruchs 2) Da Jesus sich nicht explizit von der damaligen Sichtweise, dass legitime Scheidung gleichzusetzen ist mit dem Recht auf Wiederheirat, abgrenzt, ist es wahrscheinlich, dass er diesen Zusammenhang voraussetzt 3) Paulus‘ Hinweis, dass der verlassene Partner „nicht gebunden“ sei, spricht aufgrund von der Parallele zu 7,39 und zu den damaligen jüdischen Scheidungsdokumenten für ein Recht auf Wiederheirat.
Diese Sichtweise wird jedoch durch folgende Argumente am stärksten hinterfragt:
1) Die meisten Kirchenväter haben eine Wiederheirat nach einer Scheidung grundsätzlich für beide Partner abgelehnt. Weil diese den geringsten zeitlichen Abstand in Bezug auf die Lehre von Jesus und der Apostel hatten und ihre Sichtweise strenger war als die der umgebenden römischen und jüdischen Kultur, hat dieses Argument ein gewisses Gewicht.33Dies wird von der Gegenposition mit dem Hinweis auf den aufkommenden Asketismus der Frühen Kirche, den mangelnden Ursprachenkenntnissen der Kirchenväter sowie mit der Tatsache, dass nicht alle Kirchenväter dieser restriktiven Auffassung waren, zu relativieren versucht (vgl. Schirrmacher, Ethik, S. 229).
2) Auf den ersten Blick kann die Beschränkung auf zwei Scheidungsgründe und drei Gründe für Wiederheirat (lediglich für den „unschuldigen“ Partner) als „sehr hart“ erscheinen. Das impliziert nämlich, dass in verschiedenen Situationen Menschen „praktisch Singles“ sein müssen, z.B. in diesen beiden Fällen: a) Ein Partner erlebt Gewalt oder Missbrauch, darf sich aber nicht scheiden, sondern nur „trennen“ und muss auf Versöhnung hoffen. Wenn es diese nicht gibt, muss das Opfer von Missbrauch alleine bleiben, auch wenn der andere die Scheidung vollzieht. b) Wenn jemand, der eine Ehe durch sexuelle Untreue gebrochen hat, sodass es zu einer Scheidung kommt, seine Schuld seelsorgerlich vorbildlich aufarbeitet und aufrichtig Buße tut, so muss ihm trotzdem eine Wiederheirat verweigert werden.
3) Reformatoren wie Luther, Calvin und Bucer nennen weitere Scheidungsgründe bzw. ließen sie zumindest in der Praxis zu. Da die Reformatoren die theologische Basis des evangelischen Glaubens gelegt haben, hat deren Verständnis der Scheidungsgründe für die protestantische Ethik erhebliche Bedeutung. Luther nennt z.B. zusätzlich die Verweigerung des sexuellen Verkehrs und Impotenz,34Vgl. Gushee, Getting Marriage Right, S. 44. Calvin ließ ebenfalls weitere Gründe zu und von Bucer stammt eine der längsten Listen von zusätzlichen möglichen Scheidungsgründen: Gewalt und Grausamkeit, Verweigerung der ehelichen Pflicht, entehrende Schuld, unheilbare, die Ehe verhindernde Krankheiten.35Vgl. Schirrmacher, Ethik, S. 239.
4) Wenn man die Unterscheidung zwischen „schuldigem“ und „unschuldigem“ Teil in Bezug auf Wiederheirat unternehmen will, ist dies eher ambitioniert. Menschliche Verhältnisse und die Gründe ihrer Zerrüttung lassen sich für den außenstehenden Beobachter oft nicht mit hinreichender Sicherheit bestimmen. Ein Beispiel: Auch wenn jemand eine Ehe durch sexuelle Untreue bricht, ist dieser oft nicht alleine dafür verantwortlich. Solche Handlungen können unter anderem das Ergebnis von Vernachlässigung durch den eigenen Ehepartner sein (z.B. keine emotionale oder sexuelle Zuwendung mehr). Bei der Beurteilung von der Hauptverantwortung für eine Scheidung - wenn überhaupt möglich - ist also viel Weisheit und Umsicht gefragt.

Dieser Überblick über die jeweiligen Positionen und deren Argumente gibt jedem Leser die Möglichkeit, mit Blick auf den biblischen Befund zu einer eigenen Haltung in Bezug auf Scheidung und Wiederheirat zu kommen. Allerdings bezieht sich die biblische Diskussion auf spezifische Situationen in der Antike, die sich nur bedingt auf die heutige Situation übertragen lassen. Wenn man sich mit den heutigen Scheidungszahlen und deren Gründen und Folgen beschäftigt, fällt auf, dass man die Frage nach Scheidung und Wiederheirat umfassender beantworten muss, weil sich die heutige Situation unterscheidet. Bevor weitergehende theologisch-ethische Grundsätze formuliert werden, lohnt deswegen ein Blick auf die gegenwärtige gesellschaftliche Situation.

3. Gegenwärtige Situation

3.1 Gründe für Scheidung

Die Institution Ehe befindet sich deutschlandweit in der Krise: Die Heiratsneigung sinkt, die Scheidungszahlen steigen (vgl. Einleitung). Für unsere Fragestellung sind vor allem die Gründe der steigenden Scheidungszahlen bedeutsam, welche sich auf gesellschaftliche Wandlungsprozesse seit den 1960er Jahren zurückführen lassen. Dabei fällt auf, dass klassische Scheidungsgründe, die bis in die 1960er Jahre für Scheidungen bestimmend waren, von ihrer Bedeutung deutlich abgenommen haben (z.B. Gewalt, Untreue, Alkoholismus, finanzielle Probleme).36Vgl. Peuckert, Familienformen, S. 181.

3.1.1 Individualisierung

Ein gewichtiger Grund für die Zunahme der Ehescheidungen in den vergangenen 50 Jahren ist laut der soziologischen Forschung der „Modernisierungs- und Individualisierungsprozess“.37Ebd., S. 326. Dieser sei davon geprägt, dass die subjektiven Ansprüche einen höheren Stellenwert besitzen als übergeordnete Sinn- und Geltungszusammenhänge und deren ethisch-normativen Ansprüche (z.B. religiöse oder bürgerliche Werte). Während „Pflicht- und Akzeptanzwerte (d.h. die Identifizierung mit Tugenden, die auch ein Zurückstellen der eigenen Lebensinteressen im Falle ihrer Nichterfüllung nahelegen)“ abgenommen hätten, hätten „parallel dazu Selbstentfaltungswerte (d.h. die Betonung von Autonomie, Gleichbehandlung und Selbstverwirklichung) an Bedeutung gewonnen.“38Ebd., S. 179. Das führe dazu, dass Ehe in erster Linie der eigenen Glückserfahrung dienen soll. Die Institution Ehe stehe also dort in Frage, wo sie nicht die subjektiven Ansprüche erfüllt. Burgk-Lempart schreibt: „Die zunehmende Fragilität und Gefährdung der Ehe hängt mit den enormen Erwartungen zusammen, denen sie heute gerecht werden soll: Sie soll emotionale Defizite kompensieren, sexuelle Erfüllung bringen, ein Ort großer Intimität sein und zugleich die Verwirklichung eigener Lebensziele und Interessen ermöglichen.“39Burgk-Lempart, Wenn Wege sich trennen, S. 35. Aufgrund der gestiegenen vor allem affektiv-emotionalen Ansprüche an eine Ehe verwundert es nicht, dass die Trennungsgründe heutzutage in erster Linie in dem Feld der „emotionalen Devitalisierung“ (Entfremdung, Auseinanderleben, keine gemeinsamen Interessen, keine Nähe) liegen.40Peuckert, Familienformen, S. 182.

3.1.2 Normalisierung der Scheidung

Es ist zu beobachten, dass die Scheidung gesamtgesellschaftlich immer mehr Akzeptanz findet. Sie wird immer weniger als moralisches Problem gesehen, sondern als ein legitimes Mittel, Konfliktsituationen oder emotionale Verarmung innerhalb der Ehe zu beenden. Häufig wird nur noch kritisch bewertet, wenn Paare sich im offen ausgetragenen Streit trennen, womit es dann fast schon lobenswert wird, wenn die sich trennenden Partner keinen „Rosenkrieg“ führen. Zu der Entwicklung, dass Scheidungen immer „normaler“ und „alltäglicher“ werden, hat die Reform des Scheidungsrechtes 1976 entscheidend beigetragen.41Vgl. ebd., S. 173. Das Schuldprinzip wurde durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt. Die Frage nach Schuld und moralischem Versagen eines Ehepartners ist nicht mehr das Entscheidende, sondern das Scheitern der Ehe. Die Ehe ist gescheitert, „wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen“ (§ 1565 Abs. BGB).

3.1.3 Konflikte

Immer mehr Scheidungen stehen im Zusammenhang mit Konflikten. Das liegt jedoch nicht daran, dass es erheblich mehr Konflikte gibt im Vergleich zu früheren Zeiten. Der Grund ist darin zu finden, dass es an einer konstruktiven Konfliktethik bzw. Kompromissbereitschaft mangelt. Peuckert schreibt: „Die Ursachen für das erhöhte Trennungs- und Scheidungsrisiko sind weniger darin zu suchen, dass sich die Zahl der von schweren Krisen und Konflikten betroffenen Ehen und Partnerschaften drastisch erhöht hat. Bedeutsamer ist, dass immer weniger Menschen bereit sind, von ihren hochgesteckten Erwartungen Abstriche zu machen.“42Ebd., S. 182.

Auch wenn die Konfliktintensität in Beziehungen im Vergleich zu 1960 nicht auffällig zugenommen hat, lässt sich dennoch ein Zusammenhang herstellen zu Konflikten, die es damals noch nicht in der heutigen Form gab. Es handelt sich um Geschlechterrollenkonflikte. Traditionelle Männer- und Frauenrollen vor allem in Bezug auf Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und häusliche Aufgaben werden durch die von der Frauenbewegung angestoßenen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte hinterfragt.43Vgl. Burgk-Lempart, Wenn Wege sich trennen, S. 40f. Weil sich tradierte Geschlechterrollen auflösen, stehen Paare unter dem Druck, ihre Rollen in der Ehe für sich – und womöglich immer wieder neu – aushandeln und austesten zu müssen, was zunächst wie ein Freiheitsgewinn aussieht, tatsächlich aber enorme Kräfte bindet und leicht dazu führt, zwischen den eigenen Vorstellungen und den Erwartungen der Umwelt (oder was man dafür hält) aufgerieben zu werden.

3.2 Scheidungsfolgen

Man könnte meinen, mit der Normalisierung von Scheidung in unserer Gesellschaft würden die betroffenen Erwachsenen und Kinder lernen, diese Trennungserfahrung relativ gut zu kompensieren. Studien haben aber genau das Gegenteil ergeben: Scheidung gehört für das betroffene Paar und die dazugehörigen Kinder nach wie vor zu den wichtigsten psychosozialen Gesundheitsrisiken: „Geschiedene allgemein, Männer stärker als Frauen, zeigen eine wesentlich größere Anfälligkeit für Alkoholismus, andere Suchtkrankheiten, Suizid, Unfälle und fast alle übrigen psychischen und körperlichen Krankheiten und Störungen...Die Sterbequoten Geschiedener liegen...mehr als doppelt so hoch wie diejenigen verheirateter Männer und Frauen.“44Willi, Was hält Paare zusammen?, S. 17f. Dabei handelt es sich um Folgen, die „viele...nicht vorhergesehen haben, selbst dann nicht, wenn die Scheidung von ihnen gewünscht wurde.“45Burgk-Lempart, Wenn Wege sich trennen, S. 57.

Scheidung tut weh. Aber nicht nur den Geschiedenen. Studien belegen, dass eine Scheidung verheerende Folgen für Kinder haben kann. Sie führt zu seelischem Leid in der konkreten Trennungssituation, für Zerrissenheit zwischen den nun zwei Haushalten der Eltern und zu langfristigen Einschränkungen in Bezug auf Persönlichkeitsentwicklung, emotionale Stabilität, Sozialverhalten und Lebenseinstellung: „Sie affiziert die Persönlichkeit, sie hat Einfluss auf die Fähigkeit des betroffenen Menschen, anderen Menschen zu vertrauen, sie hat Einfluss darauf, was er sich von zukünftigen eigenen Beziehungen erwartet, und sie hat Einfluss darauf, wie er mit Veränderungen in seinem Leben fertig wird."46Wallerstein/Lewis/Blakeslee, Scheidungsfolgen – Die Kinder tragen die Last, S. 303. Weitere Bücher zu diesem Thema: Hetherington, E. Mavis /Kelly, John, Scheidung: Die Perspektiven der Kinder, Weinheim: Beltz, 2003; Marquardt, Elizabeth, Between two Worlds: The inner Lives of Children of Divorce, New York: Three Rivers, 2005; Helmuth Figdor, Kinder aus geschiedenen Ehen: Zwischen Trauma und Hoffnung: Wie Kinder und Eltern die Trennung erleben, Gießen: Pychosozial-Verlag, 2004. In diesem Zusammenhang verwundert es nicht, dass für Kinder aus Scheidungsfamilien im Vergleich zu Kindern aus nichtgeschiedenen Ehen eine höhere Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie ebenfalls eine Scheidung ihrer Ehe erleben. Aus den oben genannten Aspekten ergibt sich also, dass Scheidung für Kinder kein „Ereignis“ ist, das zeitlich beschränkt ist, sondern ein „Lebensschicksal“.47Ebd., S. 206. Sie beeinflusst das ganze Leben.

Mit der Scheidung sind für die betroffenen Erwachsenen und Kinder nicht nur psychische und soziale Probleme verbunden, sondern auch häufig wirtschaftliche: „Durch Anwalts- und Gerichtshonorare, Unterhaltszahlungen, die Aufteilung von Immobilien und anderem Vermögen und die Finanzierung zweier Haushalte entstehen z.T. erhebliche Kosten. In den meisten Fällen verschlechtert sich die ökonomische Situation der getrennten Ehepartner, im Extremfall kann der wirtschaftliche Abstieg in die Armut führen.“48Burgk-Lempart, Wenn Wege sich trennen, S. 46.

Als Scheidungsfolge lässt sich zudem noch die „soziale Ansteckung“ nennen: Es ist erwiesen, dass nicht nur Kinder von Scheidungspaaren mit höherer Wahrscheinlichkeit eine eigene Ehescheidung erleben, sondern auch der Freundes- und Bekanntenkreis: „Für weibliche wie für männliche Befragte gilt gleichermaßen: Wenn gute Freunde ihre Ehe lösen, steigt das eigene Scheidungsrisiko um etwa 75 Prozent an. Handelt es sich lediglich um Bekannte (genauer: Freunde von Freunden), so erhört sich das eigene Risiko immerhin noch um etwa ein Drittel.“49Peuckert, Das Leben der Geschlechter, S. 67.

4. Theologisch-ethische Reflexion

Der Blick auf die aktuelle gesellschaftliche Situation in Bezug auf Scheidung und Wiederheirat macht deutlich, dass die einschlägigen biblischen Texte sich zu Fragen äußern, die sich nur zum Teil mit den heute zu Tage liegenden Fragestellungen decken. Die in der Bibel behandelten Scheidungsgründe wie Untreue, Verlassenwerden durch einen ungläubigen Partner, ferner emotionale und physische Gewalt spielen zwar weiterhin eine Rolle, sie sind aber nicht die Kernfaktoren der erkennbaren Neigung, Ehescheidung (und Wiederheirat) für mehr oder weniger normal zu halten. Häufig ist es eher der stille Auszug aus einer Ehe: Man hört Sätze wie: „wir haben uns auseinandergelebt“ oder „wir passen einfach nicht so gut zueinander“. Diese Entwicklung lässt sich bis in evangelikale Gemeinden hinein beobachten, die eben auch von der Gesellschaft geprägt werden.50Vgl. Burkhardt, Ethik, S. 102.

Die Frage danach, unter welchen Umständen eine Scheidung und Wiederheirat laut der Bibel legitim sei, greift deswegen zu kurz. Um ihre Bedeutung auch für heutige Situation verstehen zu können, ist es nötig, einzelne Regeln der Bibel auf die ihnen zugrunde liegenden Prinzipien und Grundüberzeugungen zu beziehen. Die für unseren Zusammenhang wichtigste ist bereits oben genannte worden: Der dreieinige Gott ermöglicht Versöhnung und es ist sein Wille, dass Menschen mit ihm, ihrem Schöpfer und Herrn, sowie untereinander versöhnt leben. Was der Versöhnung von Seiten des Menschen entgegensteht, mag sich zu unterschiedlichen Zeiten verschieden manifestieren. Heute sind es ein übersteigerter Individualismus, eine mangelnde Bereitschaft, Konflikte auszuhalten und konstruktiv zu lösen sowie eine zunehmende Gleichgültigkeit gegenüber der in Gottes Augen heiligen Institution Ehe, die sich als Hauptgründe für Unversöhnlichkeit, und in der Folge für Trennungen und Scheidungen, angeben lassen. Immer aber bleiben Menschen angewiesen auf Gottes Vergebung, die es ermöglicht, Schuld zu bekennen und einander (neu) anzunehmen. Um dem gesamtgesellschaftlichen und gemeindlichen Trend entgegenzuwirken, ist zunächst die Wichtigkeit und Heiligkeit von Ehe als unauflösbare Institution hervorzuheben (vgl. 2.1.1). Scheidung und Wiederheirat sind nicht von Gott gewollt und gehören zu den Konsequenzen einer gefallenen Schöpfung. Sie sind entgegen der gesellschaftlichen Sichtweise kein „Normalfall“.51Vgl. Hempelmann, Ehe, Ehescheidung und Wiederheirat, S. 117. Aufgrund der Sündhaftigkeit und „Herzenshärtigkeit“ von uns Menschen ist Scheidung nur eine „Notordnung“ (vgl. Mt 19,8).

Zudem ist es dringend geboten, die Beziehungsethik Jesu wieder neu zu betonen (vgl. 2.1.2). Diese Ethik betont nicht das Selbstentfaltungsstreben des Individuums, sondern eine Sorge und Liebe für den anderen. Dies impliziert, dass man nicht in erster Linie das eigene Glück sucht, die Bedürfnisse des Ehepartners hochachtet sowie sich in Konflikten konstruktiv verhält (vgl. Phil 2,4). Dies erreicht man insbesondere durch Verbindlichkeit, eine Grundhaltung des gegenseitigen Verstehens und des Einfühlungsvermögens52Peuckert schreibt, dass bei den Trennungen „affektiv-emotionale Aspekte, vor allem ein Mangel an Verständnis und Einfühlungsvermögen“ dominieren (Peuckert, Familienformen, S. 181)., der Vergebung und Versöhnung sowie der Leidensbereitschaft. Letzteres spielt laut der Bibel in der Lebensbewältigung eine nicht unwichtige Rolle: Leid gehört zur Realität unserer gefallenen, sündigen Welt. Jeder Christ hat deswegen auch mit körperlichem oder seelischem Leid zu tun, welches jedoch einen gewissen geistlichen Wert hat und aus Gottes Perspektive Sinn ergibt. Es lässt beispielsweise unseren Charakter reifen (Röm 5,3) und führt uns in ein tieferes Erlebnis von Gottes Gegenwart und Trost (2.Kor 1,3-11). Deswegen ist die Erleichterung von Leid nicht das primäre Ziel von Christen, sondern eine tiefe Gottesbeziehung. Vor diesem Hintergrund sollte ein Ehepaar/-partner nicht zu früh aufgeben, wenn die Ehe aufgrund externer oder interner Faktoren belastet ist.53Vgl. Gushee, Getting Marriage Right., S. 159f.

Diese Aspekte der christlichen Beziehungsethik lassen sich auch mit paartherapeutischen Erkenntnissen stützen: Es gibt konstruktive Wege, an einer Paarbeziehung zu arbeiten, auch in verfahrenen Situationen. Jörg Berger nennt dafür lernbare Schlüsselkompetenzen in seinem Buch Liebe lässt sich lernen. Sein Ansatz basiert auf der durch Studien gestützten Beobachtung:

„Was die Liebe gelingen lässt, muss etwas anderes sein als Verliebtheit, erotische Anziehung und gutes Zusammenpassen.“

Berger, Liebe lässt sich lernen, S. 2.

Jürg Willi bietet uns ebenfalls eine relevante Perspektive, indem er schreibt: „Gemäß meiner therapeutischen Erfahrung halte ich Scheidung in vielen Fällen für keine taugliche Lösung destruktiver Partnerschaftskonflikte... Mich dünkt, vielen Menschen mangle es heute an Vertrauen in die Verbesserungswürdigkeit und Verbesserungsmöglichkeit ihres Zusammenlebens. Es fehlt die Überzeugung, dass es für die persönliche Entwicklung ein Gewinn sein kann, längerdauernde Krisen in einer Partnerschaft durchzustehen. Oft sind durch die überhöhten Ansprüche Beziehungen von vornherein zum Scheitern verurteilt.“54Willi, Was hält Paare zusammen?, S. 21f. Die Paartherapie unterstützt also ebenfalls den Gedanken des Durchhaltens und der konstruktiven Beziehungsarbeit. Dass dies erfolgreich sein kann, zeigen wissenschaftliche Studien: „Langzeitstudien haben gezeigt, dass zwei Drittel der unglücklichen Ehen innerhalb von fünf Jahren zu glücklichen Ehen werden, wenn die Partner verheiratet bleiben und sich nicht scheiden lassen.“55Keller, Meaning of Marriage, S. 26. Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass eine nächste Beziehung bzw. Ehe die bessere Wahl ist, da erwiesen ist, dass Zweitehen statistisch gesehen noch häufiger scheitern als eine Erstehe.56Vgl. Gushee, Getting Marriage Right, S. 35. Das liegt unter anderem daran, dass man problematisches Beziehungsverhalten oder übersteigerte Beziehungswünsche meist unreflektiert in die neue Beziehung mitnimmt und diese damit gleichermaßen belastet.57Vgl. Burgk-Lempart, Wenn Wege sich trennen, S. 58.

Wenn Jesus uns dazu aufruft, uns selbst nicht zu wichtig zu nehmen und den anderen in den Blick zu nehmen, dann bezieht sich das nicht nur auf Ehe und Partnerschaft. Jesu Liebesethik schließt auch alle weiteren Personen ein, die von der Frage, ob eine Scheidung vollzogen wird, mitbetroffen sind. Das sind vor allem die eigenen Kinder und das weitere Umfeld. Jede Scheidung hat verheerende, lebenslange Folgen für das psychosoziale Befinden der betroffenen Kinder. Und jede Scheidung ist ein negatives Vorbild für den Freundes- und Bekanntenkreis (vgl. 3.2). Wenn diese Dimension außer Acht gelassen wird, widerspricht dies der Liebesethik Jesu, zumal das Neue Testament den Schutz von Kindern nachdrücklich hervorhebt (Mt 18,6) sowie ganz allgemein zu einer Vorbildrolle aufruft (vgl. Phil 2,15).

5. Ausblick

Christsein bedeutet, Jesus nachzufolgen. Damit verbunden sind ethische Grundüberzeugungen, die sich in vielen Punkten von den gesellschaftlichen Normen unterscheiden. So ist es auch in der Beziehungs- und Eheethik. Scheidung und Wiederheirat sind ernstzunehmende Themen, weil Gott die Ehe ernst nimmt. Sie ist ein heiliger Bund fürs Leben, dessen Verbindlichkeitscharakter in Gottes treuem, verbindlichem Wesen begründet ist. Deswegen ist es für Christen, die über die Möglichkeit von Scheidung und Wiederheirat nachdenken – sei es als Betroffener oder als Seelsorger –, unbedingt geboten, sich an Gottes Wesen und Willen auszurichten und nicht leichtfertig zu entscheiden. Es ist wichtig, eine begründete und verantwortbare biblische Position zur Ehescheidung und Widerheirat zu finden (vgl. 2.3). Wer dies allerdings v.a. in der Absicht tut herauszufinden, ob sein eigener „Fall“ sich einer der biblischen Ausnahmeklausel zuordnen lässt, der hat womöglich schon entschieden, sie auch finden zu wollen. Wichtig ist es daher auch anzuerkennen, dass die christliche Eheethik in eine umfassendere Beziehungsethik eingebettet ist, die Aspekte wie Selbstverleugnung, Versöhnung, Leidensfähigkeit mit einbezieht sowie die Scheidungsfolgen für Kinder und das Umfeld in den Blick nimmt. Dies führt zu den folgenden entscheidenden Fragen: Was ist das Hauptmotiv hinter der Überlegung, sich scheiden zu lassen? Sind es vielleicht in erster Linie meine selbstzentrierten Wünsche? Inwiefern bin ich von der Gesellschaft geprägt, die Selbstentfaltungswerte über Pflichtwerte stellt? Sind meine Erwartungen an die Ehe hinsichtlich der Erfüllung meiner Wünsche und Bedürfnisse realistisch? Bin ich mir über die Folgen für mich selbst und andere im Klaren? Habe ich alles mir in der Macht stehende Mögliche getan, um die Ehe zu retten, was ich nicht nur Gott, sondern auch meinem Partner und meinen Kindern schuldig bin? Gibt es wirklich keinen anderen Ausweg? Nicht nur Einzelpersonen haben hinsichtlich Scheidung und Wiederheirat eine Verantwortung, sondern auch christliche Gemeinden.58Vgl. Wenham, „No Remarriage after Divorce“, S. 36ff. Dazu gehört natürlich, dass jede Gemeinde eine reflektierte, biblisch fundierte Position zum oben genannten Themenfeld findet und diese auch theoretisch und praktisch konsequent vertritt. Eine große Verantwortung besteht zweitens darin, Geschiedenen mit einer Haltung von Barmherzigkeit, Mitgefühl, Liebe und Hilfsbereitschaft zu begegnen. Geschiedene haben oft sehr stark unter ihrer Situation zu leiden. Das kann an Schuldgefühlen liegen, an Einsamkeit, finanziellen Nöten oder daran, dass man als alleinerziehende Person überfordert ist. Eine Gemeinde ist hier gefragt, auf die jeweilige Situation der betroffenen Person zu reagieren, durch seelsorgerliches, finanzielles oder praktisches Mittragen. Drittens gehört es zu der Verantwortung einer Gemeinde, Präventivmaßnahmen gegen Scheidung vorzunehmen. Dazu gehört eine klare und allgemeinverständliche Kommunikation dessen, was die Bibel unter Ehe versteht und welche Faktoren wichtig sind, damit diese lebenslänglich hält (z.B. in Ehevorbereitungskursen). Wichtig ist auch eine kontinuierliche Begleitung und Stärkung von bestehenden Ehen (z.B. durch Eheseminare).

© 2016 Institut für Ethik & Werte

Bert Görzen

Bert Görzen

Pastor der FeG Mainz

Endnoten

  • 1
    Peuckert, Familienformen, S. 32
  • 2
    Vgl. Peuckert, Das Leben der Geschlechter, S. 14.
  • 3
    Vgl. ebd., S.14f.
  • 4
    https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pr essemitteilungen/2015/07/PD15_266_12631.html (leider nicht mehr online verfügbar. Die Scheidungsrate für das Jahr 2021 finden Sie hier: https://www-genesis.destatis.de/genesis/online?sequenz=tabelleErgebnis&selectionname=12631-0001#abreadcrumb)
  • 5
    Vgl. Peuckert, Das Leben der Geschlechter, S.55.
  • 6
    Vgl. Peuckert, Familienformen, S. 208ff
  • 7
    Burgk-Lempart, Wenn Wege sich trennen, S. 13.
  • 8
    Ebd., S. 70.
  • 9
    Vgl. Schirrmacher, Ethik, S. 203.
  • 10
    Der Anfang der Ehe ist in der Bibel deutlich durch einen öffentlich-rechtlichen Akt markiert: 1) Das „Vater und Mutter verlassen“ (1.Mose 2,24) hat öffentlichen Charakter: 1) man verlässt sichtbar die eigene Familie mit dem Ziel, ein sichtbares, neues zu Hause zu schaffen 2) Es gibt einen öffentlichen bzw. zwischen den Familien geschlossenen Ehevertrag mit der Zahlung eines Brautpreises (1.Mose 29; 34,11f; 2. Mose 22,15f; 5. Mose 22,29; Hos 3,2) 3) Es gibt die Unterscheidung von Verlobung (2.Mose 22,15f; 5.Mose 22,23-27) und die davon abgegrenzte, für alle erkennbare „Heimholung der Braut“ (=Eheschließung; 5.Mose 20,7). 4) Die Ehe war zu biblischen Zeiten mit einem öffentlichen Fest verbunden (Joh 2,1-11).
  • 11
    Burkhardt, Ethik, S. 57.
  • 12
    „Hinter dem biblischen Konzept von ‚anhangen‘ steckt die Idee von ‚zusammengeklebt-sein‘. Man ist nach einem Ehegelöbnis untrennbar miteinander verbunden zugunsten einer lebenslangen Beziehung“ (Laney, „No Divorce & No Remarriage“, S.18).
  • 13
    Neuer, „Ehe, Ehescheidung, Ehelosigkeit“, S. 293.
  • 14
    Vgl. ebd., S. 294.
  • 15
    Vgl. Burkhardt, Ethik, 96f.
  • 16
    Vgl. Burkhardt, Ethik, S. 96ff; Laney, „No Divorce & No Marriage”, S. 16-36.
  • 17
    Ein in diesem Zusammenhang genanntes Argument stützt sich auf die Tatsache, dass nur Matthäus eine Ausnahme für Scheidung nennt. Man müsse deswegen die Stellen in Mk und Lk stärker gewichten. Diesem Argument wird entgegengehalten: 1) Jesus wendet in Mk und Lk das Stilmittel der Übertreibung an 2) Es handelt sich bei Mk und Lk um eine Generalisierung, die die Ausnahmen auslässt 3) Die Ausnahmen waren bekannt und können als vorausgesetzt angenommen werden (vgl. Mt 5,28: wir ergänzen „außer seine eigene Frau“) (vgl. Heth, „Remarriage for Adultery or Desertion“, S. 72ff).
  • 18
    Vgl. Cornes, Divorce & Remarriage, 305ff; Wenham, „No Remarriage after Divorce“, S. 21ff. 
  • 19
    Vgl. Köstenberger, God, Marriage, and Family, S. 225ff; Edgar, „Divorce & Remarriage for Adultery or Desertion“, S. 151ff.
  • 20
    Vgl. Edgar, „Divorce & Remarriage for Adultery or Desertion“, S. 151ff; Heth, „Remarriage for Adultery or Desertion“, S. 59ff; Köstenberger, God, Marriage, and Family, S. 231ff.
  • 21
    Gegen porneia=“sexuelle Untreue während der Verlobung“ spricht, dass 5.Mose 24,1-4 den Hintergrund von Mt 19 bildet, wo es fast sicher um echte Ehe, Scheidung und Wiederheirat geht (vgl. Köstenberger, God, Marriage, and Family, S. 241; siehe weitere Gründe ebd., 241ff). In gleicher Weise kann man auch gegen porneia = “inzestöse Beziehung“ argumentieren: Es ist viel wahrscheinlicher, dass 5.Mose 24,1-4 der Hintergrund von Mt 19 ist, nicht 3.Mose 18 (vgl. Fußnote 11). Außerdem hätte man damals eine Beziehung zwischen engen Verwandten nicht als richtige Ehe bezeichnet (vgl. ebd., S. 239).
  • 22
    Das griechische Wort porneia kann sich auf jede Art von illegitimen Sex beziehen. Je nach Kontext kann das Wort eine engere Bedeutung bekommen. In dem Kontext von Mt 19 geht es um die Frage nach einer möglichen Grundlage für die Scheidung einer Ehe. Die natürlichste Weise, porneia in diesem Zusammenhang zu deuten, wäre im Sinne von „sexuelle Untreue innerhalb der Ehe“ bzw. „Ehebruch“. Das ist unter Auslegern die Mehrheitsmeinung (vgl. Edgar, „Divorce & Remarriage for Adultery or Desertion“, S. 162).
  • 23
    Vertreter der ersten Position würden natürlich auch Konsequenzen ziehen, wenn es eine beständige Form von Missbrauch, Gewalt etc. in der Ehebeziehung gibt und sich der ausübende Teil nicht ändert. Hier sei aber nur eine räumliche Trennung legitim, keine rechtliche im Sinne einer Scheidung. Die Bibel nenne Missbrauch und Gewalt eben nicht als Scheidungsgründe. Zudem würde man mit einer lediglich räumlichen Trennung die Möglichkeit der Versöhnung und Wiederherstellung nicht ausschließen (vgl. Cornes, Divorce and Remarriage, 300f).
  • 24
    Vgl. Instone-Brewer, Divorce and Remarriage in the Bible, S. 99ff; ders., Divorce & Remarriage in the Church, S. 82ff.
  • 25
    Vgl. Keener, ...And Marries Another, S. 104ff.
  • 26
    Vgl. ders., „Remarriage for Circumstances beyond Adultery or Desertion“, S. 111ff.
  • 27
    „Es ist offensichtlich, dass physischer und emotionaler Missbrauch, die kontinuierliche Verweigerung des sexuellen Verkehrs, eine vorsätzliche schlechte Behandlung von Kindern oder deren Missbrauch, die Weigerung, für die Familie zu arbeiten (bezahlt oder unbezahlt) und das Schaffen einer bleibenden Atmosphäre von Feindschaft und Hass alles Beispiele sind für die Verletzung der Bundesversprechungen, die man am Hochzeitstag gemacht hat. Die Umstände, in denen diese Versprechungen gebrochen werden und die so viel Leid erzeugen, dass Scheidung moralisch zu rechtfertigen ist, können nicht eindeutig und allgemein benannt werden. Aber solche Umstände gibt es“ (Gushee, Getting Marriage Right, S. 166f).
  • 28
    Schirrmacher, Ethik, S. 248.
  • 29
    Vgl. Burkhardt, Ehik, S. 106ff; Hempelmann, Ehe, Scheidung und Wiederheirat, S. 100ff
  • 30
    In diesem Fall sind für Hempelmann und Burkhardt zwei weitere Restriktionen denkbar bzw. geboten, damit die Ehe als unauflösbare Institution durch ein negatives öffentliches Vorbild nicht beschädigt sowie die Schuldhaftigkeit von Scheidung und Wiederheirat ernst genommen wird. Dazu gehört z.B. ein Verzicht auf bestimmte leitende Kirchenämter oder auf eine kirchliche Trauung.
  • 31
    Vgl. Keener, „Remarriage for Circumstances beyond Adultery or Desertion“, S. 116ff; Instone- Brewer, Divorce & Remarriage in the Church, S. 103ff; Richards, „Divorce & Remarriage under a Variety of Circumstances“, S. 243.
  • 32
    Instone-Brewer, Divorce & Remarriage in the church, S. 104.
  • 33
    Dies wird von der Gegenposition mit dem Hinweis auf den aufkommenden Asketismus der Frühen Kirche, den mangelnden Ursprachenkenntnissen der Kirchenväter sowie mit der Tatsache, dass nicht alle Kirchenväter dieser restriktiven Auffassung waren, zu relativieren versucht (vgl. Schirrmacher, Ethik, S. 229).
  • 34
    Vgl. Gushee, Getting Marriage Right, S. 44.
  • 35
    Vgl. Schirrmacher, Ethik, S. 239.
  • 36
    Vgl. Peuckert, Familienformen, S. 181.
  • 37
    Ebd., S. 326.
  • 38
    Ebd., S. 179.
  • 39
    Burgk-Lempart, Wenn Wege sich trennen, S. 35.
  • 40
    Peuckert, Familienformen, S. 182.
  • 41
    Vgl. ebd., S. 173.
  • 42
    Ebd., S. 182.
  • 43
    Vgl. Burgk-Lempart, Wenn Wege sich trennen, S. 40f.
  • 44
    Willi, Was hält Paare zusammen?, S. 17f.
  • 45
    Burgk-Lempart, Wenn Wege sich trennen, S. 57.
  • 46
    Wallerstein/Lewis/Blakeslee, Scheidungsfolgen – Die Kinder tragen die Last, S. 303. Weitere Bücher zu diesem Thema: Hetherington, E. Mavis /Kelly, John, Scheidung: Die Perspektiven der Kinder, Weinheim: Beltz, 2003; Marquardt, Elizabeth, Between two Worlds: The inner Lives of Children of Divorce, New York: Three Rivers, 2005; Helmuth Figdor, Kinder aus geschiedenen Ehen: Zwischen Trauma und Hoffnung: Wie Kinder und Eltern die Trennung erleben, Gießen: Pychosozial-Verlag, 2004
  • 47
    Ebd., S. 206.
  • 48
    Burgk-Lempart, Wenn Wege sich trennen, S. 46.
  • 49
    Peuckert, Das Leben der Geschlechter, S. 67.
  • 50
    Vgl. Burkhardt, Ethik, S. 102.
  • 51
    Vgl. Hempelmann, Ehe, Ehescheidung und Wiederheirat, S. 117.
  • 52
    Peuckert schreibt, dass bei den Trennungen „affektiv-emotionale Aspekte, vor allem ein Mangel an Verständnis und Einfühlungsvermögen“ dominieren (Peuckert, Familienformen, S. 181).
  • 53
    Vgl. Gushee, Getting Marriage Right., S. 159f.
  • 54
    Willi, Was hält Paare zusammen?, S. 21f. 
  • 55
    Keller, Meaning of Marriage, S. 26.
  • 56
    Vgl. Gushee, Getting Marriage Right, S. 35.
  • 57
    Vgl. Burgk-Lempart, Wenn Wege sich trennen, S. 58.
  • 58
    Vgl. Wenham, „No Remarriage after Divorce“, S. 36ff. 

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